„Wer mit Cafe-Bussen Trucker und Golfer in der Kirche halten will, hat die Zeichen der Zeit immer noch nicht verstanden.“ Mit diesen Worten reagiert der kirchenpolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Jürgen Goßner MdL auf das evangelische Programm „Kirche unterwegs“. „Man kann es gar nicht oft genug betonen: Kirche soll Politik ermöglichen, aber nicht machen, sonst verkommt sie zur Staatskirche. Das passiert gerade und ist von den Gläubigen nicht gewollt: Wenn allein im letzten Jahr 22 000 Menschen aus der badischen Landeskirche aus- und gerade 1000 eintreten, liegt das einzig an ihrer Politisierung als Institution.

Das betrifft übrigens beide Kirchen: erst gestern hat die Ellwanger ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp die Trennung zwischen Staat und religiösen Institutionen verletzt, indem sie aktiven AfD-Mitgliedern die Wahrnehmung von Laien-Ämter in der katholischen Kirche absprach. Damit spalten beide Religionen die Gesellschaft, statt sie zu einen.“

Aug. 2023 | In Arbeit | Kommentieren

Im Gegensatz zu herkömmlichen Kampfdrohnen sind Kamikaze-Drohnen nur einmal einsetzbar. „Eigentlich sind diese Drohnen-Systeme keine wirklichen Drohnen, insofern als dass sie nicht wiederverwertbar sind“, erklärt Ulrike Franke vom European Council on Foreign Relations im ZDF heute journal. Deshalb spreche man von Kamikaze-Drohnen oder „herumlungernder Munition.

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Aug. 2023 | In Arbeit | Kommentieren

Die nun eingepreisten „wahren Kosten“, so die Werbebotschaft, sollen den Verbraucher auf die „sozialen und ökologischen Auswirkungen“ der Produkte aufmerksam machen, die sich sonst nicht im Verkaufspreis widerspiegeln. Das ist blanker Hohn, tragen doch die marktbeherrschenden vier Konzerne des deutschen Lebensmitteleinzelhandels durch ihre Dumpingpreise und Erpressung der Bauern zu genau den nun kritisierten Bedingungen bei. Zynisch ist zudem, dass wieder einmal indirekt die Schuld auf den Verbraucher ausgelagert wird. Der solle sich – so die Botschaft – besser bio oder noch besser vegan ernähren. Das sei dann gut für die Gesellschaft, die Umwelt und das Klima. Wie sich der Verbraucher das erst recht angesichts der massiv gestiegenen Lebensmittelpreise leisten soll, verrät Penny freilich nicht. Und dass Penny mit Bio- und veganen Produkten höhere Margen realisieren kann, steht natürlich auch nicht in der Werbung.

Die Debatte um „zu billige Lebensmittel“ ist keineswegs neu und in der Tat verzwickt. Auf der einen Seite sind immer mehr Menschen auf bezahlbare Lebensmittel angewiesen, aber auf der anderen Seite sind die meisten Lebensmittel natürlich in der Tat „zu billig“. Die Kollateralschäden der aufgerufenen Dumpingpreise für Fleisch und Molkereiprodukte sind Umweltschäden, Nitrate im Grundwasser, schlechte Löhne und natürlich nur noch katastrophal zu nennende Tierwohlbedingungen. All dies ist Fakt, jedoch würde ein höherer Preis an diesen negativen Rahmenbedingungen monokausal auch nichts ändern.

Die isolierte Forderung nach höheren Lebensmittelpreisen ist grotesk. Edeka, Rewe, Lidl und Aldi könnten auch die Preise erhöhen, ohne dass dies direkte Auswirkungen auf die Produktionsbedingungen hat. Schon heute sind die Margen bei diesen Produkten oftmals verschwindend gering. Discounter und Supermärkte verzichten bei diesen Produkten sogar häufig auf Margen und nutzen Aktionsangebote, um die Kunden in den Markt zu locken und dann über die höheren Margen der anderen verkauften Produkte Renditen zu erzielen. Leidtragende dieser Entwicklung sind vor allem die Bauern, die von der Einkaufsmacht der vier Handelskonzerne, die zusammen 85 Prozent des deutschen Lebensmittelmarktes unter sich ausmachen, die Einkaufspreise diktiert bekommen.

Dass die Reduzierung der nicht eingepreisten „sozialen und ökologischen Auswirkungen“ bei der Einkaufspolitik der Handelsketten eine Rolle spielen würde, kann getrost als „Greenwashing“ bezeichnet werden. Auch die Penny-Gruppe, die nun aus Werbezwecken die Kollateralschäden dieser Praxis beklagt, ist für ebendiese Kollateralschäden im hohen Maße mitverantwortlich. Wie soll der Bauer beispielsweise bessere – und damit teurere – Umweltstandards implementieren, wenn Penny seine Produkte am liebsten verramscht und die Einkaufspreise drückt? Milchpreise, die oft unter dem Einkaufspreis liegen, und Nackensteaks, die zur Grillsaison in Sonderaktionen für ein Euro das Stück feilgeboten werden, können nun einmal zu diesen Preisen nicht nachhaltig produziert werden. Und es sind nicht die Bauern, die für diese Dumpingpreise verantwortlich sind, sondern der Einzelhandel. Nun auf die Tränendrüse zu drücken und sich implizit selbst als Opfer der Umstände darzustellen, ist zynisch.

Ebenfalls zynisch ist es jedoch, wenn der Handel nun die Armut instrumentalisiert. Gerade die steigenden Lebensmittelpreise haben im letzten Jahr dazu geführt, dass sich immer mehr Menschen überhaupt keine nachhaltigen Lebensmittel mehr leisten können. Wenn das Konto leer ist, hat man keine Alternative und ist den Discountern am Ende sogar noch dankbar, wenn Lebensmittel dank der Dumpingpreise kein allzu großes Loch in die Budgetplanung reißen. Damit verteidigt der Einzelhandel auch immer wieder seine Einkaufspolitik. Zynismus. Man instrumentalisiert Armut als Ausrede für den Missbrauch der Marktmacht der großen Handelskonzerne, die ihrerseits den Bauern Dumpingpreise abpressen, zu denen nun einmal ökonomisch gar keine verantwortungsbewusste Produktion der Lebensmittel möglich ist.

Und nun sollen weniger finanzstarke Kunden auch noch indirekt für die Kollateralschäden, die mit der Produktion dieser Nahrungsmittel verbunden sind, verantwortlich gemacht werden. So lernen sie bei Penny beispielsweise, dass der preiswerte Maasdamer, der normalerweise 2,49 Euro in der 300g-Packung kostet, eigentlich 4,84 Euro kosten müsste – allein 84 Cent „wahre Kosten“ gehen dabei auf das Konto „Klima“. Aber was nützt diese Erkenntnis, wenn der sicherlich klimafreundlicher produzierte Biokäse so teuer ist, dass ihn sich viele Geringverdiener ohnehin nicht leisten können? Muss nun etwa die Rentnerin mit ihrem Penny-Maasdamer ein schlechtes Gewissen haben? Und der Besserverdiener mit seinem Biokäse ist fein raus? Prima, dann sei ihm ja der neue Audi Q8, die wohlverdiente Auszeit auf den Malediven und der Business-Trip nach New York vergeben. Und was hält Penny eigentlich davon, Erdbeeren aus Marokko oder Äpfel aus Südafrika aus dem Sortiment zu nehmen? Sind die etwa gut für das Klima?

Folgt man Penny, wäre es ohnehin am besten, man würde sich vom hauseigenen veganen „Schnitzel“ ernähren. Hier fällt der Aufschlag durch die „wahren Kosten“ mit fünf Prozent am geringsten aus. Das ist interessant, besteht das Produkt laut Zutatenlisten doch vor allem aus Wasser und Rapsöl, dem dann 20 weitere, oft chemische Zusätze hinzugegeben wurden. Man darf vermuten, dass bei diesem „hochverarbeiteten Lebensmittel“ die Zutatenkosten so gering sind, dass Penny – anders als bei natürlichen Lebensmitteln wie beispielsweise einem Schweine- oder Kalbsschnitzel – eine gewaltige Marge erzielen kann. Ob man die Welt mit diesem Chemieprodukt rettet, sei dahingestellt; für Penny dürfte es sich jedoch finanziell lohnen, wenn der Kunde statt zum margenschwachen „Dumping-Schweineschnitzel“ zum margenstarken veganen „Schnitzel“ greift. Und selbst der empfohlene Umstieg von konventionellen Produkten auf Bioprodukte ist für den Einzelhandel alles andere als Altruismus.

„Bio schafft Marge“, titelte vor einiger Zeit das Handelsblatt. Während der Lebensmitteleinzelhandel mit konventionellen Lebensmitteln aufgrund der eigenen Dumpingpreise bestenfalls sehr geringe Margen realisieren kann, ist dies bei Bioprodukten anders. So gesehen macht Pennys Werbekampagne durchaus Sinn – nicht für den Kunden und nicht für das Klima, dafür aber umso mehr für Penny selbst. Auch das ist Zynismus in Reinkultur.

Das scheinen auch die Verbraucher zu vermuten. So schaffte es die Tagesschau anscheinend bei einem „Ortstermin“ in einem Penny nicht einmal, einen Kunden zu finden, der vor der Kamera etwas Positives zu Pennys Aktion sagen wollte. Was machte man? Man ließ eine Produktionsassistentin Penny loben – freilich ohne dies transparent zu machen.

Aug. 2023 | In Arbeit | Kommentieren

 


Nikolai Erwin startete am 2. Juli 2022 seinen „Long Walk 4Assange.“ Ganze 1200km wird er für Julian Assange zu Fuß, von Hamburg nach London, zurücklegen.

Ein Interview mit Kolja können Sie auf den Nachdenkseiten lesen.


26. August 2022 Julian Assange legt Berufung am Londoner High Court ein

4. Juli 2022 Mexikos Präsident Andrés Manuel López  stellt sich hinter Assange

„Ich rufe die USA auf, Assange zu begnadigen. Wenn sie das nicht machen, werden sie auf ewig beschmutzt bleiben. Und wir müssen schon jetzt mit der Kampagne beginnen, dass, wenn sie Assange in die Vereinigten Staaten bringen und dort verurteilen, wir die Kampagne starten, dass die von den Franzosen überreichte Freiheitsstatue, die in New York steht, abgebaut wird. Denn sie (die USA) sind schon längst nicht mehr Symbol der Freiheit.“

 

6. Juli 2022 Pressemitteilung der Linken

Der Petitionsausschuss verurteilt die Verfolgung des Journalisten und Wikileaks-Gründers als Angriff auf die Pressefreiheit…

„Der Deutsche Bundestag verurteilt zum ersten Mal die psychologische Folter des Journalisten Julian Assange in britischer Haft und den damit verbundenen Angriff auf die Pressefreiheit in Deutschland und Europa aufs Schärfste. Die Berücksichtigung einer entsprechenden Petition heute im Petitionsausschuss ist ein Handlungsauftrag an die Ampel-Regierung, sich für die Freilassung von Julian Assange stark zu machen“, erklärt Sören Pellmann, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Petitionsausschuss.“

Free Assange Gruppe Mannheim-Heidelberg

„Journalismus bedeutet, Sachen zu drucken, die jemand nicht gedruckt sehen will. Alles andere ist Werbung“

Verleger William Randolph Hearst


17.06.2022 Grünes Licht für die Auslieferung Assanges an die USA

Heute 17.06.2022 hat die britische Innenministerin Priti Patel grünes Licht für die Auslieferung Julian Assanges an die USA gegeben.

Julian Assanges Verbrechen bestand darin, dass er Kriegsverbrechen und Korruption im Irakkrieg und Afghanistan aufgedeckt hat. In den USA drohen ihm deshalb nun 175 Jahre Haft oder gar die Todesstrafe.

Bitte unterzeichnet dieses Petition https://dontextraditeassange.com/petition/

Leitet sie an Eure Organisationen, Parteien und Gruppen weiter, sendet sie an Eure Kinder und Eure Omas und Opas. Lasst jeden Menschen wissen, wie hier die Menschenwürde und unsere freiheitlichen Werte mit Füßen getreten werden.

Es stehen nicht mehr und nicht weniger als unsere demokratischen Werte und die Pressefreiheit auf dem Spiel.

Wir danken Euch recht herzlich

Bankrotterklärung der Bundesregierung zum Fall Assange

Journalismus ist kein Verbrechen


Die Free-Assange Gruppe Mannheim/Heidelberg trifft sich in der Regel 1x im Monat, abwechselnd in Heidelberg oder Mannheim.

Julian Assange, der neben Edward Snowden, wohl bekannteste Whistleblower sitzt unschuldig im Hochsicherheitsgefängnis in Belmarsh in Großbritannien. Am 05. Januar 2022 waren es 1000 Tage, dass Julian Assange in Isolationshaft gefangen gehalten wird.

Es ist ein Skandal sondergleichen, dass ein investigativer Journalist gefangen gehalten und gefoltert wird, weil er Korruption und Kriegsverbrechen aufgedeckt hat, während die Verantwortlichen dieser Verbrechen in Freiheit leben können.

Die Öffentlichkeit über diese Ungerechtigkeiten die Öffentlichkeit zu informieren haben wir uns zum Ziel gesetzt.

Weiterhin sammeln wir Spendengelder um die Familie von Julian Assange zu unterstützen, welche die hohen Prozesskosten zu tragen hat.

Aus diesem Grund sind wir 1x jeden Monat entweder in Mannheim oder Heidelberg mit einem Infostand/Mahnwache in der Fußgängerzone vertreten. Wir heißen Jeden herzliche willkommen, der bei uns mitarbeiten möchte.

Aug. 2023 | In Arbeit | Kommentieren

Man kennt das Bild: so schmählich, so schmachvoll. Gealterte Schauspieler: Die Augen erloschen, haschen sie nach den spärlich applaudierenden Händen, der Rücken will sich nicht mehr beugen, doch man meint, sie leckten vom Bühnenboden noch den letzten fahlen Schein des ausblendenden Scheinwerferlichts auf. Quälende Erinnerung an den herrlichen Theatermagier Minetti, der seinen Text vergessen hat. An die androgyne Celluloid-Fee Marlene Dietrich, die im schauerlichen „Gigolo“-Film eine Karikatur ihrer selbst bot und nur am einst berühmten Piano lehnend sich noch aufrecht halten konnte. Faltige Münder, die den allerletzten Beifall aufschlabbern.
Aufhören zur rechten Zeit muss sehr schwer sein.

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Aug. 2023 | In Arbeit, Wo aber Gefahr ist, wächst / Das Rettende auch | 2 Kommentare

Es sind schon auf den ersten Blick beunruhigende Nachrichten, die der EU-Klimawandeldienst Copernicus (englisch: Copernicus Climate Change Service – C3S) veröffentlicht:  Am 31. Juli 2023 lag die durchschnittliche Temperatur der globalen Meeresoberflächen bei exakt 20,9648 Grad Celsius – und damit über dem bisherigen Rekord aus dem Jahr 2016. Allerdings ist es im Vergleich zu 2016 nur ein äußerst knapper Anstieg von ganz genau 0,0188 Grad. Damals lag der höchste Wert bei aufgerundet 20,95 Grad Celsius.

Ist der neue Temperaturrekord also nur viel Lärm um nichts? Leider nein, denn er passt zur allgemeinen Tendenz in diesem Jahr. Und die zeigt konsequent nach oben.

Die Weltmeere erwärmen sich immer stärker

Seit April verharrt die weltweite durchschnittliche tägliche Oberflächentemperatur der Ozeane (ohne die Polarregionen) auf Rekordwerten – sie ist schlicht deutlich zu warm für die jeweilige Zeit im Jahr. So hatten die täglichen maritimen Durchschnittstemperaturen laut Analysen von Copernicus schon am 19. Juli bei aufgerundet 20,94 Grad Celsius gelegen.

Hinzu kommen weiterhin Rekordtemperaturen des Oberflächenwassers im Nordatlantik. Im Juni meldete Copernicus im gesamten Nordatlantik mit durchschnittlich 0,91°C die höchsten Aufzeichnungen für diesen Zeitraum.

Und laut Daten der US-Ozeanografie- und Wetterbehörde NOAA erreichte die Meeresoberfläche im Nordatlantik nach vorläufigen Messungen mit 24,9 Grad in der letzten Juliwoche dieses Jahres sogar die höchste Temperatur aller Zeiten. NOAA-Wissenschaftler Xungang Yin sagte der Nachrichtenagentur AFP, man erwarte, dass die Meeresoberflächentemperatur „im August weiter ansteigt“. Normalerweise erreicht der Nordatlantik nach Angaben der Behörde seine Höchsttemperatur Anfang September.

Hitzewelle der höchsten Kategorie im Nordatlantik

Bereits im Juni habe sich der Nordatlantik in einer maritimen Hitzewelle der höchsten Kategorie befunden, erklärte damals Samantha Burgess vom Copernicus-Klimawandeldienst im Gespräch mit der DW. Man gehe davon aus, dass es deswegen zu weiteren großen Fischsterben komme werde. Außerdem bestehe die Gefahr, dass sich im Nordatlantik verstärkt Stürme bildeten.

Wellen schlagen abends an der Playa de Benijo bei Taganana, Teneriffa,
Der Nordatlantik, hier an der Küste der spanischen Kanareninsel Teneriffa, leidet unter einer dramatischen HitzewelleBild: Robert Jank/Zoonar/picture alliance

„Bislang haben die Ozeane 90 Prozent der gestiegenen Treibhausgase aufgenommen – sie wirken also wie ein Schwamm. Aber ob das noch so sein wird oder was ansonsten passiert, wenn sie immer heißer werden, das wissen wir schlicht nicht“, so Burgess zur DW.

„Diese Situation ist extrem. Wir haben schon früher maritime Hitzewellen erlebt, aber diese ist sehr anhaltend und über eine große Fläche verteilt“ im Nordatlantik, sagte auch Karina von Schuckmann vom Forschungszentrum Mercator Ocean International der AFP.

Rekordtemperaturen im Mittelmeer

Auch im Mittelmeer brachen die Wassertemperaturen in diesem Jahr bereits den Rekord. So teilten spanische Forscher Ende Juli mit, dass der Tagesmittelwert der Meeresoberflächentemperatur bei 28,71 Grad Celsius gelegen habe. Die Mittelmeerregion, die im Juli von Rekordtemperaturen heimgesucht wurde, gilt seit langem als ein Hotspot des Klimawandels.

Viele Menschen im Wasser und am Strand bei Athen, Griechenland
Menschen in Griechenland suchen Abkühlung im Mittelmeer – aber was, wenn das Wasser kaum noch Kühle bietet? Bild: Yorgos Karahalis/AP/dpa/picture alliance

„Temperaturen im Meer sind ein absoluter Masterschalter“, so Thorsten Reusch, Biologe am Geomar Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung. Kleinste Veränderungen könnten das globale Klimasystem durcheinanderwirbeln. „Was wir jetzt sehen, ist jenseits aller bisher aufgezeichneten Wassertemperaturen. Das ist auf jeden Fall bemerkenswert bis bedenklich.“

Die hohen Oberflächentemperaturen der Ozeane fallen zudem mit der Entwicklung von El-Niño-Bedingungen zusammen, einer Periode mit überdurchschnittlich warmem Oberflächenwasser im tropischen Pazifik. Dieses natürlich vorkommende Klimamuster, das von der WMO am 4. Juli ausgerufen wurde, führt in vielen Regionen und im Ozean zu einer höheren Wahrscheinlichkeit extremer Hitze.

Rekordhitze auch an Land: „Vorgeschmack auf die Zukunft“

Generell war der diesjährige Juli von Extremen und Rekorden begleitet. Nach UN-Angaben ist er höchstwahrscheinlich der heißeste Monat seit Beginn der Wetteraufzeichnungen und vermutlich seit tausenden Jahren „beispiellos“. Insbesondere Teile von Europa, Asien und Nordamerika waren von Hitzewellen und verheerenden Waldbränden betroffen. Die sei ein Vorgeschmack auf die Zukunft des Klimas auf der Welt, warnten die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und das EU-Erdbeobachtungsprogramm Copernicus.

Aug. 2023 | In Arbeit | Kommentieren

Zunächst hatten mehrere Nachrichtenagenturen über eine Haftdauer von 19 Jahren berichtet. Nawalnys Sprecherin Kira Jarmysch erklärte auf Nachfrage der dpa, dass mit dem Urteil die Gesamtlänge der Haftdauer gemeint sein sollte; also die neun Jahre Straflager, zu denen Nawalny bereits verurteilt wurde, mit eingerechnet seien. Es bleibe aber das schriftliche Urteil abzuwarten, sagte sie. Die Staatsanwaltschaft hatte 20 Jahre Straflager für Nawalny gefordert und ihn unter anderem bezichtigt, eine extremistische Organisation gegründet und finanziert zu haben. Er selbst weist die Vorwürfe zurück, auch westliche Beobachter halten sie für politisch motiviert.

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Aug. 2023 | In Arbeit | Kommentieren

Sterbehilfe ist ein zentrales gesellschaftliches, oft sehr emotionales Thema im Grenzbereich zwischen Leben und Tod. Es geht um das Recht auf Selbstbestimmung der Betroffenen, aber auch um ärztliche Berufspflichten. Die Diskussion wird dadurch erschwert, dass der Begriff Sterbehilfe oft nicht einheitlich, zum Teil auch missverständlich verwendet wird. Das führt auch oft zu Rechtsunsicherheit. Für die rechtliche Beurteilung und für neue Gesetzesvorschläge ist es aber zentral, um welche konkrete Situation es genau geht. Das folgende begriffliche Gerüst soll zunächst die Orientierung erleichtern:

  • Aktive Sterbehilfe – ist strafbar
  • Beihilfe zum Suizid – ist nicht strafbar
  • Passive Sterbehilfe – ist ebenfalls nicht strafbar

Was genau ist aktive Sterbehilfe?

Bei der aktiven Sterbehilfe verabreicht eine Person dem Patienten – in der Regel auf dessen Wunsch – ein Mittel, das unmittelbar tödlich wirkt. Das kann eine Überdosis eines Schmerz- oder Beruhigungsmedikaments oder eines Narkosepräparats sein. Der Patient nimmt das Mittel nicht selbst ein, sondern bekommt es von einem Arzt oder einer anderen Person eingeflößt. In Deutschland ist diese „aktive Sterbehilfe“ ausnahmslos verboten und wird zumindest als so genannte Tötung auf Verlangen bestraft, § 216 Strafgesetzbuch. Lässt sich der Wille des Patienten nicht ermitteln, kommt sogar eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes in Betracht. Aktive Sterbehilfe in dieser Form ist weltweit nur in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und im US-Bundesstaat Oregon erlaubt, jeweils unter bestimmten Voraussetzungen. In der politischen Diskussion in Deutschland spielt diese „schärfste“ Form der Sterbehilfe nur eine untergeordnete Rolle.

Was bedeutet Beihilfe zum Suizid?

Diese Situation kennen viele vielleicht aus Berichten über sogenannte Sterbehelfer. Bei der Beihilfe zum Suizid (auch assistierter Suizid genannt) wird dem Betroffenen ein tödliches Mittel nicht aktiv verabreicht, sondern von einer anderen Person zur Verfügung gestellt. Im Unterschied zur aktiven Sterbehilfe nimmt der freiverantwortlich handelnde Patient das Mittel selbst ein und bringt sich damit um. Es mag dabei der Eindruck entstehen: Ist das denn nicht egal, wer am Ende das Medikament gibt oder einnimmt? Aus rechtlicher Sicht ist das aber ein entscheidender Unterschied, denn: Die Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar. Daher macht sich auch der Gehilfe (der das Medikament gereicht hat) grundsätzlich nicht strafbar. Dieses Thema spielt in der politischen Diskussion eine große Rolle. Besonders der assistierte Suizid als mögliches Geschäftsmodell steht in der Kritik.

Warum herrscht beim assistierten Suizid dennoch rechtliche Unsicherheit?

Das hat vor allem zwei Gründe. Erstens ist eine Art „Strafbarkeit durch die Hintertür“ nicht ausgeschlossen, auf die in der rechtlichen Diskussion der letzten Jahrzehnte immer wieder hingewiesen wird. Das Problem: Bleibt der Gehilfe nach Übergabe des Medikaments im Raum, und der Patient verliert das Bewusstsein, könnte er wegen unterlassener Hilfeleistung oder Totschlags durch Unterlassen verfolgt werden. Denn er hat dann eigentlich die Pflicht, den Eintritt des Todes zu verhindern. Auf der sicheren Seite ist also nur der, der den Raum verlassen hat. Erst straffrei das Mittel übergeben dürfen, dann aber helfen müssen? Das klingt in der Tat widersprüchlich. Ein aktuelles, höchstrichterliches Urteil genau zu dieser Situation gibt es nicht. Diese Lage führt zu Rechtsunsicherheit nicht nur bei Ärzten.

Speziell für Ärzte gibt es, zweitens, ein weiteres Risiko – nicht das Strafrecht, sondern das ärztliche Standesrecht. In der Musterberufsordnung für Ärzte steht nämlich (§ 16, Beistand für Sterbende): „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Das bedeutet: Auch wenn ein Arzt sich mit einem assistierten Suizid nicht strafbar macht, muss er zumindest Sanktionen der Ärztekammern befürchten, zum Beispiel eine Geldbuße.

Was bedeutet passive Sterbehilfe?

Unter passiver Sterbehilfe versteht man den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen oder ihre Beendigung. Das ist die Situation, vor der Ärzte und Verwandte oft bei schwerstkranken Patienten auf der Intensivstation stehen. Und die Situation, die viele Menschen meinen, wenn sie sinngemäß sagen: „Wenn es mal so weit mit mir ist, möchte ich nicht an Schläuche angeschlossen sein.“ Im Unterschied zur aktiven Sterbehilfe lässt man hier dem natürlichen Sterbeprozess seinen Lauf, etwa indem man das Beatmungsgerät abstellt, das den Patienten bisher am Leben hält. „Aber Abschalten der Geräte ist doch aktives Tun!“ mag man einwenden. Das stimmt. Dennoch fällt es rechtlich unter den Begriff der passiven Sterbehilfe. Neuere Urteile verwenden daher lieber den Begriff „Behandlungsabbruch“.

Wann ist passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt?

Zunächst muss für jede Art von Behandlung eine medizinische Indikation bestehen. Daran fehlt es, wenn die Behandlung nur das Sterben und damit auch mögliche Leiden verlängern würde. Dann ist die Behandlung schon medizinisch nicht mehr gerechtfertigt und muss eingestellt werden.

Gibt es noch eine Indikation, dann gilt: Ein Behandlungsabbruch ist erlaubt, wenn dies dem Patientenwillen entspricht. Ein Arzt macht sich in diesem Fall nicht strafbar, wenn er keine Geräte mehr anschließt oder sie abstellt. Das hat der Bundesgerichtshof über viele Jahre hinweg immer wieder entschieden. Die Rechtslage ist also grundsätzlich klar. Trotzdem gibt es immer wieder Unsicherheiten bei Ärzten, die sich verpflichtet fühlen, Leben zu erhalten. Wichtig: Ein „Behandlungsabbruch“ fällt nicht unter den oben zitierten § 16 der ärztlichen Berufsordnung.

Zentraler Maßstab für die zulässige passive Sterbehilfe ist also der Wille des Patienten. Den kann man auf verschiedene Art ermitteln. Entweder der Patient kann sich noch artikulieren, oder er hat ihn in einer Patientenverfügung niedergeschrieben. Möglich ist auch, den Willen über frühere Äußerungen zu ermitteln oder den „mutmaßlichen Willen“ herauszufinden.

Welche Rolle spielt die Patientenverfügung genau?

Oft kann der Patient im Ernstfall selbst keine Entscheidung mehr treffen, etwa weil er im Koma liegt. Idealerweise hat der Patient möglichst konkret in einer Patientenverfügung niedergelegt, in welcher Situation er welche Behandlung wünscht bzw. nicht mehr wünscht. Daran sind die Ärzte gebunden. Immer wieder gibt es aber Streit über den Inhalt einer Verfügung. Dann kommen ein vom Patienten bestimmter Bevollmächtigter oder ein gesetzlicher Betreuer ins Spiel. Diese entscheiden jedoch nicht selbst, sondern sind nur Sprachrohr des Patienten. Ein Betreuer hat laut Gesetz die Aufgabe, die Patientenverfügung durchzusetzen, zur Not mit Hilfe von Gerichten. Gibt es keine Patientenverfügung, muss der Betreuer seine Entscheidung an zuvor geäußerten Behandlungswünschen bzw. am „mutmaßlichen Willen“ des Patienten ausrichten.

Wie bestimmt man den „mutmaßlichen Willen“?

Wenn es auf den mutmaßlichen Patientenwillen ankommt, muss der Bevollmächtigte oder Betreuer des Patienten eine These aufstellen. Die Frage lautet dann: „Wie hätte sich der Betroffene selbst in der konkreten Situation entschieden, wenn er noch über sich bestimmen könnte?“ Der Betreuer darf aber nicht nur mutmaßen. Grundlage seiner Entscheidung müssen konkrete Anhaltspunkte sein, insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen des Patienten, seine ethischen und religiösen Überzeugungen und sonstigen persönlichen Wertvorstellungen. Das ist keine leichte Sache.

Der Bundesgerichtshof hat das am 14. Oktober 2014 in einem wichtigen Urteil konkretisiert. Das Landgericht Chemnitz hatte den Betreuern einer Wachkoma-Patientin verboten, die Ernährung über eine Magensonde einstellen zu lassen. Eine Patientenverfügung gab es nicht. Die Frau hatte aber zuvor mehrfach geäußert, dass sie keine lebensverlängernden Maßnahmen in Anspruch nehmen wolle, wenn sie nicht mehr am Leben teilnehmen könne. Der Bundesgerichtshof betonte, dass die Gerichte die Hürden für den mutmaßlichen Willen nicht unerreichbar hoch hängen dürften. Es sei auch nicht zulässig, strengere Maßstäbe anzulegen, nur weil der Tod der Patientin noch nicht unmittelbar bevorstehe.

Dennoch sind solche Situationen in der Praxis natürlich extrem schwierig für alle Beteiligten. Deswegen war die Botschaft des BGH zwischen den Zeilen: Macht lieber eine eindeutige Patientenverfügung. Dann besteht rechtlich Klarheit, dass es sich beim Abschalten der Geräte um passive und also Sterbehilfe handelt.

Ändert die „Lambert-Entscheidung“ etwas an der deutschen Rechtslage?

Nein. Im Urteil zum Fall Vincent Lambert vom 5. Juni 2015 ging es um eine Situation der passiven Sterbehilfe. Innerhalb der Familie gab es unterschiedliche Ansichten dazu, wie der mutmaßliche Wille des schwerkranken Mannes gelautet hätte, also ob man die Maschinen abstellen soll oder nicht. Die französischen Gerichte hatten die Entscheidung gebilligt, den Patienten sterben zu lassen.

Das Gericht in Straßburg hat den Mitgliedsstaaten einen großen Entscheidungsspielraum in diesen zentralen Fragen zugebilligt, weil es keine einheitliche europäische Linie in diesen Fragen gebe. Die französischen Behörden hätten im vorliegenden Fall intensiv alle Positionen abgewogen und ihren Spielraum nicht überschritten. Das Urteil ist keinesfalls ein Freibrief für jede Art von Sterbehilfe in Europa. Es lässt jedem Staat bei der passiven Sterbehilfe einen weiten Spielraum und verlangt eine gewissenhafte Prüfung jedes Falles. Das ist ohnehin Voraussetzung für jede Entscheidung im Rahmen des so schwierigen Bereichs Sterbehilfe.

Aug. 2023 | In Arbeit | Kommentieren
 Im „falschen“ Bundesland lebende Ärzte riskieren ihren Job wenn sie Hilfestellung bei einem Suizid leisten., Pech für Patienten. Droht nun hierzulande ein „Suizid-Tourismus“?

Die richtige Dosis kann einen schmerzvollen Tod verhindern. Wer seinem Leben schwerer Krankheit wegen selbstbestimmt ein Ende setzen möchte und dazu gern ärztliche Hilfe hätte, der sollte sich überlegen, rechtzeitig nach Bayern, Baden-Württemberg oder Berlin umzuziehen. Denn die Wahrscheinlichkeit, einen Arzt zu finden, der bereit ist, einem sterbewilligen Patienten Beihilfe zum Suizid zu leisten, ist in Deutschland abhängig vom Wohnort. Im Süden der Republik und in der Hauptstadt sind die Bestimmungen am liberalsten. Das ergab eine Umfrage der taz unter den 17 Landesärztekammern in Deutschland.

Der Grund: In einigen Bundesländern droht Medizinern, die Menschen bei der Selbsttötung helfen, etwa indem sie ihnen ein entsprechendes Medikament überlassen, ein Berufsverbot nach dem ärztlichen Standesrecht. In anderen Ländern dagegen werden diese Ärzte behandelt wie alle anderen Menschen in der Bundesrepublik derzeit auch: Sie dürfen das. Es droht ihnen keine Sanktion, weder nach dem Strafrecht noch nach den jeweiligen Berufsordnungen für Ärzte. Letztere erlassen die in dieser Frage autonom agierenden Landesärztekammern. In der aktuellen Debatte um eine Reform der Sterbehilfe in Deutschland wurde dies bislang ausgeblendet.

Danach riskiert seine Approbation, wer in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen oder Thüringen einem Patienten beim Suizid assistiert und dabei erwischt wird. In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein dagegen existiert kein explizites Verbot des ärztlich assistierten Suizids. Folglich riskieren Ärzte dort auch keine berufsrechtlichen Konsequenzen, wenn sie entsprechend helfen.

Besonders prekär ist die Lage in Nordrhein-Westfalen, wo es gleich zwei Ärztekammern gibt: Die Kammer Nordrhein schreibt ihren Ärzten in Paragraf 16 ihrer Satzung kategorisch vor: „Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“

Moralisch motivierte Willkür

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe dagegen fordert, ebenfalls in Paragraf 16 der Berufsordnung, von ihren Ärzten lediglich: „Sie sollen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ In der Praxis heißt das: Ein Patient mit Sterbewunsch aus Köln etwa dürfte es aufgrund der dem Arzt dort drohenden Konsequenzen ungleich schwerer haben, einen ärztlichen Helfer zu finden, als beispielsweise einer aus Münster.

Gleichbehandlung von Patienten? Einheitliche medizinische Versorgungsstandards? Klare Rechtslage? In den letzten Lebensfragen gleicht die Republik einem Flickenteppich moralisch motivierter Willkür. „Es droht ein innerdeutscher Suizid-Tourismus“, warnt Urban Wiesing, Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an der Universität Tübingen. Wiesing, bis 2013 zugleich Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer, ist überzeugt: „Eine solche Vielfalt im Standesrecht ist den Patienten in Deutschland nicht zumutbar.“

Zwar verfügt keine der 17 von der taz befragten Kammern nach eigenen Angaben über Zahlen oder Schätzungen, wie viele Ärztinnen und Ärzte im jeweiligen Kammerbereich jährlich Beihilfe zum Suizid leisten. Auch verweisen alle Kammern pflichtschuldig darauf, dass die ärztliche Aufgabe die Erhaltung von Leben und die Linderung von Leid sei – und nicht die Beihilfe zum Suizid.

Formen der Sterbehilfe

Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland erlaubt und bedeutet die Selbsttötung mit Hilfe einer Person, die hierzu ein Mittel bereitstellt, aber nicht verabreicht.

Passive Sterbehilfe ist das Unterlassen oder die Reduktion von eventuell lebensverlängernden Behandlungsmaßnahmen.

Indirekte Sterbehilfe ist die in Kauf genommene Beschleunigung des Todeseintritts als Nebenwirkung einer Medikamentengabe, etwa einer gezielten Schmerzbekämpfung.

Passive und indirekte Sterbehilfe sind legal, sofern eine entsprechende Willensäußerung oder Patientenverfügung vorliegt.

 

Aktive Sterbehilfe ist die gezielte Herbeiführung des Todes durch Handeln aufgrund eines tatsächlichen oder mutmaßlichen Wunsches einer Person. Die Tötung auf Verlangen ist nach § 216 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren bedroht. (hh)

Doch allein die Begründungen für die jeweiligen Regelungen machen deutlich, wo Patienten die größten beziehungsweise die geringsten Chancen haben, auf liberal denkende Ärzte zu stoßen, die den Mut haben, sich auch als solche zu outen. So heißt es etwa in der Berufsordnung von Bayern lediglich: „Der Arzt hat Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen.“ Dies lässt viele Interpretationen zu.

Humanere Möglichkeiten

Der baden-württembergische Ärztepräsident Ulrich Clever, dessen Kammer die bayerische Auffassung fast wortgleich teilt, lässt über seinen Pressesprecher präzisieren, wo die Standesorganisation der knapp 61.000 Ärzte im Südwesten politisch steht: „Der Satzungsgeber in Baden-Württemberg hielt es für entbehrlich, das strafrechtliche Verbot der Tötung auf Verlangen in der Berufsordnung zu zitieren. Außerdem sollte, was die Beihilfe zum Suizid angeht, berufsrechtlich keine strengere Regelung als die strafrechtliche getroffen werden.“ Damit sind Ärzte, die den Willen ihrer Patienten respektieren und zugleich dazu beitragen möchten, dass diesen Patienten humanere Möglichkeiten offenstehen, als sich etwa vor einen Zug zu werfen, rechtlich auf der sicheren Seite.

Die Ärztekammer Berlin findet überdies: „Die im Einzelfall von einem Arzt im Rahmen einer gewachsenen Arzt-Patienten-Beziehung getroffene, ethisch wohl abgewogene Entscheidung, bei einem schwer kranken Patienten, der weder mit den Möglichkeiten der Palliativmedizin, der adäquaten Schmerzbehandlung, noch durch Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen eine ausreichende Leidenslinderung erfährt, sollte nicht unter Strafe gestellt werden.“

Aufstand gegen Bund

Mit ihrer liberalen Haltung proben einzelne Landeskammern zugleich den Aufstand gegen den Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Dieser hatte beim Deutschen Ärztetag in Kiel 2011 eine in Teilen der Ärzteschaft heftig umstrittene, höchst restriktive Reform der Musterberufsordnung durchsetzen lassen. In dieser heißt es seither: „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“

Verfechter dieses Verbots, wie die Landeskammern Thüringen und Hamburg, begründen ihre Haltung noch heute mit der Antizipierung eventueller gesellschaftlicher Entwicklungen, für deren Regelung die Landesärztekammern jedoch überhaupt nicht zuständig sind. „Bei der Zulassung dieser Möglichkeit“, schreibt etwa die Kammer aus Thüringen, habe man die „Sorge“, dass Kranke sich „zu einem suizidalen Schritt genötigt sehen könnten“. Hamburg fordert derweil einen Ausbau der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung.

Die Kritiker der Verbotsregelung dagegen hatten sich schon beim Kieler Ärztetag mit ihrem Argument nicht durchsetzen können, der Ärztetag habe überhaupt kein Mandat, die ethische Überzeugung eines Teils seiner Mitglieder als die einzig richtige zu deklarieren – und sodann anderen zu oktroyieren. Was sie als Einschränkung ihrer ärztlichen Freiheitsrechte und Missachtung der Patientenautonomie begreifen, entsorgen sie nun auf ihre Weise: Landesärztekammern sind gegenüber der Bundesärztekammer nicht weisungsgebunden. Über ihre Satzungen entscheiden sie frei.

Kontrovers diskutiert

Unterstützt werden sie dabei durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem Jahr 2012 (Az.: VG9K63.09). Dieses hatte in einem juristischen Streitfall um die Zulässigkeit ärztlicher Beihilfe entschieden: „Die […] satzungsmäßigen Generalklauseln reichen aber nicht als Rechtsgrundlage aus, um ein […] Verbot für ein Verhalten ausnahmslos auszusprechen, dessen ethische Zulässigkeit in bestimmten Fallkonstellationen auch innerhalb der Ärzteschaft äußerst kontrovers diskutiert wird und dessen Verbot in diesen Ausnahmefällen intensiv in die Freiheit der Berufsausübung des Arztes und seine Gewissensfreiheit eingreift.“

Doch inmitten des Eifers dieser Rebellion gegen die ethische Bevormundung durch die Bundesärztekammer ist es auch zu Pannen gekommen. So haben die Kammern von Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und dem Saarland in ihrem stillen Protest ihre Berufsordnungen in Bezug auf den Sterbebeistand seit 2011 gar nicht verändert.

Deswegen gilt dort noch heute eine Regelung, formuliert im Geist der 70er Jahre, in der es heißt: „Der Arzt darf – unter Vorrang des Willens des Patienten – auf lebensverlängernde Maßnahmen nur verzichten und sich auf die Linderung der Beschwerden beschränken, wenn ein Hinausschieben des unvermeidbaren Todes für die sterbende Person lediglich eine unzumutbare Verlängerung des Leidens bedeuten würde.“ Diese Formulierung aber widerspricht allen neueren Bestimmungen zur Patientenautonomie und ist spätestens seit Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes im Jahr 2009 eindeutig rechtswidrig: Bei entsprechendem Patientenwillen müssen Ärzte die Vornahme oder die Fortsetzung einer lebenserhaltenden oder lebensverlängernden Behandlung unterlassen. Und zwar auch dann, wenn deren Beginn oder Fortsetzung aus rein medizinischer Sicht geboten wäre.

Dies gilt im Übrigen ohne Rücksicht darauf, ob der Tod nahe bevorsteht. Oder ob der Patient seinen Wohnsitz im Bereich einer Landesärztekammer hat, die dies nicht begriffen hat.

Aug. 2023 | In Arbeit | Kommentieren

Dort nämlich (oder genau jetzt in der Rundschau) werden millionenfach Anweisungen gepostet, wie Sie und ich zu Milliardären werden können. Unter den Hashtags #BillionaireMindset, #MillionaireMindset oder auch #BillionaireRoutine finden sich allerhand Tipps für all jene, die mit stählernem Willen reich werden wollen. Früh morgens um 4 Uhr aufstehen. Meditieren, Sport machen, E-Mails checken. Drei Ziele für den Tag setzen. Ein rohes Ei mit Müsli und Magerquark frühstücken. Um 7 Uhr anfangen zu arbeiten. In der Mittagspause: joggen und die Aktienmärkte checken. Um 18 Uhr dann nach Hause, um am Side Hustle zu arbeiten. Spätestens um 21 Uhr ins güldne Bett. Guter Schlaf ist wichtig.

 

Machen Sie es wie Buffett, Gates und Zuckerberg

Mit dieser Routine ist ein Vermögen in zehnstelliger Höhe nahezu garantiert – aufs Mindset kommt es an. Schließlich machen es Warren Buffett, Bill Gates, Mark Zuckerberg und Co. angeblich genau genauso.

Doch was die sogenannte „Hustle Culture“ vor allem gegenüber jungen Menschen propagiert, ist ein leeres Versprechen: Du wirst nicht reich, indem du genug Proteine isst und auf Pornos verzichtest. Auch Gates und Buffett sind nicht dadurch zu Milliardären geworden. Sie hatten wohlhabende Eltern. Und die kann man sich nicht im Gym antrainieren.

Dessen ungeachtet widmen sich unzählige Accounts der Frage, wie jeder zum „Billionaire“ aufsteigen kann. Mit ihren vagen Empfehlungen scharen die Influencer zigtausende Follower hinter sich. Unter dem Hashtag #BillionaireMindset finden sich auf Instagram rund 1,8 Millionen Postings, unter MillionaireMindset sind es sogar ganze 9,1 Millionen.

Beliebig wie ein Wandtattoo

Dabei verbreiten die Influencer Weisheiten von einer Tiefe, wie sie auch Wandtattoos aus dem Baumarkt bieten: „Geh Risiken ein!“, „Arbeite super hart!“, „Hör nicht auf den kleinen Mann!“.

Die Hustle Culture ist – trotz des fehlenden Wohlfühlcharakters – ein weiterer Selbstoptimierungstrend. Wie bei ähnlichen Trends in den sozialen Medien, geht es auch hierbei darum, sich zu vergleichen und vermeintlich zu optimieren: Wer fährt die meisten Bugattis, wer kennt die meisten Musk-Zitate, wer frühstückt die meisten rohen Eier? Dafür bieten die sozialen Medien eine ideale Bühne – weshalb der scheinbar veraltete Trend zum Workaholism im Netz neu aufflammt.

Die Selbstoptimierung der Hustle Culture zielt damit auch nicht nur darauf ab, ein „perfektes Leben“ zu führen. Vielmehr geht es darum, unter größtmöglicher Selbstausbeutung möglichst viel Geld zu verdienen. Das angebliche Ziel der Hustler: Freiheit.

Leben, um zu arbeiten

Aus diesem Grund blicken Hustler meist verächtlich auf 9-to-5-Jobs. Die gewöhnliche Lohnarbeit verunglimpfen sie allzu gerne als rat race, als Rattenrennen.

Versteckt sich hinter der Jagd nach den Milliarden also in Wahrheit doch eine Systemkritik? Keineswegs. Das wird spätestens dann deutlich, wenn die Mindset-Bubble Buffett, Gates und Zuckerberg zu Gallionsfiguren der Leistungsgesellschaft hochstilisieren.

Die Ablehnung der Möchtegern-Millionäre richtet sich nicht gegen das System der Lohnarbeit und dessen Profiteure. Stattdessen verachten sie all jene, die arbeiten müssen, um zu überleben.

Schließlich könnte es jeder schaffen: Wenn er nur das richtige Frühstück äße, die richtigen Investments tätigte, die richtigen Freunde hätte und die richtigen Podcasts hörte.

Harte Arbeit ist der Weg zum Erfolg, so lautet das Mantra. Wer aber arm ist, der trägt daran selbst Schuld. Diese Menschen haben einfach das falsche Mindset: Sie würden sich ständig beschweren, nicht dazu lernen wollen, die Rundschau ignorieren und die Zukunft fürchten. Kurzum, sie leiden an einer „Pleite-Mentalität“.

Hustler beschweren sich hingegen nicht. Sie denken groß. Sie investieren. Sie duschen kalt. Derlei selbstauferlegte Entbehrungen können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich hinter dem sinnleeren Aufstiegsversprechen vor allem eines verbirgt: eine große Selbsttäuschung.

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Aug. 2023 | In Arbeit | Kommentieren

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