Es ist die erste Anklage gegen einen ehemaligen US-Präsidenten auf Bundesebene: Donald Trump muss sich in Florida wegen der Lagerung von geimen Regierungsdokumenten vor Gericht verantworten. Der ehemalige US-Präsident bestätigte in dem von ihm gegründeten Netzwerk „Truth Social“, dass seine Anwälte über eine entsprechende Anklageerhebung informiert worden seien.
Er solle schon am Dienstag vor Gericht erscheinen, teilte Trump mit. Auch CNN und die „New York Times“ berichteten über die Anklage. Trumps Anwalt skizzierte mögliche Anklagepunkte. „Wir haben noch keine Anklageschrift erhalten“, sagte Jim Trusty am Donnerstagabend (Ortszeit) dem Sender CNN. Stattdessen hätten Trump und sein Team eine Vorladung erhalten, die Formulierungen enthalte, die auf mögliche Anklagepunkte hindeuteten.

Die Neugründung der hessischen Justiz vor 75 Jahren war auch eine Neuausrichtung des moralischen Kompasses auf den Rechtsstaat. Im Nationalsozialismus hatten viele Juristen Unrecht gestützt. Heute steht die Justiz vor anderen Herausforderungen.
Dies Argument jedoch zieht nicht, die Praxis des Gerichts nämlich ist keineswegs auf journalistische Anfragen beschränkt, wie eine Veröffentlichung des Juraprofessors Hanjo Hamann von der EBS.Universität in Wiesbaden belegt. Er berichtete vor zwei Jahren in der „Juristenzeitung“ über einen Fall, in dem das Frankfurter OLG das Aktenzeichen des vorangegangenen erstinstanzlichen Prozesses „gezielt aus seinem veröffentlichten Beschluss herausredigiert“ und sich auf Anfrage auf „Anonymisierungsrichtlinien des Hauses“ berufen hatte.
Entscheidungen zur Anonymisierung trifft die Dokumentationsstelle des Gerichts ausschließlich nach eigenem Ermessen. Verfahrensbeteiligte sind an der Anonymisierung in keiner Weise beteiligt.