Das Oberlandesgericht in Hamburg hat einen Verkaufsstopp für das Investigativ-Buch „Krebsmafia“ veranlasst. Damit reagiert der Senat auf den Antrag einer einstweiligen Verfügung, den der Apotheker Günther Zeifang gestellt hatte. Zeifang war gegen Dutzende Passagen aus dem Buch vorgegangen. Die Autoren Oliver Schröm und Niklas Schenck werfen ihm vor, sich zu Lasten von Patienten am Handel mit Krebsmedikamenten bereichert zu haben.
Unterlaufen einem Arzt oder dem medizinischen Personal in einer Praxis oder Klinik Fehler, kann das für Patienten schwerwiegende Folgen haben. Fragen zu möglichen Behandlungsfehlern gehörten 2017 zu den meist beratenen Themen bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Viele Ratsuchende sind verunsichert. Was können Betroffene machen, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten? Wer muss den Behandlungsfehler beweisen? Und wer beurteilt überhaupt, ob ein Behandlungsfehler vorliegt?
Derweil mittlerweile die halbe Menschheit ihren Alltag mit dem Smartphone organisiert, hat sich bei elektronischen Büchern nur ganz wenig getan. Dass das Potential von Vertretern der Traditionsbranchen gebremst wurde, schadet am Ende dem Buch selbst. 2018 fallen zwei Jubiläen zusammen, die bislang kaum zusammengedacht worden sind. Vor zehn Jahren brachte Amazon das erste digitale Lesegerät unter dem Markennamen „Kindle“ auf den Markt. Bereits im Juni desselben Jahres hat Apple sein erstes „Iphone“ herausgebracht, ein mobiles Telefon mit einem Touch Screen und einem neuartigen Betriebssystem. Eine zentrale Neuerung war für beide Geräte die mobile Verbindung mit einem Telefonnetzwerk, das erlaubte, Funktionalität und gespeicherte Inhalte umstandslos zu aktualisieren. Doch was aus den beiden Geräten, und wichtiger noch, den darunterliegenden innovativen Konzepten im folgenden Jahrzehnt entstand, könnte kaum unterschiedlicher sein.
Baden-württembergische Gymnasiasten der 10. Klasse können künftig das Sprachdiplom DELF (Diplôme d’études en langue française) auf der Grundlage einer zentralen Klassenarbeit erwerben. Das Kultusministerium, das Institut Français und das Centre international d’études pédagogiques (CIEP) führen dieses international anerkannte Zertifikat als Leistungsnachweis an den Gymnasien des Landes neu ein.
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen das Satiremagazin wegen Aufforderung zu einer Straftat und wegen Beleidigung – dem deutschen Satiremagazin „Titanic“ droht ein rechtliches Nachspiel wegen eines Sujets, auf dem Sebastian Kurz (ÖVP) zu sehen ist, damals noch österreichischer Außenminister: Die Staatsanwaltschaft Berlin leitet nämlich Ermittlungen wegen des Verdachts der „öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ und wegen möglicher Beleidigung ein. Das maximale Strafmaß, wenn die Aufforderung „ohne Erfolg“ bleibt: eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
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Ausgerechnet Bundesjustizminister Heiko Maas könnte Opfer seines umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sein. Denn ein Tweet, in dem er vor sieben Jahren einmal Thilo Sarrazin als „Idiot“ bezeichnet hatte, ist von Twitter gelöscht worden. Nachdem Twitter auf Presseanfragen zum Thema nicht reagiert, kann man allerdings nur vermuten, dass die Löschung aufgrund des Anfang des Jahres vollumfänglich in Kraft getretenen Gesetzes erfolgte. Wenige Tage zuvor hatte Twitter sowohl einen Tweet einer Politikerin der AfD gelöscht als auch einen Tweet, in dem sich das Satiremagazin Titanic mit dem Tweet der Politikerin auseinandergesetzt hatte.
Für ein Verfahren gegen einen 21jährigen Asylbewerber aus Afghanistan hat ein Richter am Amtsgericht Miesbach (Bayern) das Kreuz im Gerichtssaal abhängen lassen. Das bestätigte das Gericht am Donnerstag.Das Vorhandensein von Kreuzen verstoße nicht gegen die Pflicht des Staates zu religiös-weltanschaulicher Neutralität, erläuterte das bayerische Justizministerium.
Ist erst mal alles im Eimer, hilft allenfalls, gegen das Nichtkönnen anzumalen – bedingungslos und brachial und genau das genau tut Georg Baselitz. Zu seinem 80. Geburtstag wird der Star der deutschen Nachkriegskunst in der Fondation Beyeler und im Kunstmuseum Basel gewürdigt. (Bild: Georg Baselitz: «Orangenesser IX», 1981, Öl und Tempera auf Leinwand, Leihgabe der Pinakothek der Moderne in München (Bild: © Georg Baselitz, 2018). Es soll sie ja tatsächlich geben, diese beflissenen Museumsangestellten, die nicht nur ein schief hängendes Bild gerade rücken, sondern ganze Kunstwerke wegkehren, wenn sie zum Beispiel so aussehen wie Joseph Beuys’ «Fettecke». Und es gibt bestimmt auch solche, die sogar – ja, eine Leinwand drehen würden, damit die Betrachter sich nicht den Kopf verdrehen müssen. Genau, wir haben es hier von Georg Baselitz, dem Kopfübermaler, der seine ganze Originalität darauf verwendete, ins Rampenlicht der Kunstwelt zu gelangen.
