Nachdem die Zwischenzeugnisse verteilt sind, herrscht in manchen Familien schlechter Noten oder gefährdeter Versetzung wegen helle Aufregung. Was kann man tun, …

… wenn man die Benotung für ungerecht hält, welche Bedeutung hat das Zwischenzeugnis für die weitere berufliche Karriere und in welchen Fällen sollte man wegen eines Zeugnisses rechtliche Schritte einleiten?

Wie wird benotet?

rechtschreibkrank.jpg Die Schulgesetze der Bundesländer und die Zulassungs- und Prüfungsordnungen enthalten genaue Regelungen, wie etwa die Benotung zu erfolgen hat, von welchen Voraussetzungen die Prüfungszulassung abhängt oder wann ein Schulverweis erteilt werden darf. Bei der Benotung werden die Leistungen des Schülers für den jeweiligen Unterrichtszeitraum bewertet. Hierzu zählen schriftliche Leistungen (z.B. Schulaufgaben), mündliche Leistungen (z.B. Abfragen) und praktische Leistungen (z.B. im Sportunterricht). Bei der Benotung hat der Lehrer einen relativ weitgehenden Ermessensspielraum. Allerdings kann er nicht frei nach Gutdünken die Noten festlegen, sondern muss darauf achten, dass die Benotung sachlich gerechtfertigt und angemessen ist.

Information über Leistungsstand

Mit dem Zwischenzeugnis werden Schüler und Eltern über den jeweiligen Leistungsstand informiert. Mit dem Vermerk „Versetzung gefährdet“ sollen sie vorgewarnt werden, dass die bisherige Leistung nicht den Vorgaben entsprochen hat. Hinweis: Sowohl Eltern als auch Schüler müssen nicht das Zeugnis abwarten, um den schulischen Leistungsstand zu erfahren. Der Lehrer ist gesetzlich verpflichtet, Eltern und Schüler jederzeit hierüber zu informieren. Verbessert sich ein Schüler in der zweiten Schuljahreshälfte nicht, sendet die Schule den Eltern vor Ende des Schuljahres einen „blauen Brief“ zu, in dem nochmals auf die bestehenden Leistungsmängel hingewiesen wird. Bleiben die Leistungen im Gesamtergebnis mangelhaft, wird im Jahreszeugnis mit dem Vermerk „Der Schüler hat das Klassenziel nicht erreicht“ die Nichtversetzung in die nächste Klasse beurkundet.

Rechtsmittel gegen Zeugnis & Co.

Ob man Zeugnisse, Noten, Versetzung und Prüfungen gerichtlich überprüfen lassen kann, richtet sich danach, wie schwer die Maßnahme die Grundrechte des Schülers betrifft und welche Folgen sie für seine berufliche Zukunft hat. Juristisch handelt es sich um die Frage, ob damit unmittelbar in die Rechte des Schülers eingegriffen wird. Nur wenn ein unmittelbarer Eingriff vorliegt, stellt die Entscheidung einen Verwaltungsakt dar, den die Verwaltungsgerichte überprüfen können. Das Zwischenzeugnis dient jedoch nur der Information. Es handelt sich daher lediglich um einen mittelbaren Rechtseingriff. Einwände können nur mit formlosem Rechtsbehelf (Beschwerde an die Schule, Dienstaufsichtsbeschwerde etc.) geltend gemacht werden. Unmittelbare Eingriffe sind etwa das Abschlusszeugnis, die Nichtversetzung oder Nichtzulassung zu einer Prüfung. Hiergegen steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen.

Ein Schüler, der die mündliche Abiturprüfung nicht bestanden hatte, zog vor das Verwaltungsgericht Koblenz, um eine Wiederholung der Prüfung einzuklagen – ohne Erfolg: Das Gericht bewertete die Prüfungsfragen für zulässig, die sich auf nicht im Unterricht gelehrte Inhalte bezogen. Schließlich sei es bei der Abiturprüfung angemessen, eigenständige Folgerungen, Wertungen und Begründungen zu verlangen. (Urteil vom 19.12.2006, Az.: 7 K 1278/05.KO).

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Feb. 2007 | Allgemein, Junge Rundschau, Zeitgeschehen | Kommentieren