Recep Tayyip Erdogan hat die Wahlen in der Türkei wieder gewonnen. Der Wahlsieger hatte sich in seiner Rede zum Wahlsieg stets mokiert über die westliche Presse – zum Beispiel der britische „The Economist“ – gegen ihn ausgesprochen hatte. Tatsächlich sieht ein wirtschaftlicher Zusammenbruch aber anders aus. Die türkische Währung kennt derzeit zwar nur eine Richtung, nämlich abwärts. Der große Knall aber, mit dem viele gerechnet hatten, ist zunächst ausgeblieben. Der Leitindex notierte am Montag und Dienstag nach der Wahl im Plus – und zwar ordentlich: Insgesamt zehn Prozent stieg der BIST 100 (Borsa Istanbul 100 Index) seit vergangenem Freitag. Die türkische Lira verlor wie erwartet an Wert und notiert seit dem Sieg Erdogans knapp vier Prozent schwächer – allerdings ist auch das eine erwartbare Schwäche und kein Währungskollaps. Wie also geht es weiter (mehr …)
Dies Argument jedoch zieht nicht, die Praxis des Gerichts nämlich ist keineswegs auf journalistische Anfragen beschränkt, wie eine Veröffentlichung des Juraprofessors Hanjo Hamann von der EBS.Universität in Wiesbaden belegt. Er berichtete vor zwei Jahren in der „Juristenzeitung“ über einen Fall, in dem das Frankfurter OLG das Aktenzeichen des vorangegangenen erstinstanzlichen Prozesses „gezielt aus seinem veröffentlichten Beschluss herausredigiert“ und sich auf Anfrage auf „Anonymisierungsrichtlinien des Hauses“ berufen hatte.
Entscheidungen zur Anonymisierung trifft die Dokumentationsstelle des Gerichts ausschließlich nach eigenem Ermessen. Verfahrensbeteiligte sind an der Anonymisierung in keiner Weise beteiligt.