Scheuers Taschenspielertrick zeigt Ergebnis:
Der Bundesrat (BR) konnte seine ursprüngliche Bußgeld-Novelle von Februar 2020 wegen der nachträglichen Weigerung von Ländern mit CDU/CSU- und FDP-Beteiligung erst am 08.10.2021(!) und nur in abgeschwächter Form beschließen.
Kein Wort davon, dass der BR erstmals in seiner Geschichte vom Bundesverkehrsminister dreist verladen wurde. Offiziell heißt es lapidar:
„Der Vollzug der damaligen Bußgeldkatalog-Verordnung vom 20. April 2020 ist aktuell ausgesetzt, weil ihre Eingangsformel die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Fahrverbote nicht nannte – ein Verstoß gegen das so genannte Zitiergebot: Jede Verordnung muss ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben. Daher gehen Bund und Länder von einer Teilnichtigkeit der ursprünglichen Verordnung aus. Im April 2021 erzielte die Verkehrsministerkonferenz einen Kompromiss zur Änderung des Bußgeldkatalogs, den die Bundesregierung nun in einen Rechtstext formuliert und dem Bundesrat am 3. September 2021 zugeleitet hatte. Die Verordnung soll rund drei Wochen nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Diese wird von der Bundesregierung organisiert. Damit entscheidet sie auch, wie schnell die Verkündung erfolgt.“ Quelle: BR 08.10.2021
Und weil der „Fehler“ so offenkundig untypisch für die Arbeit eines Ministeriums ist, gehen wir davon aus, dass Scheuer das vorsätzlich veranlasst hat. Denn er wollte seine Raser-Klientel insbesondere vor Fahrverboten schützen. Verkehrssicherheit?!
So sieht der zahnlosen Tiger jetzt aus:
Der BR wollte im Februar 2020 Fahrverbote ab 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts verhängen. Aufgrund Scheuers Attacke gegen den Beschluss bleibt es bei den alten Regelungen, nach denen ein Fahrverbot wie folgt angeordnet wird:
für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h innerorts
für Wiederholungstäter innerorts schon ab 26 km/h
für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts erst ab 41 km/h
für Wiederholungstäter außerorts schon ab 26 km/h.
Stattdessen wurden die Bußgelder angehoben, das aber nur für kleine Einkommen spürbar! Auszug Bußgeldkatalog 2021:
Geschwindigkeitsüberschreitung für PKW bis zu 3,5 t innerorts:
Verstoß aktuelles Bußgeld geplantes Bußgeld
… bis 10 km/h 15 € 30 €
… 11 – 15 km/h 25 € 50 €
… 16 – 20 km/h 35 € 70 €
… 21 – 25 km/h 80 € 115 €
… 26 – 30 km/h 100 € 180 €
Geschwindigkeitsüberschreitung für PKW bis zu 3,5 t außerorts:
Verstoß aktuelles Bußgeld geplantes Bußgeld
… bis 10 km/h 10 € 20 €
… 11 – 15 km/h 20 € 40 €
… 16 – 20 km/h 30 € 60 €
… 21 – 25 km/h 70 € 100 €
… 26 – 30 km/h 80 € 150 €.
Wer durch Rasen andere gefährdet und die Umwelt schädigt, aber genug Geld hat, kann folglich getrost weiter rasen. In der Schweiz oder in vielen anderen Ländern tut man das natürlich nicht. Warum? Weil dort erheblich höhere Strafen fällig sind. In der Schweiz kostet es z.B. innerorts für 11-15 km/h bereits 250,00 EUR – also glatt 200 EUR mehr als künftig in Deutschland!
Fazit: Verkehrsregeln sind keine Angebote!
Und Geschwindigkeitsübertretungen sind keine Kavaliersdelikte, weil sie Menschenleben gefährden und die Umwelt belasten! In den meisten europäischen Ländern werden Verkehrsregeln konsequent sanktioniert. Für die dringend notwendige Verkehrswende brauchen wir jetzt eine Regierung, die ihre Regeln durchsetzt und damit Verkehrssicherheit und Umweltschutz aktiv erhöht. Das möge doch bitte auch die FDP begreifen