Sowohl der Bezirksbeirat, wie auch der Bauausschuß und der Haupt- und Finanzausschuß hatten dem Gemeinderat empfohlen, dem Abriß der Kolonaden aus statischen Gründen abzureißen.
Da vom Regierungspräsidium Karlsruhe als der höhreren Denkmalschutzbehörde in Anbetracht der bei einem Wiederaufbau statisch notwendigen Erneuerungen und Veränderungen der „Kolonaden“ der noch verbleibende Denkmalwert als nicht mehr schutzwürdig bewertet worden war, wurde von dort dem Abriß ohne Wiederaufbau zugestimmt.
Schön ist dies Teil nicht.Wem oder was nutzen tuts auch nicht. Kosten täts aber, baute mans wieder auf, ne ganze Menge. Foto: got
Der Bezirksbeirat Altstadt, der Bauausschuß, der Hauptausschuß und der Finanzausschuß wurden von den Gemeinderatsmitgliedern mal wieder als Ausschuß behandelt und vorgeführt. Es war, wie so oft, in erst einmal keiner Weise auf deren erarbeitete Erkenntnisse eingegangen, sondern wieder stundenlang herumschwadroniert worden. Mag sein, hier werden die von dem Heidelberger Maler Lepanto gesammelten etwa 10.000 Unterschriften für einen Wiederaufbau dieses „häßlichen Teils“ (Reutlinger) als mögliche Wähler kalkuliert. Nicht schutzwürdig und fort damit. Ausnahmsweise mal – wie wir meinen – eine richtige Entscheidung. Denkmalschutz – so der Berliner Architekturkritiker Dieter Hoffmann-Axthelm – ist nach einer bei ihm von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten mittlerweile nicht nur zum Ärgernis für private Hausbesitzer geworden, sondern auch zur „Lumpensammlerei“ verkommen. Hier werde schlicht das „Reich“ erhalten, will meinen, es werden nur zum Schein Bauten, de facto aber politische Verhältnisse oder Jugenderinnerungen unter Schutz gestellt.
Aber, so gut ist in Heidelberg (es sei eingeräumt, wenngleich anderswie, so doch anderswo auch) mit Denkmalschützern und Baurechtsämtlern üblicherweise nicht Kirschen essen. Alsdann, verlieren wir einige wenige Worte zum
Denkmalschutz
Denkmalschutz ist nicht Sache des Bundes. Schon deshalb erregt es Aufmerksamkeit, wenn Berliner Politiker sich des Themas annehmen. Erst recht wenn die Frage gestellt wird: „Kann die Denkmalpflege entstaatlicht werden. Dieter Hoffmann-Axthelm lieferte jedenfalls (was Wunder) flugs eine flammende Streitschrift gegen die „autoritär organisierte, rechthaberische, diskussionsunfähige Denkmalpflege“, die dem Bürger willkürlich unliebsame Bauwerke zumutet, Planer behindert, Nutzer mit strengen Auflagen drangsaliert und für eine maßlose Ausweitung des Denkmalbegriffs sorgt. Schulen, Bäder, Krankenhäuser, Fabriken und Siedlungen, Bauwerke der Moderne, Monumente der deutschen Diktaturen, Zeugnisse des Wiederaufbaus, Kinos, Garagen, Sportanlagen, ja selbst Plattenbauten unter Schutz zu stellen hält Axthelm für absurd. Solche Architektur interessiere doch nur Spezialisten. Anstelle des Geschichtswertes will der Autor allein den Kunst- und Alterswert setzten. Letztlich gebe es für den Denkmalwert kein „unmittelbareres Maß“ als Schönheit. Unmittelbarkeit ist das Stichwort, das Reformmodell läuft auf eine konsensfähige Denkmalpflege hinaus. Eine plebiszitäre Kür der Schönen …
Anderswo. – Im Ländle aber „ipsa lege“ …
Während in vielen anderen Bundesländern mit dem „konstitutiven Prinzip“ schutzwürdige Gebäude noch lange nicht geschützt sind und die Behörden dazu das Gebäude einem weiteren Prozeß – unter Beteiligung der Besitzer – unterziehen und in den Ehrenstand des Denkmals erheben – was die Ämter auch nicht müssen, sondern „können“, greift in Baden-Württemberg das sogenannte „Ipsa-lege-Prinzip“: Alle schutzwürdigen Gebäude gelten automatisch (ipsa lege = durch das Gesetz selbst) als Denkmal – egal, was die Besitzer dazu meinen.
Wenn es nun aber mal dem Interesse eines Bauherrn zugute kommt, wird der Denkmalschutz (sehr unüblicherweise) schon auch mal aufgehoben, wie etwa im Jahr 1972 vom Land, als der Uniplatz mit dem Triplex-Haus verschandelt wurde, dem mehrere wunderschöne Häuser bis hin zur Sandgasse weichen mußten.
Weil die Uni hier nämlich bauen und Mensa samt Tiefgaragen unterbringen wollte, wurde der gesamte Komplex abgerissen. Von Denkmalen übrig blieben nicht einmal die Fassaden. Da wurde – ups! Was ist das: ipsa? – mit zweierlei Maß gemessen.
Mit zweierlei Maß gemessen wird offenkundig auch, was den Abriß der Kolonaden auf dem Friedrich-Ebert-Platz angeht. Wenn auch nur ein Fenster (ohne Sprossen) oder „falsche“ Ziegel auf dem Dach den Anmaßungen des Baurechts- oder Denkmalschutzamtes nicht zu genügen beliebt, tun die Herren Bau- und Denkmalsrechtler doch allsogleich restriktiv sowohl Mund wie Hand, „Abhilfe“ zu schaffen. So kam der sogenannte „Altstadtzuschlag“ ins Gespräch. Der Abriß der „Kolonaden“ geht ohn all dies über die Bühne. Auch, wenn man sich mit den Abrißbefürwortern einig weiß, bleiben dennoch einige Fragen offen. got