Vor etwa einem Jahr wurde vom Twitter-Account des (links) AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier ein rassistischer Tweet in Richtung Noah Becker, Sohn des Tennisspielers Boris Becker, abgesendet – der nun 15.000 Euro kosten soll.
Das Landgericht Berlin attestierte eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Das Landgericht Berlin urteilte am gestrigen Dienstag direkt im Anschluss des ersten öffentlichen Verhandlungstages in dieser Sache. Ein Sprecher des Gerichts habe gegenüber Spiegel Online die Höhe der Schmerzensgeldsumme von 15.000 Euro zzgl. Zinsen und Anwaltsgebühren bestätigt. Eine schriftliche Begründung des Urteils folgt in der Regel später, auch ist es noch nicht rechtskräftig.

Die Kammer urteilte gegen Maier, obgleich er den Tweet vorgeblich nicht selbst abgesetzt habe. Der Bundestagsabgeordnete bestritt, die Zeilen, in denen Noah Becker als “kleiner Halbneger” bezeichnet worden war, selbst geschrieben zu haben. Wenig später stellte sich ein Mitarbeiter als Urheber der Zeilen. Maier aber wird als Inhaber des Profils für den Inhalt verantwortlich gemacht.

Gegenüber Spiegel Online erklärte Christian-Oliver Moser, Anwalt von Noah Becker:
“Insbesondere freue ich mich, dass der Beklagte mit dem für mich von Anfang an nicht nachvollziehbaren Argument, den Tweet angeblich nicht selbst verfasst zu haben, erfolglos war.”

Laut Spiegel Online habe die Gegenseite, vertreten durch Maximilian Krah, vor Gericht argumentiert, dass sich Becker zuvor selbst rassistisch geäußert habe, indem er Berlin als “weiße Stadt” bezeichnet hatte. Der Tweet seines Mandanten hätte Becker zudem weniger geschadet als geholfen, in dem die Debatte seinen Bekanntheitsgrad gesteigert habe.

Jan. 2019 | Allgemein | Kommentieren