Es wurde und wird versucht, die Heidelberger Verwaltung  zum Büttel faschistoider Forderungen von uneinsichtigen „Inis“  zu machen – aber noch, und das ist gut so, leben wir in einem Rechtsstaat. Wir verwenden das so, wie die Bedeutung dieses Wortes wirklich ist: Wenn wir also faschistoid definieren  als die von Selbstgerechtigkeit getragene Intoleranz gegenüber – tatsächlich oder scheinbar – Andersseienden, unter Verfolgung politischer, religiöser oder rassischer Minderheiten – oder eben einfach nur „anders Tickenden“, dann gibt es in Heidelberg irregeleitete (gleichwohl  in jedenfalls der Sache durchaus recht habende) Menschen,

Immer mal wieder ist Kampf angesagt: in erster Linie gegen eine wirtschaftliche Verödung am Abend. Aber,  die Altstadt lebt, die Untere Straße zumal. Das hat sich herumgesprochen bis nach Pirmasens, Kaiserlautern, Frankfurt – eben überallhin, wo Leute wohnen, die mal die Sau rauslassen wollen. In der Bahn bereits, dann am Uniplatzbrunnen in der Grabengasse oder keck in der Hauptstraße wird vor und angeglüht, was das Zeug hält und oder der Magen oder der Kopf oder die Blase verträgt. Das heißt, man/frau besäuft sich schon mal mit Mitgebrachtem, dann braucht man die Untere Straße, in welche in trunkendstem Zustand am frühen Abend eingefallen und bis zum frühen Morgen geblieben wird. Da wird sich dann aus randvoll gefüllten Rucksäcken  abgefüllt, der Kneipen bedarf man allenfalls, um sich so oder so zu entleeren. Sind die Kneipen zu und man/frau selber auch, dann gehts zum geschäfteverrichten in die nah oder auch weiter entfernten Gassen. Dass die Anwohner lautstarkes am Schlaf hinderndes Gegröhle mehr als stört, was Wunder! Und der Morgen danach ist auch eher weniger ein Augenschmaus! Und stinken tuts auch, selbst in den Hausfluren tut es das …

Jahr für Jahr wurde das schlimmer, gesellschaftliche Manki werden ausgetobt mit Toben. Das, wie anderswo erwähnt, ist eine andere, anderswo zu (möglicherweise nicht mehr) zu reparierende Baustelle …
Nun aber werden die Altstadtbewohner, nachdem sie ständig wachwerden, wach und prügeln auf die (meist jedenfalls) Falschen ein, auf die friedlichen, an lauen Abend oder Nachtstunden ihr Bierchen oder ihren Risling oder ihre Schorle vor der Kneipe trinken und sich unterhalten wollen.

Dass dies einen durchaus zu Buche schlagenden Wirtschaftsfaktor für Heidelberg ausmacht, nehmen  (LINDAistische jedenfalls) Anwohner allenfalls mit Kopfschütteln zur Kenntnis. Leider hat dieser wirtschaftlich attraktive Faktor den Preis, dass zur allgemeinen Verwunderung Menschen plötzlich da sind, junge Menschen sogar. Sie stehen herum, sie reden miteinander und das ist halt mal mit einem gewissen Geräuschpegel verbunden. So wie in den Villen am Rande der Stadt halt bei den gesetzteren Jahrgängen, aber die sind ja glücklicherweise im Dunkeln. Und „die im Dunkel, die sieht man nicht“. Und überdies trinken diese ihren Rotwein einfach so. Zurück zum jugendlichen Gesindel: Ihnen gilt es Manieren beizubringen, sie sollen in die Clubs gehen, davor oder danach in den Kneipen was essen und trinken und dann schnurstracks und ohne Mucks nach Haus. Eine Polizeiverordnung muss her, die ein Trinkverbot in der Öffentlichkeit in der Altstadt statuiert.

Eine solche Polizeiverordnung ist dreierlei: rechtlich äußerst fragwürdig, nach kriminologischen Erkenntnissen (die soziale Kontrolle, die von friedlich vor der Kneipe sitzenden oder stehenden Menschen ausgeht, wird auch von der Polizei so wahrgenommen)  nicht angezeigt und atmosphärisch – ebendrum – verheerend. Zur rechtlichen Legitimation muss die öffentliche Ordnung herhalten, die überraschenderweise nur von einem kleinen Teil der öffentlich-rechtlichen Literatur als (wir hingegen tun genau dies) verfassungswidrig gebrandmarkt wird. Ferner wird auf § 118 OWiG verwiesen, eine Norm, in der von einer grob ungehörigen Handlung mit einer Eignung die Rede ist, die Allgemeinheit zu belästigen bzw. die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. Das OWiG hat hier offensichtlich jede verfassungsrechtlichen Skrupel in die Ecke gestellt, um ein Instrumentarium für opportunes Verhalten in die Hände zu bekommen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kann allen drei Stufen Erfolg vermelden: nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht verhältnismäßig im engeren Sinne. Die kriminologische Scheinbasis muss die Polizei selbst liefern, die mit einem wüsten Zahlenwerk und einer Reduktion der Komplexität (Alkohol führt zur Delinquenz) jedem verantwortungsvollen Wissenschaftler alternativ wahlweise Schweißperlen auf die Stirn ruft oder ihn zu einem resignativen Schulterklopfen veranlasst.

Evaluiert werden soll das Ganze praktischerweise wiederum von (und auf dem Rücken) der Polizei. Hier mal einige Beispiele dafür, wie sich Polizisten auch anderswo – was Wunder – mit der Auslegung schwertun. Wir aber kennen derartige inzestuösen Verfahrensweisen von den Sicherheitsgesetzen. Für die Nostalgiker unter uns: Es gab mal eine Zeit, in der man sich bei Eingriffen des Staates zumindest von der Idee her fragte, ob es dieser wirklich bedürfe oder ob man die Bürger in Ruhe lassen solle. Und die “Beweislast” lag – damals – beim Staat. Die Verwaltung gibt nun – es muss gesagt werden dürfen – die neue Richtung vor: Man wisse nicht, ob der Maßnahmenkatalog was bringe, hoffe es aber. Das nennt man dann  proaktiv …

Aug. 2011 | Heidelberg, Allgemein | 2 Kommentare