Christina von Braun und Barbara Bleisch hinterfragen vermeintliche Selbstverständlichkeiten rund ums familiäre Miteinander: Vor wenigen Monaten erregte der Fall einer Frau Aufsehen, die vom Sozialamt Offenburg dazu gezwungen wurde, für ihre pflegebedürftige Mutter Unterhalt zu zahlen. Die Mutter hatte die betreffende Frau bereits als Baby in ein Kinderheim gegeben und auch danach nie wieder Kontakt mit ihr aufgenommen. Der Unterhaltsanspruch leitete sich vollständig von der Tatsache ab, dass die Mutter „der Beklagten zur Existenz verholfen“ hatte. Weiteres hatte sie nicht geleistet.
Im März 2004 entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht, dass adlige Familien anisogame Ehen nicht mehr von der Erbfolge ausschliessen durften. Lange hatte das oberste Gericht der Testierfreiheit den Vorzug gegeben vor dem «besonderen Schutz» der Ehe und Familie, den Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes garantiert. 1998 hatten die Richter noch umgekehrt entschieden und das Ebenbürtigkeitsprinzip der Hohenzollern für grundgesetzkonform erklärt.








