Journalistenverbände und eine Bürgerrechtsorganisation haben Verfassungsbeschwerde gegen einen „Gummiparagrafen“ im neuen BND-Gesetz eingelegt, da damit „alle roten Linien“ überschritten würden. „Das Grundgesetz kennt eigentlich ein Fernmeldegeheimnis“, erklärte Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), am Dienstag in Berlin. Für den Bundesnachrichtendienst (BND) sei dieses aber „de facto abgeschafft worden“. Der Auslandsgeheimdienst dürfe Internetleitungen und ganze Netze anzapfen und Bürger überwachen, um „Erkenntnisse von außen- und von sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu erlangen.
Ob Fitnesstracker, GPS oder Facebook-Profil: Wir geben intimste Daten preis – und machen uns so zu Komplizen von Erkennungsdiensten und Datenkraken.
Dass dahinter mehr steckt als nur Gedankenlosigkeit, zeigt Andreas Bernard in „Komplizen des Erkennungsdienstes“.









