Liebe ist Verzicht. Wer aber auf den Trauschein verzichtet, lässt sich auch eine ganze Reihe Vergünstigungen entgehen. Wo nun liegt die Grenze zwischen Freiheit und Dummheit?
So richtig wild geht es selbst in der wilden Ehe eher selten zu. In vino veritas entstandene Beiträge entstehen unabhängig vom mainstream und so weiter. Sie sollen provozieren, amüsieren, orientieren und vor allem informieren – und bloß kein Blatt vor den Mund nehmen. – Aus Liebe geheiratet? Ein eigentlich viel größerer Liebesbeweis ist die wilde Ehe; ist doch schließlich, wenn wer mit jemandem ohne Trauschein zusammen ist, der Verzichtet auf so Einiges schon vorprogrammiert. Mit Ehegattensplitting kann ein
verheiratetes Paar derzeit bis zu 15.694 Euro im Jahr sparen. Während bei Unverheirateten der Partner, der nichts verdient, einfach nur rein gar nichts beitragen kann zum Haushalt, ermöglicht er in einer Ehe dem anderen Partner, enorm viele Steuern zu sparen. Und, wenn der zudem auch noch arbeitet, fällt das Sparen gleich doppelt leicht.
Ungerecht? Findet Standesbeamter Willibald Gleichauf nicht: «Das ist doch der freie Wille dieser Paare», urteilt er: «Der Staat schützt die Ehe, sie wird angesehen als Keimzelle einer funktionierenden Gesellschaft. Wer nicht die Ehe oder eine Verpartnerung eingeht, ist selber Schuld.»
Wer heiratet, liebt seinen Partner vermutlich nicht weniger, als wer es nicht tut. Vor allem aber spart er sich einen Wust von Verträgen und notariellen Vereinbarungen. «Es ist, als wenn man in den Bus steigt und sich automatisch mit dem Beförderungsrecht des Betreibers anfreundet», vergleicht der Heidelberger Familienanwalt Jürgen Mustermann. Unterhaltszahlungen nach der Scheidung zum Beispiel ergeben sich automatisch, während sich bei Unverheirateten tausende Spitzfindigkeiten einschleichen, die bei einer Trennung jedes freundschaftliche Einvernehmen komplett zerrütten können. Wenn beispielsweise das gemeinsame Auto auf den Namen des (oder) eines Mannes angemeldet ist, weil er Versicherungsvorteile hat – aber der Andere hat den Wagen bezahlt. Rechtlich bleibt die Karre bei dem, auf den sie angemeldet ist.
«Nur, wenn man Verträge macht, ist man geschützt vor unliebsamen Überraschungen», betont Mustermann. Auch nach langjährigen Partnerschaften entsteht kein Unterhaltsanspruch. Mustermann zitiert aus dem Gesetzbuch: «Unterhaltspflichten bestehen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht.» Der Vorwurf, «Wie kannst du mir mit rechtlichen Dingen kommen, wenn wir uns doch lieben», mutet ob der klaren Vorgaben für (verliebt) Verheiratete also (nach) gerade absurd an.
Frisch verpartnert – und dennoch keine Witwer-Rente
Zumal es ja nicht nur um Trennung geht. Familienanwälte wie Blankenhorn können ein Lied davon singen. Gerade erst hat er den Fall eines Paars bearbeitet, das jahrzehntelang zusammenlebte. Der eine pflegt den anderen, doch beim Tod des Partners bleiben ihm keinerlei Rechte. Im schlimmsten Fall wird er sogar des Hauses verwiesen. Und selbst, wenn das Testament eindeutig den langjährigen Lebensgefährten als Erbe ausweist, kassiert der Staat bei Unverheirateten deutlich schärfer ab: Ihren Steuerfreibeträgen von etwa 6000 Euro stehen bei Eheleuten rund 300.000 Euro gegenüber.
Witwenrente ist dann natürlich auch Fehlanzeige. Willy Weber erinnert sich an ein drastisches Beispiel. Seit 25 Jahren war ein Paar zusammen, und um die Frau im Rentenalter versorgt zu wissen, entschlossen sie sich zur Hochzeit. «Vier Wochen später ist der Mann gestorben, und weil die Ehe noch nicht den Mindestbestand von zwölf Monaten hatte, hat diese arme Frau keine Rente bekommen», schildert er, und fügt hinzu: «Sie hätten doch einfach früher zum Standesamt gehen können.»
Wer verheiratet ist, kann die doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen. Den nicht-berufstätigen Partner bei der Krankenkasse mit versichern. Im Krankenhaus wird der noch nicht geschiedene Ex-Mann informiert, während der Liebste nicht mehr Rechte hat als ein Irgendjemand. Auch im Knast ist das Besuchsrecht eingeschränkt. Unverheiratete Väter haben lediglich dann ein Sorgerecht, wenn die Mutter zustimmt, und Krankenkassen geben nur Ehepartnern 50 Prozent zur künstlichen Befruchtung dazu. Im Gegenzug sieht der Staat auch Unverheiratete gern als Lebensgemeinschaft an, wenn es darum geht, Sozialleistungen zu beziehen. Da werden Verdienst und Vermögen des wilden Partners natürlich mit eingerechnet.
Ob solche Benachteiligungen noch zeitgemäß sind, ist nicht die Frage. „Fachleute“ empfehlen, immer, wenn eine besondere Konstellation vorliegt, zum Beispiel im Bezug auf Vermögen und Besitz, eine vertragliche Regelung zu suchen. Doch nicht alle Ungerechtigkeiten lassen sich durch Verträge ausgleichen – und eine Änderung ist nicht in Sicht. «Das ist eine gesetzliche Wertung, da wird auch nicht dran gerüttelt», sagt der Familienanwalt. Wer sich aufgrund dessen zähneknirschend doch für eine Heirat entscheidet, habe immerhin die Möglichkeit, einen sehr schlanken Ehevertrag aufzusetzen, der eine schnelle Scheidung ermöglicht.
Romantik wird am Hochzeitstag natürlich ganz groß geschrieben. Die Entscheidung, zu heiraten, ist jedoch für viele Paare tatsächlich rein pragmatisch. Zumal der Standesbeamte Max Schmeling nicht nur in der Schönwetterzeit zwischen Mai und Oktober viel zu tun hat, sondern vor allem im Dezember – weil sie dann noch die steuerlichen Vorteile für das gesamte Jahr in Anspruch nehmen können.
13.Okt..2015, 22:51
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20.Okt..2015, 15:57
… und deshalb der Rat eines (verheirateten) Anwaltes:
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich auch das Geld für die Scheidung findet“