
Jeder, der den vollständigen Namen und das Geburtsdatum Jemandes kennt, kann schon heute die Adresse beim Meldeamt erfragen.
Das neue Melderecht, das bereits 2013 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden ist und nach einer längeren Übergangsfrist in Kraft getreten ist, hält eine Neuregelung parat, die Vermieter kennen und berücksichtigen müssen: Die Wiedereinführung der sogenannten Vermieterbescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung). Die Stadt Heidelberg weist gerade darauf hin, dass ab 1. November 2016 ein neues Bundesmeldegesetz gilt, womit die Mitwirkung des Viermieters bei der An- und Ummeldung – die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung – wieder eingeführt wird.








