
Schon bei der Eröffnung des Bundesverfassungsgerichts stand fest, dass zu seinen ersten Aufgaben die Entscheidung über ein Parteienverbot der KPD würde gehören müssen
Am 17. August 1956 verbot das Bundesverfassungsgericht die Kommunistische Partei Deutschlands, kurz KPD. Auch wenn manche Historiker das Verbotsverfahren für verfassungs- widrig halten: Die Richter legten im Urteil umfassend dar, was Demokratie ist. Bei der feierlichen Eröffnung des Bundesverfassungs- gerichts am 28. September 1951 (Bild) spricht Bundespräsident Heuss die wichtigste Bestimmung des Grundgesetzes an.