In den letzten Monaten hatte die Medienbranche ja nun bereits häufig Gelegenheit, über Fälschungsfälle zu diskutieren und zu lamentieren. Nun hat der Zeit-Verlag Konsequenzen aus der Relotius-Affäre gezogen und klare Regeln für Autoren und den Umgang mit Reportagen kommuniziert. Unter anderem sind Stichprobentests geplant. Zeit und Zeit Online haben Standards und Regeln festgelegt, an die sich alle ihre Autoren zu halten haben. Sie wurden gerade unter der Überschrift “Was ist in journalistischen Beiträgen erlaubt, was nicht?” im Zeit-Online Blog „Glashaus“ veröffentlicht.

Darin heißt es – zum Beispiel – „Autoren dürfen dramaturgische Mittel benutzen, um die Wirklichkeit in Szene zu setzen, nicht aber, um die Darstellung der Wirklichkeit zu verfremden“. Auch dürfe keine Augenzeugenschaft vorgespiegelt werden: “Schilderungen und Erlebnisse, die aus zweiter Hand stammen, weil unser Autor nicht persönlich dabei war, sind als solche zu kennzeichnen.”

Stichprobenartige Checks geplant

Außerdem sollen Artikel künftig regelmäßig stichprobenartig geprüft werden, zum einen auf sachliche Richtigkeit, zum anderen auf die Quellen, in begründeten Fällen auch mit Anrufen bei Gesprächspartnern der Recherche. “Dies gilt auch für jeden Redakteur und jede Redakteurin von Zeit und Zeit Online.” Dafür seien die jeweiligen Ressorts zuständig. Darüber hinaus prüften Redakteure im Auftrag der Chefredaktion nach dem Zufallsprinzip regelmäßig ausgewählte Beiträge. “Fallen bei den Überprüfungen von Texten gravierende Unsauberkeiten auf, die auf Täuschungsversuche schließen lassen, so ist die Chefredaktion sofort zu informieren.”

Das Regelwerk ist die Konsequenz aus der Diskussion um Fälschungen bei mehreren Medien. Unter anderem hatte der Spiegel im Dezember den Fall eines Mitarbeiters öffentlich gemacht. Der Journalist Claas Relotius etwa – wir erinnern uns – hatte beispielsweise Protagonisten frei erfunden. Der Zeitverlag hatte Anfang März die Zusammenarbeit mit einem freien Mitarbeiter beendet, von dem sich zuvor schon die Süddeutsche Zeitung getrennt hatte.

Nach Angaben von Zeit und Zeit Online war bei der Überprüfung seiner Artikel aufgefallen, dass etwa in einer Reportage Ereignisse, die an mehreren Tagen spielten, zur Beschreibung eines einzigen Tages verdichtet worden waren. In den jetzt veröffentlichten Regeln heißt es dazu: “In einem Text, in dem unmissverständlich von einer chronologischen Folge von Ereignissen die Rede ist, darf diese Chronologie nicht verfälscht werden.”

Erzählerischen Möglichkeiten sollen erlaubt bleiben

“Wir wollen einem Reporter keinesfalls verbieten, seine erzählerischen Möglichkeiten auszuspielen, aber es muss Grenzen geben für das, was die Beschreibung der Wirklichkeit betrifft”, sagte Stefan Willeke, Mitglied der Chefredaktion der Zeit und Leiter der Kommission, die nach dem Relotius-Fälschungsfall untersuchen sollte, welche Konsequenzen beim Zeitverlag daraus zu ziehen seien.

“Wir haben aufgeschrieben, was bei uns immer schon galt, aber so klar und so allgemeingültig noch nicht fixiert worden ist”, sagte Willeke. “Bei manchen dieser Regeln – beispielsweise nicht zwei Orte zu einem zu verschmelzen –, denke ich: Das müsste doch selbstverständlich sein. Darüber müssten wir uns doch gar nicht unterhalten. Aber offenbar, und das zeigen ja die jüngsten Fälle von Täuschungen, ist es nicht selbstverständlich.”

Zu den Stichprobentests sagte Willeke, so etwas habe es bisher nicht gegeben. “Wir haben immer vertrauensvoll mit unseren Leuten zusammengearbeitet, das tun wir auch weiterhin, aber wir ziehen Konsequenzen aus dem Fall Relotius. Wir können nicht so tun, als ginge uns das alles nichts an.” Die Tests könnten aufgrund des Zufallsprinzips den Chefredakteur genauso treffen wie einen freien Mitarbeiter.

Juni 2019 | Allgemein, Feuilleton, Junge Rundschau, Sapere aude, Wirtschaft, Zeitgeschehen | Kommentieren