Zum 01.01.2017 bringt das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II einige Änderungen im Bereich der Pflegeversicherung. „Viele Pflegebedürftige sind verunsichert, weil sie nicht genau wissen, was sich verändert und haben Angst vor einer Verschlechterung der Versorgung“, so Kirsten Ahrens, Leitung Ambulante Dienste der AWO Rhein-Neckar.
Die AWO betreibt neben einem Pflegedienst, der in Schriesheim, Ladenburg, Heddesheim und die Bergstraße entlang bis Weinheim Kunden versorgt, auch die Tagespflege für Senioren in Schriesheim und bietet eine Individualassistenz für schwerbehinderte Menschen. Das PSG bringt u.a. eine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes, die sich weg von den Defiziten hin zu dem was derjenige noch kann bewegt. Neu ist auch, dass die bisherigen Pflegestufen in insgesamt 5 Pflegegrade übergeleitet werden. Dabei werden die Menschen mit der sogenannten eingeschränkten Alltagskompetenz die z.B. bei Demenz vorliegt stärker berücksichtigt. Die Überleitung erfolgt automatisch ohne Zutun der Versicherten. Auch die Höhen des Pflegegeldes, der Pflegesachleistung und der Betreuungs- und Entlastungsleistungen verändern sich.
„Wir informieren unsere Kunden zeitnah und gezielt“ so Kirsten Ahrens. Denn so kann der Unsicherheit begegnet werden und eventuelle Änderungen die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes noch notwendig sind, können rechtzeitig in Angriff genommen werden.
Für die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen stehen die Leitungen des AWO-Pflegedienstes und der Tagespflege für Senioren zur Verfügung, die auch über umfassend über die Leistungen der AWO informieren.