Ein jeder kann in seinem Testament bestimmen, wer nach seinem Ableben das Hinterlassene, vorrangig vor der gesetzlichen Erbfolge, erbt. Doch soll das Erbe in die richtigen Hände gelangen ist es wichtig, einige inhaltliche sowie formale Grundregeln zu beachten. Das gilt im Besonderen für Getrenntlebende und Geschiedene. Wird beispielsweise nach der Trennung kein Scheidungsantrag gestellt so bleibt das gesetzliche Ehegattenerbrecht weiter bestehen. Jan Ole Ewert, Fachanwalt für Erbrecht, informiert am Dienstag, dem 21. Juni, um 19.30 Uhr, im AWO-Seniorenzentrum „Im Kranichgarten“, Kranichweg 51, 69123 Heidelberg-Pfaffengrund, zum Thema „Erben und Vererben“.
Der Referent beantwortet Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, zu Pflichtteilsanspruch, Enterbung und gibt wertvolle Tips, was jeder, besonders aber getrennt Lebende und Geschiedene bei der Testamentserstellung beachten müssen, damit sie sinnvoll vererben. Veranstalter ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Der Eintritt ist kostenfrei.
Weitere Infos unter Tel. 06222/9506227 (Dr. Thilo Kunz), E-Mail heidelberg@isuv.de sowie im Internet unter http://www.isuv.de und info@isuv.de
Wir habens in der Rundschau gerade in unserer neuen „Rubrik: Kurz-Text-Arena“ mit Lyrik und anderen Texten. Schreiben Sie mit – hier lassen wir (in memoriam) dieses Gedicht zu Wort kommen:
Fröhlicher Tod
Es ist ein fröhlich Ding um aller Menschen Sterben:
Es freuen sich darauf die gerne-reichen Erben;
Die Priester freuen sich, das Opfer zu genießen;
Die Würmer freuen sich an einem guten Bissen;
Die Engel freuen sich, die Seelen heimzuführen;
Der Teufel freut sich, im Fall sie ihm gebühren.