es_war_einmalDas gerade in Kraft getretene „Routergesetz“ beendet in Deutschland den sogenannten Routerzwang. Zusammen mit den Neuregelungen zu WLAN werden die Möglichkeiten der Verbraucher in der digitalen Welt maßgeblich ausgebaut und ihre Rechte gestärkt.
Matthias Machnig, Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: „Das Gesetz bringt uns unserem Ziel, mehr öffentliche WLAN-Hotspots in Deutschland zu haben, einen großen Schritt näher. Das wird uns helfen, die enormen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale von WLAN-Funknetzen zu nutzen. Die Praxis einiger Netzbetreiber, ihren Kunden bestimmte Geräte zum Anschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz vorzuschreiben, hat viele Verbraucher verärgert.“

Damit wäre seit heute Schluss. Mit dem Routergesetz werde nicht nur mehr Wettbewerb auf dem Gerätemarkt geschaffen, sondern auch die Souveränität und Selbstbestimmung der Verbraucher gestärkt.“

Gerd Billen, Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, fügt hinzu: „Mit dem Wegfall des Routerzwangs haben Verbraucherinnen und Verbraucher auch im Hinblick auf die Provider mehr Auswahlmöglichkeiten, denn sie müssen die Eingehung eines Vertrages nicht mehr von der Frage abhängig machen, ob ihnen ein Router aufgezwungen wird. Damit haben sie mehr Möglichkeiten für schnelles Internet über Breitbandanschlüsse verschiedener Anbieter.“

Das Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten, sog. „Routergesetz“, tritt am 1. August 2016 in Kraft. Damit wird sichergestellt, dass die Endkunden der Telekommunikationsanbieter geeignete Endgeräte auf dem Markt kaufen und anschließen können. Erfasst sind alle Arten von Endgeräten wie Router oder Kabelmodem. Das Gesetz sieht zudem vor, dass Netzbetreiber die notwendigen Zugangsdaten unaufgefordert herausgeben müssen. Das zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes, das sogenannte „WLAN-Gesetz“, ist am 27. Juli 2016 in Kraft getreten. Das Gesetz stellt klar, dass alle WLAN-Anbieter – sowohl private Betreiber wie auch geschäftsmäßige Anbieter wie Cafés, Hotels oder Bürgerämter – für Rechtsverletzungen von Nutzern ihres WLAN nicht schadensersatzpflichtig sind und sich auch nicht strafbar machen. Logo_BMJV_NewZusammen mit der Klarstellung zur Abschaffung der sogenannten Störerhaftung (keine Haftung der Anbieter auf Beseitigung und Unterlassen) soll das Gesetz dazu beitragen, WLAN-Betreibern die notwendige Rechtssicherheit zu verschaffen, um neue Geschäftsmodelle zu fördern und bestehende Geschäftsmodelle weiter auszubauen.

Das klingt – zunächst mal jedenfalls – ganz gut, jedoch es gibt einen schwergewichtigen Haken: Die neue Regelung interpretieren viele Internet-Zugangsanbieter so, dass sie nur für Neukunden gilt, und nicht für die überwiegende Mehrheit, die bereits einen Vertrag hat. „Grundsätzlich gilt das Ende des Routerzwangs für alle Kunden“, erklärt Bernd Storm van’s Gravesande, Geschäftsführer des auf Vertragskündigungen spezialisierten Dienstes „Aboalarm“. „Das heißt, der Anbieter muss allen Kunden ihre Zugangsdaten zur Verfügung stellen.“ Passiere dies nach einer angemessenen Frist nicht, rät er Kunden dazu, den Anbieter dazu aufzufordern. Erst wenn keine zufriedenstellende Reaktion erfolge, rät er Bestandskunden „vorsorglich zu kündigen“, um eine bessere Verhandlungsposition zu bekommen. Einige Anbieter haben die Vorgaben des Gesetzes allerdings noch nicht umgesetzt. So berichtete die IT-Nachrichtenseite golem.de Mitte Mai „neben den Kabelnetzbetreibern Unitymedia und Vodafone (Kabel Deutschland) rücken die Breitbandanbieter Wilhelm.tel, M.net, O2 und EWE noch nicht vollständig die Zugangsdaten heraus“. Die Internet-Anbieter hatten sich vor der Verabschiedung des Gesetzes heftig gegen die Aufhebung des Routerzwanges gewehrt, mit zum Teil skurrilen Argumenten: So hatten Branchenverbände unter anderem darauf hingewiesen, dass durch die Verwendung „inkompatibler Endgeräte das Erreichen der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate nicht sichergestellt werden könne“ und „Störungen im Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers verursacht werden könnten“. Viele der Anbieter erreichen die Surf-Geschwindigkeiten, die sie ihren Kunden in Werbeanzeigen versprechen, allerdings nicht, obwohl diese nur den Router nutzen dürfen, der ihnen vom Anbieter vorgegeben wird. Auch hinkt Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern bei der Internet-Geschwindigkeit immer noch deutlich hinterher – was nicht an falschen Routern, sondern an zu langsamen Anbietern liegt.

 

Aug. 2016 | Allgemein, Junge Rundschau, Politik, Zeitgeschehen | Kommentieren