Andere Zeiten: Vor 50 Jahren führte die Watergate-Affäre zum Rücktritt von US-Präsident Richard Nixon – auch weil sich die Medien an der Geschichte festgebissen haben, die Rechtsstaatlichkeit mit “einer unabhängigen Justiz ihren Lauf nahm” und die Republikaner Nixon fallen ließen.
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Zwar hätten Journalisten auch über Donald Trump “serienweise potenzielle Illegalitäten” ans Tageslicht gebracht, doch die Partei hielt zum Präsidenten.
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Zudem konnte sich Trump auf eine zu Nixons Zeiten noch nicht existierende rechte Medienwelt mit “alternativen (!) Fakten” verlassen.
Fast vergessen ist angesichts des Grauens von Putins Überfall der Ukraine, wie schmählich die westlichen Länder in diesem Jahr schon mal versagten: nämlich in Afghanistan.
Wir werden auch in Zukunft von einer höheren Gewalt geprüft und bestraft werden. Einer wird nicht müde, uns solche Heimsuchung zu verkünden, als läse er uns gemäß seinem Hochamt die Leviten, die im Alten Testament Verhaltensregeln, Moralvorstellungen und Opferriten für Priester und Gläubige definierten. Strafpredigten und Zurechtweisungen folgten häufig im Anschluss an das Leviten-Lesen in früheren Zeiten. Heute ist das in den politischen Milieus ähnlich hoch angesehen, nur ist der Grad sozialer Ächtung bei Zuwiderhandlung anders gewichtet. Zumindest ist die dünkelhafte Zurechtweisung als dialektische Geste bei Amts-Strebern heute quer durch die Parteien höchst beliebt.
Das Sozialministerium Baden-Württemberg kann im ehemaligen Gefängnis „Fauler Pelz“ kurzfristig keinen Maßregelvollzug einrichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 2. Juni 2022 entschieden, einen entsprechenden Bauantrag für ein Jahr zurückzustellen. Die Entscheidung fiel einstimmig bei zwei Enthaltungen. Grund ist ein bereits bestehender Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zum „Faulen Pelz“. Dieser Beschluss aus dem Dezember 2021 sieht vor, dass das Areal künftig durch die Universität Heidelberg genutzt werden solle. Ein Maßregelvollzug in dem Gebäude steht diesem Vorhaben allerdings entgegen und würde eine Durchführung der Planung wesentlich erschweren.
Völkerrechtler sind sich einig: Der Angriff Russlands auf die Ukraine verletzt klar internationales Recht, etwa das Gewaltverbot. Die Ukraine kann sich daher auf das Recht zur Selbstverteidigung berufen. Deutsche Soldaten kämpfen im von Russland begonnenen Krieg mit der Ukraine nicht mit. Dennoch: Die Bundesrepublik schlägt sich mit deutlichen Worten auf die Seite der Ukraine, liefert Waffen dorthin und unterstützt gleichzeitig scharfe Sanktionen gegen Russland. Läuft Deutschland nun insofern in Gefahr, selbst in den Krieg mithinein gezogen zu werden?


