Jan Böhmenmann (links) soll vor Gericht und vielleicht sogar ins Gefängnis – so will es der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan (rechts), der nach dem Schmäh-Gedicht des Satirikers ein Strafverlangen an die Bundesregierung gerichtet hat. Die Kanzlerin ist nun am Zug, denn sie muss (müsste nach Rechtslage) der Einleitung eines Strafverfahrens zustimmen.
Rechtsexperte Udo Vetter meint: „Ein Nein ist die einzig richtige Entscheidung.“ Die Causa Jan Böhmermann ist juristisch kein Fall von der Stange. Anders als in herkömmlichen Strafverfahren gilt bei der Beleidigung ausländischer Regierungschefs nach § 103 StGB ein „verschärfter Ehrenschutz“ für diese Klientel.
Damit es aber in Deutschland überhaupt zu einer Anklageerhebung und einem Prozess kommen kann, ist in solchen Zusammenhängen die sonst strikte Trennung zwischen Politik und Justiz aufgehoben. Die Bundesregierung muss die Anklagebehörde offiziell zur Strafverfolgung ermächtigen. Für den renommierten Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter hat sich der § 103, der im Schuldfall Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorsieht, „aus ganz alten Zeiten in unser Rechtssystem herüber gerettet“. Dieses Gesetz sei inhaltlich „von einem überkommenen Obrigkeitsdenken geleitet“.
Was Majestätsbeleidigung im Kaiserreich war, gibt es rechtlich im Prinzip heute noch und auch die dazu gehörigen empfindlichen Strafen. Für Vetter ist es unzeitgemäß, dass die Ehre eines Staatsoberhauptes über der anderer Personen stehe, denn eine solche Klassen-Unterscheidung gebe es etwa bei Menschenrechten schließlich auch nicht. Der Jurist räumt angesichts der bevorstehenden Entscheidung der Bundesregierung auch mit einem weit verbreiteten Missverständnis auf: „Bei der Entscheidung der Bundeskanzlerin und ihrer Minister geht es nicht um juristische Abwägungen, sondern um die Frage, ob die Strafverfolgung von Regierung bzw. dem Volk, das sie gewählt hat, politisch gewollt ist.“ Lehnt das Kabinett die Einleitung eines Strafverfahrens ab, so wäre dies – ähnlich wie Verjährung – ein „Verfolgungshindernis“. Es würde also keinesfalls zu einem Strafprozess nach deutschem Recht kommen.
Angesichts der Umstände hält Vetter im Falle eines Prozesses eine Verurteilung für wenig wahrscheinlich: „Wenn man sich den Beitrag genauer anschaut, so war die Beleidigung doch im Kern eher satirisches Mittel zum Zweck. Im gegebenen Kontext gehe ich davon aus, dass am Ende eines Verfahrens ein Freispruch stehen würde.“ Für den Rechtsexperten wäre eine politische Freigabe für einen Prozess gegen Böhmermann dennoch ein verheerendes Signal: „Dann würde die Bundesregierung verantwortlich dafür sein, dass in Deutschland mit Hilfe der deutschen Justiz genau das gemacht würde, war wir in der Türkei kritisieren.“ Vetter meint: „Politiker die nach den Anschlägen auf das französische Satiremagazin Je suis Charlie-Sticker getragen haben, dürfen die deutsche Strafjustiz wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts nicht zum Kriegsschauplatz im Kampf gegen die Pressefreiheit machen.“
Deshalb sei es die einzig richtige Entscheidung, zum Ersuchen der türkischen Regierung „Nein“ zu sagen. In einem vergleichbaren Fall im Jahr 1967 hatte die Regierung nach Beleidigungen des Schahs von Persien durch Demonstranten mit diplomatischem Geschick ein Klageersuchen des Schahs abwenden können. Erdogans wegen knickt die Bundesregierung jetzt ein.
Angela Merkel ist dies trotz beschwichtigender Gespräche nicht gelungen. Nun steckt die Kanzlerin in dem Dilemma, entweder weite Teile der Wählerschaft gegen sich aufzubringen oder den türkischen Staatschef, den eine Ablehnung eines Verfahrens verärgern dürfte. Vetter sieht die Bundeskanzlerin dennoch in der Pflicht, einen Strafprozess zu verhindern: „Es ist die Aufgabe der deutschen Regierung, einen solchen Ärger auszuhalten.“ Der Strafrechtler sieht aber auch einen Ausweg. Die Regierung Merkel könnte den türkischen Staatspräsidenten auf den zivilen Rechtsweg verweisen, über den er auf Unterlassungsansprüche und Schmerzensgeld klagen könnte. Die Politik bliebe dann verfahrenstechnisch wieder außen vor, eine Haftstrafe wäre kein Thema – und Erdogan ein Kläger wie jeder andere auch.
http://www.heise.de/tp/artikel/47/47918/1.html
12.Apr..2016, 10:20
Es gibt ein probates Mittel, wie und wo man Leute wie Erdogan oder, um noch was draufzusetzen, auch die Bombenleger aus dem arabischen Raum oder Führer wie den nordkoreanischen Diktator prima packen kann.
Preisfrage: Was haben all diese Genannten gemeinsam? Antwort: Sie sind frei von jeglicher Fähigkeit zum Humor. Und in der individuellen Grundkonstitution immer kurz davor oder mittendrin, tief beleidigt zu sein. Verletztheit kommt psychoanalytisch aus Verletzung!
Diese Pose des ewig tief Beleidigten, verbunden mit dem dringlichen Hang zu absoluter Macht und dann auch Gewalt,kommt, wie Alice Miller in ihren Werken sehr schön gezeigt hat, aus der Kindheit.
Nicht jeder, sagt sie, der eine üble Kindheit hatte, wird zum Halbdiktator, Blutdiktator oder zum Bombenleger. Aber alle, die so etwas tun, die zu solcher innerer Seelenverfassung neigen, hatten eine schlimme Kindheit- aus welchen Gründen auch immer. Es ist das Verdienst der Psychoanalytikerin Millers, dies mit viel Engagement in früheren Jahren transparent gemacht zu haben.
Es ist also so, dass sie nichts mehr hassen, als sich lächerlich zu machen und ausgelacht zu werden. Tun wir es Ihnen in ihrer Zwanghaftigkeit im Gegenzug zu ihrer Selbstherrlichkeit und Tyrannei also weiter kräftig an: Lachen wir sie aus! Lachen wir aus vollem Herzen und lautstark über sie, auch wenn das manchmal bitter ankommt und auch gefährlich sein kann, wie wir immer wieder und gerade auch im Fall Böhmermann sehen, von Charlie Hebdo erst gar nicht zu sprechen.
Hahahahaha, Ihr seid zum Schießen. Hahahaha!
Zum Therapeuten werden sie ja nicht freiwillig gehen.
Im Fall Erdogans – wie bei den anderen Fällen auch, wenn die Umstände es zulassen – gibt es aber noch eine ernsthafte Alternative. Reichen wir Gegenklage ein! Bringen wir den Herrn vor ein zuständiges demokratisches Gericht! Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Ostanatolien, in Kurdistan, im Gezi Park und in den türkischen Gefängnissen. Lehren wir ihn zugleich einen fairen und zivilen Umgang am Beispiel seiner eigenen Person mittels einer zum Urteil, aber ggf. auch zur Verurteilung fähigen Justiz (jedoch nicht so bitte wie gerade im Fall des Serben Seszelj).
Oder tun wir am besten beides: Herzhaft prusten vor Lachen über Erdogan u n d ihn einer zivilen Gerichtsbarkeit zuführen. Ich wünsche ihm einen fairen Prozess, hahahaha!
Beste Grüße
Fritz Feder