Der zu lebenslanger Haft verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen kämpft gerade um eine Entschädigung: Der 35-Jährige muss am 17. März persönlich vor dem Frankfurter Landgericht erscheinen, sagte Gerichtssprecher Arne Hasse am Montag. Gäfgen fordere in dem Zivilverfahren 10.000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen, weil er nach einer Folterandrohung der Polizei traumatisiert sei. Hinzu komme eine Schadenersatzklage, deren Streitwert auf 5000 Euro festgelegt worden ist.

Zu lebenslanger Haft verurteilt – und will nun vor Gericht Schmerzensgeld erstreiten: Magnus Gäfgen fordert in einem Zivilverfahren eine Entschädigung – weil er nach einer „Folterandrohung der Polizei“ traumatisiert sei.
Es war einer der spektakulärsten Fälle von Kindesentführung in Deutschland: Magnus Gäfgen hatte 2002 einen elf Jahre alten Frankfurter Bankierssohn gekidnappt und umgebracht.

Das Strafverfahren gegen Gäfgen wird nach Ansicht der Staatsanwaltschaft jedoch nicht noch einmal aufgerollt. Der Antrag auf Wiederaufnahme fast achteinhalb Jahre nach der Tat sei unzulässig, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Die Anklagebehörde habe die Akten an das Landgericht Darmstadt weitergeleitet und dafür plädiert, den Antrag zurückzuweisen. Für den Wiederaufnahmeantrag fehle eine Grundlage. Wann das Landgericht entscheidet, ist offen.

Gäfgens Anwalt beruft sich in seinem Wiederaufnahmeantrag auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Dieser hatte eine Folterandrohung der Polizei gegen Gäfgen angesichts des absoluten Folterverbots der Menschenrechtskonvention als „unmenschliche Behandlung“ eingestuft. Auch wenn ein Menschenleben in Gefahr sei, wie es im Fall des damals von Gäfgen entführten Bankierssohns Jakob von Metzler angenommen wurde, „kann es keine Ausnahme geben“, befanden die Straßburger Richter. Dabei fand der Vorsitzende dennoch verständnisvolle Worte für die Versuchung, mit allen Mitteln dem Entführer Informationen über den Verbleib seines Opfers zu entlocken. Die Ermittler glaubten, dass Jakob von Metzler noch lebe. Doch der Junge war bereits tot.

Folterdrohungen, auch wenn damit Leben gerettet werde sollen, seien rechtswidrig. Dieses Urteil hat – zwar – den Rechtsfrieden gefördert, jedoch – wie wir meinen – nicht ohne wenn und aber.

Tatsächlich verzichtet das Gericht auf alle Beweismittel, die vor dem Verfahren erhoben wurden. Gäfgens Geständnis, das er im Gerichtssaal ablegt, wird zum entscheidenden Beweis.

März 2011 | Allgemein, Zeitgeschehen | 1 Kommentar