Generelles Verbot – mit folgenreichen Ausnahmen. Die EU und Deutschland können sich nach dem EuGH-Urteil auf eine neue Version der Vorratsdatenspeicherung vorbereiten. Dass die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH-Richter) die anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit ihrer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung für grundsätzlich unzulässig erklärten, konnte nicht so richtig überraschen. Bereits 2016 hatte der EuGH mit einer Grundsatzentscheidung die Vorratsdatenspeicherung weitreichend für nicht vereinbar mit EU-Grundrechten befunden.

Die Analyse eines italienischen Wissenschaftlers hätte damals möglicherweise Tote verhindern können.
Die Corona-Pandemie erfasste Italien im Frühjahr besonders schwer. Die Analyse eines italienischen Wissenschaftlers hätte damals möglicherweise Tote verhindern können.
Doch wie nun bekannt wird, verschwand der Bericht nach nur einem Tag von der Internetseite der WHO.
Die Koordinationsbehörde der Vereinten Nationen soll zu Pandemiebeginn einen Bericht, der über das desaströse Krisenmanagement Italiens aufklären sollte, verschwinden lassen haben.







