Der Schutz der religiösen Gefühle geht vor Meinungsfreiheit: So jedenfalls sieht es der Menschenrechtsrat der UNO. Während der Westen eine Hauptaufgabe eines solchen globalen Gremiums darin sieht, gegen Meinungszensur durch autokratische Regime einzutreten, empfindet der Rat dies als unwesentliche Aufgabe – was Wunder, viele dieser Regierungen müssten anderenfalls gegen sich selbst antreten.
Der Schutz religiöser Gefühle hat es in der Zusammensetzung aus 47 Mitgliedsstaaten – darunter 13 afrikanische und 13 asiatische – leichter; sein eifriger Hüter ist die Organisation der Islamischen Konferenz (OIC), die als Zusammenschluss von 57 Staaten den Anspruch erhebt, die Islamische Welt zu repräsentieren. Im März beantragte sie erfolgreich, der Menschenrechtsrat müsse künftig über „Missbrauch der Meinungsfreiheit“ berichten, wenn „rassistische oder religiöse Diskriminierung“ im Spiel sei. Das verstoße „gegen den Geist“ der Aufgaben des Sonderberichterstatters, empörte sich Anfang Juni der in Paris ansässige Welt-Zeitungsverleger-Verband (WAN). Der Rat müsste sich nicht auf den „Missbrauch“, sondern im Gegenteil auf die rapide wachsende Einschränkung der Meinungsfreiheit weltweit konzentrieren.
Religiöse Gesetze sind sakrosankt
Bei den Zusammenkünften des UN-Menschenrechtsrates wurde und wird Sprechern künftig das Wort verboten, wenn sie „religiöse Gefühle verletzen“. Als der britische Historiker David Littman in einer Sitzung am 16. Juni die Steinigung von Frauen und die Verheiratung neunjähriger Mädchen in Ländern verurteilte, wo die Sharia angewendet werde, wurde er zunächst von IOC-Delegierten durch ständige Wortmeldungen zur Geschäftsordnung daran gehindert, seine Erklärung zu verlesen. Anschließend verbot der rumänische Präsident des Rats, Doru Romulus Costea, künftig jegliches Urteil über eine Religion, ein religiöses Gesetz oder ein religiöses Dokument.
Bereits der Vorgänger des UN-Menschenrechtsrats, die UN-Menschenrechtskommission, hatte einen miserablen Ruf; der New Yorker Völkerrechtler Simon Chesterman nannte sie 2006, im Jahr ihrer Ablöse, den „größten Papierkorb der Geschichte“. Der neue Menschenrechtsrat brachte zwar schärfere Aufnahmebedingungen, Mitglieder können nun auch ausgeschlossen werden, wenn sie eklatant gegen die Menschenrechte verstoßen. Aber: Wie diese Menschenrechte aussehen sollen, darüber gehen die Meinungen immer noch weit auseinander, wie das Beispiel Religion versus Meinungsfreiheit zeigt.
05.Juli.2008, 16:16
„verletzte Gefühle“ wichtiger als „Schutz von Leib und Leben“ –
Ausgerechnet die allen Menschenrechten hohnsprechende Religion mit ihren barbarischen Gesetzen darf im Menschenrechtsausschuss nicht mehr diskutiert werden! Und die „Gefühle“ von Muslimen sind inzwischen schon wichtiger als das Grundrecht auf Unversehrheit von Leib und Leben! Und der Muslime „Gefühle“ werden immer dann am meisten verletzt, wenn die Fakten – sprich barbarische Bestimmungen in der Scharia – bei Namen geannt werden.
Das ist ja überhaupt das Grundproblem des Islam: Nichts ist tödlicher für ihn als die nackten Fakten über seinen „Propheten“ und den Koran.
Absolutes Kritikverbot ist daher systemnotwendig; schlimme noch Huldigung ist Pflicht: Defizite müssen auch noch zu Vorzügen erklärt werden.
Die Kritikunfähigkeit ist also kein vorübergehendes Phänomen, ebensowenig die Verdrehung der Fakten.
20.Apr..2009, 11:30
[…] derer in Erfüllung gegangen, die der Konferenz ferngeblieben sind. Dies alles haben wir schon einmal erlebt. Apr 2009 | Allgemein, InfoTicker aktuell, Zeitgeschehen | Artikel […]