Kliniken der Region beteiligen sich / Universitätsklinikum Heidelberg mit dabei / Finanzausstattung der Kliniken muss verbessert werden
Das Universitätsklinikum Heidelberg und seine Beschäftigten beteiligen sich am bundesweiten Aktionstag gegen die geplante Krankenhausreform am 23. September 2015. Gemeinsam mit weiteren Kliniken der Region sowie ver.di-Vertretern setzt der Klinikumsvorstand bei einer Kundgebung von 13 bis 14 Uhr am Uniplatz Heidelberg ein Zeichen gegen die Missstände der geplanten Krankenhausreform.
„Die Finanzausstattung der Kliniken, insbesondere der Universitätsklinika als Häuser der Maximalversorgung, reicht nicht aus“, sagt Pflegedirektor Edgar Reisch. „Krankenversorgung, Forschung und Lehre müssen angemessen vergütet, in moderne Neubauten und Infrastruktur muss investiert werden. Wir appellieren deshalb an die Politik, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine ausreichend finanzierte Krankenhausmedizin zum Wohle der Patienten und Mitarbeiter zu schaffen. Das tut dieses Gesetz nicht.“
Die Folgen der unzureichenden Finanzierung fangen bereits derzeit die Ärzte, Pflegekräfte und sonstigen Beschäftigten der Kliniken auf. In Redebeiträgen werden Edgar Reisch, Manfred Albrecht, Geschäftsführer des St. Josefskrankenhauses, und ver.di die Teilnehmer der Kundgebung und hoffentlich viele Zuhörer über die negativen Auswirkungen des geplanten Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG), die Probleme der Krankenhäuser, die sich aus den Reformmaßnahmen ergeben würden und dringend notwendige Verbesserungen informieren.
„Krankenhaus-Reform – So nicht!“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat bundesweit zu den Aktionen aufgerufen und die Proteste in der Kampagne „Krankenhaus-Reform – So nicht!“ gebündelt. Bundesweit hängen bereits rund 40.000 Plakate, die über die Auswirkungen der Reform informieren. Vor zahlreichen Krankenhäusern in ganz Deutschland finden am 23. September Kundgebungen statt. Beim zentralen Protesttag in Berlin vor dem Brandenburger Tor sind als Redner unter anderem der Präsident der Bundesärztekammer , Frank-Ulrich Montgomery, der Marburger Bund-Vorsitzende Rudolf Henke, der DKG-Präsident Thomas Reumann und der Präsident des Deutschen Pflegerates Andreas Westerfellhaus dabei.
Krankenversorgung, Forschung und Lehre müssen ausreichend vergütet werden
Universitätskliniken nehmen als Maximalversorger im Gesundheitssystem eine besondere Rolle ein. So werden die hohen Kosten in der aufwendigen Behandlung schwerstkranker Patienten, die vor allem in einem Universitätsklinikum als Maximalversorger behandelt werden, mit der geplanten Reform nicht ausgeglichen. „Immer mehr Patienten mit komplexen, oft auch seltenen Erkrankungen kommen zu uns. Das spricht für die Qualität unserer Behandlung. Aber die Finanzierung reicht nicht aus“, erklärt Irmtraut Gürkan, Kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums Heidelberg. Auch die Verknüpfung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre an einem Universitätsklinikum erfordert eine komplexe Organisation. Diese Aufgabenvielfalt kostet Zeit und Geld.
Die schwierige Finanzlage der Universitätskliniken wird noch dadurch verstärkt, dass dringend notwendige Investitionen in Neubauten, Betriebs- und Medizintechnik und IT-Infrastruktur durch die Länder nicht ausreichend abgedeckt werden. Viele Kliniken müssen diese Gelder selbst aufbringen, wollen sie ihre Patienten in modernen Gebäuden mit moderner Technik und optimaler IT-Unterstützung versorgen. So trägt das Universitätsklinikum Heidelberg etwa über die Hälfte der 170 Millionen Euro Neubaukosten der Chirurgischen Klinik. „Dies ist eine enorme finanzielle Kraftanstrengung“, so Gürkan.
Zentrale Forderungen aller Kliniken
Beibehaltung des den Kliniken seit 2013 gewährten Versorgungszuschlags von 0,8 Prozent. Mit der vorgesehenen Abschaffung ab 2017 würden den Krankenhäusern 500 Millionen Euro für die Patientenversorgung fehlen.
Regelungen für die jährlichen Vergütungsanpassungen, die die tatsächlichen Kosten, insbesondere die Tariflohnsteigerungen, voll berücksichtigen. Die hier im Gesetzentwurf vorgesehenen Kürzungen müssen zurückgenommen werden, damit auch in Zukunft die Arbeitsplätze in der Patientenversorgung attraktiv bleiben und genügend junge Menschen ihre berufliche Zukunft in der Hilfe für kranke Menschen sehen können.
Kostendeckende Vergütungen für zusätzliche Leistungen in der Patientenversorgung; die im Gesetzentwurf vorgesehene deutlich geringere Vergütung für Kliniken, die mehr Leistungen für kranke Menschen erbringen, führt zu wirtschaftlichen Problemen in denjenigen Kliniken, die von den Patienten geschätzt und aufgesucht werden.
Deutliche Aufstockung der Vergütungen für die ambulanten Notfallbehandlungen, die derzeit und zukünftig nicht kostendeckend erbracht werden können.
Die Bereitstellung von deutlich mehr Investitionsmitteln für die Krankenhäuser, damit die Krankenhäuser auch zukünftig gut ausgestattet sind.
Weitere Informationen im Internet:
Informationsbroschüre zur Krankenhausreform der DKG
Gemeinsame Stellungnahme des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und des Medizinischen Fakultätentags (MFT)