Mit der „Legalisierung“ zum 1. April wollte der Gesetzgeber auch den Erwerb bestimmter Mengen Cannabis auf dem Schwarzmarkt straffrei stellen. Übersehen hat er dabei – zum Beispiel – den Geldwäscheparagrafen im Strafgesetzbuch.
Dass das Mehrfachtäterpunktsystem 1974 eingeführt wurde, hatte einen traurigen Anlass: Anfang der 1970er Jahre war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes – der Rekordwert von mehr als 21 000 Verkehrstoten in der Bundesrepublik – noch bei rund 20,8 Millionen Kraftfahrzeugen zu beklagen