Auf dieses Gerichtsurteil aus Münster hat der Verfassungsschutz gewartet: Der Inlandsgeheimdienst darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Damit könnte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bald schärfere Schritte gegen die Partei einleiten und die AfD möglicherweise als gesichert extremistische Bestrebung einordnen. Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hat bereits vor einer Weile klargemacht, wohin die Partei aus seiner Sicht steuert: „nach rechts außen“.
Dass das Mehrfachtäterpunktsystem 1974 eingeführt wurde, hatte einen traurigen Anlass: Anfang der 1970er Jahre war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes – der Rekordwert von mehr als 21 000 Verkehrstoten in der Bundesrepublik – noch bei rund 20,8 Millionen Kraftfahrzeugen zu beklagen