
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat – immer mal wieder – eine Gesetzesvorlage eingebracht, mit dem sie eine Verschärfung des sogenannten „Gotteslästerungs- paragraphen“ §166 StGB erreichen will (Drucksache 14/4558). Wie u.a. der Fall des in den neunziger Jahren verbotenen Musiktheaterstücks von Frank Zappa „Das Maria-Syndrom“ gezeigt hat, gefährdet der Paragraph bereits in seiner jetzigen Fassung die verfassungsrechtlich garantierte Meinungs- und Kunstfreiheit. Mit einer weiteren Verschärfung des Paragraphen könnte missliebige, aber berechtigte Kritik in Zukunft noch willkürlicher als bisher verhindert werden. Besonders bedenklich ist, dass, derweil in der Vergangenheit nur eine kleine Gruppe von rechtskonservativen Parlamentariern für die Verschärfung des Paragraphen eintrat, nun die gesamte CDU/CSU-Fraktion die Gesetzesvorlage unterstützt.