Auch diesmal wird es kommen, wie es schon mal war und wie es wieder zu befürchten ist: Mögliche V-Leute des Verfassungsschutzes entpuppen sich im laufenden NPD-Verbotsverfahren als tickende Zeitbomben.Die Zweifel der Karlsruher Richter sind nachvollziehbar. Schließlich scheiterte schon das erste NPD-Verbotsverfahren im Jahr 2003 wegen der Durchsetzung der neofaschistischen Partei mit Geheimdienstspitzeln an ‚fehlender Staatsferne‘.
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow wertet die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach mehr Beweisen für die Abschaltung von V-Leuten als Alarmzeichen für das laufende NPD-Verbotsverfahren. Er appellierte an die übrigen 15 Bundesländer, klare Zeichen zu setzen und sich komplett von den Informanten zu trennen. Darauf warteten die Karlsruher Richter.





