Beim Wort „Notbremse“ haben Sie wahrscheinlich bis vor kurzem auch immer an diese roten und mit einer Plombe versehenen Henkel in Zugwaggons gedacht, unter denen zu lesen ist: „Betätigung führt zum Halt, Missbrauch strafbar!“ Einmal kräftig daran ziehen, und das Fahrzeug kommt zum Stehen.
Mit der bundeseinheitlichen Corona-Notbremse ist die Sache leider etwas komplizierter, und ob damit überhaupt irgendetwas gestoppt werden kann, das erscheint doch einigermaßen fragwürdig. Allein die Bedienungsanleitung für die Bundes-Notbremse ist kryptischer als ein schlecht aus dem Chinesischen übersetztes Manual für selbstfahrende Rasenmäher:
Ab einer Inzidenz von 100 gelten demnach beispielsweise nächtliche Ausgangssperren von 22 Uhr bis fünf Uhr morgens. Joggen und Spaziergänge sollen jedoch bis Mitternacht erlaubt sein. (mehr …)