Die Volksvertretung hat heute (14. April 16) gleich zwei medienrelevante Entscheidungen getroffen. Ein umfassendes Datenschutzpaket, die sogenannte EU-Datenschutzgrundverordnung, ist nach vier Jahren der Verhandlungen beschlossen. Es sieht u.a. härtere Strafen für Verstöße gegen Datenschutzregeln vor – bis zu 4 % des globalen Umsatzes der betroffenen Firma können fällig werden. Hacks, die persönliche Daten von Nutzern betreffen, müssen innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden. Das sogenannte Recht auf Vergessenwerden wird zur gesetzlichen Regelung.
Klaus Staeck hat die Bundesregierung aufgefordert, sich aus dem Rechtsstreit um die Erdogan-Satire des TV-Moderators Jan Böhmermann herauszuhalten. Der ehemalige Präsident der Akademie der Künste sagte im Deutschlandfunk, dass „hierzulande die Gewaltenteilung herrsche“. Zuvor war bekannt geworden, dass der türkische Präsident Erdogan nun auch Strafantrag gegen Böhmermann wegen dessen vom ZDF ausgestrahlter „Schmähkritik“ gestellt hat. Staeck meint nun, nachdem die Kanzlerin in der Angelegenheit bereits aktiv geworden sei, sitze die Bundesregierung ganz schön in der Falle. Über die Satire bemerkte er, er wisse nicht, ob es die harten Attribute brauche, um sich über Meinungsfreiheit auszutauschen. Hier sei der Moderator doch eher mit dem Hackebeil als mit dem Florett zu Werke gegangen.