Auf dieses Gerichtsurteil aus Münster hat der Verfassungsschutz gewartet: Der Inlandsgeheimdienst darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Damit könnte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bald schärfere Schritte gegen die Partei einleiten und die AfD möglicherweise als gesichert extremistische Bestrebung einordnen. Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hat bereits vor einer Weile klargemacht, wohin die Partei aus seiner Sicht steuert: „nach rechts außen“.
Das Thema „KI“ beherrscht die Medien ebenso wie die Bühnen einiger Marketing-Veranstaltungen. Aus gutem Grund. Denn KI ist keine Modeerscheinung wie NFTs, sondern eine Disruption wie das Internet selbst vor gut 25 Jahren.