Seit dem 13. Jahrhundert hängt an der Wittenberger Stadtkirche ein antisemitisches Relief. Es darf hängen bleiben, wie nun der Bundesgerichtshof entschieden hat. An ihrem inhaltlichen Urteil über die „Wittenberger Judensau“ allerdings ließen die Richter keinen Zweifel. Von Anfang an habe das Relief immer nur der Diffamierung und Verunglimpfung von Juden gedient, so der Bundesgerichtshof. Es sei kaum eine bildliche Darstellung denkbar, die unserer Rechtsordnung in höherem Maße widerspreche.

Olaf Scholz – damals Bundesfinanzminister
Versuchte die Staatsanwaltschaft Osnabrück vor der Bundestagswahl 2021 Olaf Scholz zu schaden? Ein neues Urteil lieferte jedenfalls weitere Indizien dafür:
Dass eine Staatsanwaltschaft auf der Anklagebank sitzt, ist nichts Alltägliches. Vor allem nicht, wenn die Klägerin das Bundesjustizministerium (BMJV) ist. Am Mittwoch war es so, vor der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück. Und was in Sitzungssaal 2 verhandelt und entschieden wurde, hat es – auch politisch – in sich.