Qua Amt gehörte Oberbürgermeisterin Beate Weber dem Kuratorium der Portheim-Stiftung an. Nachdem Gerüchte nicht nur darüber, daß aus den Beständen des Museums der Portheim-Stiftung einige Exponate offenkundig „nicht mehr vorhanden waren“, sondern daß auch Grundstücke und Häuser nach 1933 arisiert worden wären, gab Beate Weber in ihrer Eigenschaft als Kuratoriumsvorsitzende an den – zu dieser Zeit noch – mit ihr befreundeten Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Sattler in Auftrag, in dieser Sache zu recherchieren. Als dieser jedoch – was Wunder – auch Einsicht in Daten des Grundbuchamtes haben wollte, wurde ihm diese verwehrt. Die Rundschau hat eine Initiative gegründet, die sich mit den Hintergründen intensiv zu beschäftigen vorhat. Wir werden in Zusammenarbeit mit Martin Sattler und Heidelberger Studierenden dieses – wie Sie aus dieser Ausgabe und künftig bis zur Aufklärung in loser Folge in der Rundschau lesen werden – finstere und alles andere als erledigte, bis heute andauernde widerwärtige Kapitel Heidelberger Geschichte aufklären. Sie dürfen sich darauf verlassen ! Wir meinen, daß sich Eckart Würzner erst einmal zurückhalten sollte, in diesem Kuratorium tätig zu werden, bis halbwegs Ordnung in diesem Kuddelmuddel geschaffen sein wird …
Erst einmal unseren Lesern zur Kenntnis diese (einen Tag vor ihrer Abdankung) Presse-Information von Beate Weber – und im Anschluß eine direkte Erwiderung Martin Sattlers dazu:
D I E O B E R B Ü R G E R M E I S T E R I N
D E R S T A D T H E I D E L B E R G
informiert
Heidelberg, 12. Dezember 2006
Zweiter Arbeitsbericht zur Geschichte der Sammlung Goldschmidt/von-Portheim-Stiftung liegt vor.
„Am 30. November 2006 hat Prof. Dr. Frank Engehausen dem Kuratorium der Josefine und Eduard von Portheim-Stiftung unter Leitung von Oberbürgermeisterin Beate Weber und in Anwesenheit des Rektors der Universität Heidelberg, Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Hommelhoff, seinen zweiten Zwischenbericht zur Stiftungsgeschichte vorgestellt. Nachdem Dr. Engehausen, der vom Kuratorium und dem Rektorat mit der Aufarbeitung der Stiftungsgeschichte beauftragt wurde, in einem ersten Zwischenbericht vom Juli dieses Jahres die Entwicklung der Stiftung von ihren Anfängen bis zum Tod des Stifters Victor Goldschmidt im Jahr 1933 behandelt hat, widmet sich der zweite Arbeitsbericht den Grundzügen der Stiftungsgeschichte im Dritten Reich.
Das Hauptkennzeichen der Geschichte der Stiftung von 1933 bis 1945 war der in mehreren Etappen erfolgte Verlust ihrer Autonomie. Die erste Etappe vollzog sich in den Jahren 1933 bis 1935 in einer Mischung aus äußerem, vom badischen Kultusministerium ausgehendem Druck und politischer Selbstgleichschaltung, die maßgeblich der 1924 von Victor Goldschmidt eingestellte Stiftungsgeschäftsführer Alfred Zintgraff zu verantworten hatte. Die Witwe des Stifters, Leontine Goldschmidt, hatte zwar zunächst als Kuratoriumsvorsitzende noch eine wichtige Stellung inne; allerdings geriet sie durch die personellen Umbrüche im Kuratorium – das Nachrücken des Rektors Wilhelm Groh und des Oberbürgermeisters Carl Neinhaus als zwei Repräsentanten der neuen politischen Ordnung – in zunehmende Isolation. Den letzten Anstoß zur Niederlegung ihres Kuratoriumsvorsitzes, mit dem die erste Etappe endete, boten jedoch offensichtlich nicht Heidelberger Ereignisse, sondern die allgemeine politische Entwicklung mit der Verkündung der Nürnberger Rassegesetze im September 1935.
Den Rücktritt Leontine Goldschmidts als Kuratoriumsvorsitzende nutzte ihr Nachfolger Zintgraff dazu, die Verbindung zwischen Stiftung und Universität noch enger zu knüpfen. Personell kam dies in der Berufung des Volkskundlers Eugen Fehrle und des Zeitungswissenschaftlers Hans Adler in das Kuratorium zum Ausdruck, sachlich unter anderem in der Überlassung der stiftungseigenen volkskundlichen Sammlung an Fehrle zur Nutzung für sein neu geschaffenes Universitätsinstitut und in regelmäßigen Zuschüssen an die Auslandsabteilung der Universität. Das eigenständige wissenschaftliche Profil der Stiftung, das bis 1933 in der Förderung von Forschungsfeldern bestanden hatte, die an der Universität nicht vertreten waren, verblasste zusehends, wenngleich Zintgraff die Ethnographische Sammlung nicht vollständig vernachlässigte.
Zintgraffs krankheitsbedingtes Ausscheiden bot 1939 den Ausgangspunkt für den in der letzten Etappe vollzogenen endgültigen Bruch mit den Stiftungstraditionen. Als wegen Zintgraffs hoher Ruhegehaltsforderungen die Stiftungsaktivitäten reduziert werden mussten, liquidierte das Kuratorium das Institut für Kristallforschung, das zu Victor Goldschmidts Lebzeiten das Kernstück der Stiftungsaktivitäten gebildet hatte und nun an die Universität verkauft („verkauft“! J. G.) wurde. Den Abschluss des Traditionsbruches stellte die neue Satzung von 1941 dar, die mit der Umbenennung der Stiftung in „Heidelberger Stiftung für Kunst und Wissenschaft“ die Erinnerung an ihre jüdischen Ursprünge auslöschen wollte.
Neuer Leiter der Stiftung wurde der seit dem Herbst 1941 als Gauleiter von Salzburg amtierende nationalsozialistische Multifunktionär Gustav Adolf Scheel. Unter seiner Führung „ging die Stiftung fast vollständig in der Universität auf“. Sie leistete Zuschüsse an das Volks- und Kulturpolitische Institut des Altrektors Ernst Krieck, und auch auf dem Feld der Völkerkunde zeigte sie eine starke Kooperationsbereitschaft; allerdings verhinderten die Kriegsverhältnisse, die seit 1944 den Niedergang der Stiftungsaktivitäten nochmals beschleunigten, eine Übertragung der Ethnographischen Sammlung an die Universität.
Das in den Rechenschaftsberichten nachgewiesene Stiftungsvermögen wuchs von ungefähr 1,4 Millionen Reichsmark im Todesjahr Victor Goldschmidts auf einen nominellen Wert von etwas mehr als 2,5 Millionen Reichsmark bei Kriegsende. Dieser Zuwachs resultierte in erster Linie aus der Kapitalisierung von Sammlungswerten – dem Verkauf der Inkunabeln und alten Drucke, die der Stiftung durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag mit der Witwe Victor Goldschmidts 1934 zugefallen waren, und der Mineraliensammlung – sowie der 1941 erfolgten Übernahme des Vermögens der als jüdische Stiftung aufgelösten Goldschmidt-Familienstiftung. Der Grundbesitz der Stiftung veränderte sich in diesem Zeitraum nicht gravierend: Bei den Gebäuden fiel ein nach dem Auslaufen des Mietvertrags mit der Universität als nicht mehr rentabel betrachtetes Haus durch Verkauf weg und kam ein bei einer Zwangsversteigerung erworbenes Haus hinzu, das bereits in den 1920er Jahren in Stiftungsbesitz gewesen war; bei den unbebauten Liegenschaften glichen die bei dieser Zwangsversteigerung erworbenen Grundstücke ihrem Flächeninhalt nach die Abgänge durch die zwischen 1935 und 1944 erfolgten Grundstücksverkäufe aus.
Der Immobilienbesitz machte“ (was Wunder) „bei Kriegsende weniger als ein Fünftel des nominellen Gesamtvermögens der Stiftung aus. Die durch die Verkäufe der Vorjahre verringerten Sammlungsbestände trugen zusammen mit dem Inventar der Gebäude und Stiftungsabteilungen mit einem auf 290.000 Reichsmark bezifferten Wert in noch geringerem Maße als die Immobilien zum Gesamtvermögen bei, dessen weitaus größter Teil auf Kapitalwerte entfiel: Mehr als 1,1 Millionen Reichsmark machten die Wertpapiere aus, eine weitere halbe Million die Darlehens- und Hypothekenforderungen. Dass die Kapitalwerte gegenüber den Sachwerten so deutlich dominierten, sollte sich beim Wiederaufbau der Stiftung nach Kriegsende als eine schwere Belastung erweisen.
Der Wiederaufbau der Stiftung im ersten Nachkriegsjahrzehnt wird das Thema eines dritten Zwischenberichts sein, den Herr Engehausen im April 2007 vorlegen wird. Zugleich wird er in den nächsten Monaten seine Recherchen zur früheren Stiftungsge-schichte ergänzen, wobei für die Zeit des Dritten Reiches insbesondere noch zu klären ist, in welchem Umfang Sammlungsbestände der Stiftung durch Schenkungen und Leihgaben an die Universität gelangt sind. Der Abschluss des Forschungsprojekts ist für August 2007 geplant; die Ergebnisse werden zeitnah in Buchform veröffentlicht werden. Das Kuratorium wird nach Abschluss der Forschungsarbeit zu entscheiden haben, welche Schlussfolgerungen aus dem Bericht zu ziehen sind.“
So weit Oberbürgermeisterin Beate Weber
Erwiderung von Prof. Dr. Martin Sattler,
Heidelberg 13. Dezember 2006
Aide Memoire: Zum Zustand der Josefine und Eduard von Portheim-Stiftung für Wissenschaft und Kunst, Heidelberg:
„Mir wurde hinterbracht, dass Frau Oberbürgermeisterin Beate Weber mich einen “ärgerlichen mit unbegründeten Tatsachen arbeitenden Querulanten“ genannt hat. Da geht es mir so, wie den meisten Überbringern schlechter Nachrichten. Die angeblich schlechten Nachrichten sind jedoch aus meiner Sicht für die Zukunft und den Erhalt des Werkes von Leontine und Victor Goldschmidt – die J.und E. von Portheim Stiftung – eher von Vorteil, weil sie Wissenschaft und interkulturelle Aufklärung fördern helfen werden.
Ich erlaube mir im folgenden Fragen aufzuwerfen, die den derzeitigen Zustand der v.P.St. betreffen und lege (Die Rundschau-Redaktion hat diese Kopien. Jürgen Gottschling) die Dokumente in Kopie bei bzw. weise auf Akten hin, aus denen sich die Anlässe für diese Fragen ergeben haben.
Ist das Kuratorium dem Stiftungswillen entsprechend besetzt?
Die Errichtungsurkunden sprechen von einem Vertreter der Universität und einem Vertreter der Stadt, sowie einer Mehrheit gegen diese beiden Vertreter von Amts wegen von anderen Stiftungskuratoren und einem Familienmitglied. Gemäß § 87 BGB sind Änderungen dieser Verfassungsfestlegungen nur in ganz engen Grenzen möglich.
(Diese Unterlagen, die seit 1916 mehrmals verändert wurden befinden sich im RP, Stiftungsaufsichtsbehörde in Karlsruhe.)
Welche Rechtsform hat die Stiftung?
Kuratoriumsmitglieder behaupten, es handele sich um eine „private Stiftung“ die keinerlei stiftungsrechtlicher Aufsicht unterliege. Kuratoren könnten nach Belieben mit dem Vermögen und dem Zweck der Stiftung verfahren. Dies ist falsch. Es handelt sich um eine Stiftung nach § 80 BGB. Für die Aufsicht gelten landesrechtliche und bundesrechtliche Gesetze. Kuratoren und Aufsichtsbehörden haften wie Vereinvor-stände für Verletzungen der zwei Hauptpflichten: Erfüllung des Stiftungszwecks und Erhaltung und Mehrung des Stiftungsvermögens.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert hier die Erkenntnis hinsichtlich der Rechtspflichten von Kuratoren. Ich lege eine sehr knappe Erläuterung der Pflichten der Kuratoren bei.
Ist die Begrenzung des Stiftungszweckes auf den Betrieb des Völkerkundemuseums (1972) rechtmäßig?
Gemäß § 87 Abs.2 BGB ist eine Änderung des Stiftungszwecks nur in engen Grenzen möglich. Die geringe Ausstattung des Völkerkundemuseums in den letzten 10 Jahren und der Vermögensschwund in den letzten 40 Jahren führen zur Frage, ob andere als der seit 1972 festgelegte Zweck (Völkerkundemuseum) verfolgt wurden.
Siehe Satzung von 1972. (Regierungs-Präsidium KA, bzw. Akten der OB)
Stellen die niedrigen Mietzinsen bezüglich des Hauses „Zum Riesen“ (Universität) und des Westflügels des Palais Weimar (ehemalige Afrika Abteilung des Völkerkundemuseums, heute Heidelberger Kreis) eine Vermögensminderung dar? Siehe die Mietverträge.“
(Gab es, als der Heidelberger Kreis 1946 gegründet wurde, bereits das Kuratorium? Wenn ja, wie konnte ein solcher Mietvertrag zustande kommen, der dem Museum den Raum nahm und nimmt, seine afrikanischen Exponate zeigen zu können, statt sie im Speicher unter einem defekten Dach unterbringen zu müssen. Oder gab es damals dies Kuratorium noch nicht? Dann muß erst recht gefragt werden, wer für diesen „Mietvertrag“ Verantwortung trägt! Uns scheint, da waren schnell die ersten Hinlanger nach der Naziherrschaft zugange … Die Rundschau wird alledem – mit einiger nachdrücklicher Hilfe und zusammen mit kompetenten, streßfähigen Mitstreitern – nachgehen! Jürgen Gottschling)
Wie steht es mit den anderen immobilen Vermögensbeständen der Stiftung? Welche Grundstücke wurden nach 1933 arisiert? Bestehen Restitutionsansprüche aus Arisierungen?
Seit 1969 ist der Bestand an Grundstücken stark geschwunden: Von 80 auf 20. Die Forschung von Prof. Dr. Engehausen bis 1955 wird diesen Schwund nicht erhellen können. Insbesondere während der Amtszeit von Dr. Anschütz sind die Grundstücke am Steigerwald und in Neuenheim-Handschuhsheim aus dem Stiftungsvermögen genommen worden. (monatliche Entnahme seit 1970 für die Kanzlei Anschütz von DM 5.000 für die Verwaltung der Stiftung, siehe Kopien)
Warum hat die OB Weber als Kuratoriumsvorsitzende trotz meiner mehrmaligen Vorstellungen keine Genehmigung zur Erforschung der Grundstückbewegungen aller Immobilien, die entweder im Eigentum des Ehepaars Goldschmidt oder der v.P.St. standen erteilt?
Warum wird der Verbleib einzelne Bestandteile der Stiftung nicht geklärt?
Die Nichtaufklärung stellt eine Vermögensminderung dar, für welche die Kuratoren haften. Die Vermögensminderungen sind fahrlässige Veruntreuungen und sind als Dauerdelikte, solange ein Kurator im Amt ist, keiner Verjährung ausgesetzt. Erst mit der Niederlegung des Amtes beginnt die fünfjährige Verjährungsfrist zu laufen.
Mangelnde Rechtsnutzung liegt hier auf jeden Fall vor. Die Fürsorge, wie sie das Amt eines Kurators mit sich bringt, wurde nicht erbracht. Schon der ehemalige OB Reinhold Zundel, seinerzeit Mitglied des Kuratioriums, stellte mir gegenüber fest, dass sich bei der v.P.St. ein „Klüngel verschworener Heidelberger Personen seit Jahren selbst bediene“.
Folgende Vermögensbestandteile sind hier zu nennen:
1,2 Million Goldmark wegen Inkunabeln (= 11 Millionen Euro) sind nicht mehr vorhanden. (siehe Kopie 1 und 29)
Bestände von Ethnographika in der „Sammlung Dr. Böhning“ in Sinsheim.
(siehe Brief an mich von Frau Böhning vom 22.1.2005)
Münzsammlung Goldschmidt heute Bundesbank, Frankfurt.
Privathaus Goldschmidt, Gaisbergstraße 9, (siehe Goldschmidt-Biographie) , aus dem Leoni Goldschmidt vertrieben worden war …)
Für einige Zeit war hier das Liegenschaftsamt der Stadt Heidelberg untergebracht. Heute (ein Schelm, der schlecht darüber denkt) die „DGE“ – Deutsche Grundbesitzentwicklung“ Das internationale und große Wertpapierportfolio der Stiftung besteht heute
fast nur mehr aus Sparbriefen der Stadtsparkasse.
Wie kommen die „japanischen Holzschnitte“ der v.P.St. nach Frankfurt?
(Siehe Artikel A. Möslinger in Meiers, Sept.2005, Anlage)
Es könnten hier noch weitere Bestandteile des ursprünglichen Stiftungsvermögens genannt werden (wir werden in Kürze eine Liste aller Grundstücke im Besitz oder ehemaligen Besitz der Portheim Stiftung oder der Familie Goldschmidt hier veröffentlichen), z.B. das „Haus Hut Heisel“, Hauptstraße. Die über 30 Jahre zurückliegenden Vermögensbeeinträchtigungen unterliegen keiner Verjährung nach der „Washingtoner Jewish Claims Conference“ Vereinbarung von 1998, wenn sie mit der Intension der Beeinträchtigung jüdischer Einrichtungen in Deutschland durchgeführt wurden. (Arisierung, bzw. „Arisierung“ nach 1945)
Wie steht es um das geistige Erbe der Stifter?
Mehrere Universitätsinstitute gehen auf Gründungen der v.P.St. zurück.
(Slawistik, Sinologie, Ethnologie, Institute Mineralogie und Kristallographie, Pfälzische Landeskunde etc.) Diese Anstoßfinanzierung aus Stiftungsmitteln wird von den Instituten teilweise anerkannt (Urgeschichte), teilweise verschwiegen oder ist schlicht vergessen worden. Dass sowohl Immobilien als auch Bücher und Inventar in erheblichen Umfang von der v.P.St. an die Universität übergegangen sind, muss geklärt werden, da damit ebenfalls sowohl Verletzungen des Stiftungszwecks als auch Vermögensbeeinträchtigungen vorliegen. Wegen der Pflichtverletzungen hinsichtlich der Vermögenserhaltungsverpflichtung der Kuratoren hat die Leiterin die „Bestände“ des Museums nicht „übernommen“.
Eine vollständige Inventarisierung steht seit 1999 aus.
Undurchsichtige Klientelwirtschaft
Die derzeitige Vermögenssituation, wie sie sich aus der Zusammenstellung der noch im Eigentum der v.P.St. befindlichen Grundstücke ergibt (siehe Anlage), könnte nach Auskunft eines privaten Vermögensverwalter rasch verändert werden. Heute kümmern sich städtische Ämter um das Immobilienvermögen der Stiftung. Sie wagen nicht die Prozesse zur Anpassung der Erbbauzinsen zu führen, weil eine undurchsichtige Klientelwirtschaft mit den Grundstücken früher und bis in jüngste Zeit betrieben wurde. (Siehe Verkauf des Hauses „Hut Heisel“ in der Hauptstraße.)
Beate Weber hatte mich im Herbst 2004 in einem Gespräch gebeten, dass ich die Situation der Stiftung ergründen solle. Der Geschäftsführer der Stiftung, ein Amt das in keiner der Satzungen der v.P.St. vorgesehen ist, hat mir auch die Zusage gegeben, dass ich in Akten, die im Völkerkundemuseum noch ungeordnet aufbewahrt werden (dazu fehlt Personal), Einsicht nehmen könnte.
Als ich die ersten „schlechten Nachrichten“ ermittelte, wurde diese Zusammenarbeit aufgekündigt. Die Kuratoriumsvorsitzende hatte nie Zeit für ein Gespräch, obwohl auf Kuratoriumssitzungen öfter über meine Recherchen gesprochen wurde. Dadurch entstand durch Presseveröffentlichungen der ganz üble Eindruck in Heidelberg, ich hätte Dinge entdeckt, die das Kuratorium nicht aufklären wolle.
Bevor Personen Kuratoren in der v.P.St. werden, sollten sie sich über die Voraussetzungen einer Amtsführung informieren können. Die historischen Forschungen des Kollegen Engehausen bis 1955 können diese rechtlichen Aspekte nicht aufklären. Deshalb habe ich diese hier noch einmal zusammengestellt.
Da ich auch gehört habe, dass ich angeblich Geld für meine Ermittlungen verlangt hätte, stelle ich hier noch einmal ausdrücklich fest, dass das nicht der Fall ist und auch nie der Fall war.