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Das Heidelberger Bürgerbegehren gegen den Verkauf der städtischen
Wohnungen geht nun in seine „heiße Phase“: Nur noch 2000 der gesetzlich vorgeschriebenen 10000 Unterstützungsunterschriften fehlen,
um einen Bürgerentscheid zu erzwingen. Das „Bündnis für den Emmertsgrund“ ruft alle Heidelberger Bürgerinnen und Bürger dazu auf, noch nicht ausgefüllte Unterschriftsbögen umgehend an die zentrale Sammelstelle (Laden für Kultur und Politik, Kaiserstraße 62)
zurückzuschicken oder am Stand des Bürgerbegehrens – der jeden Nachmittag auf dem Bismarckplatz aufgebaut ist – persönlich zu unterschreiben.

Nach dem bisherigen Verlauf ist es nun sicher, dass die notwendigen
10000 Unterschriften bald zusammen sein werden. Eine gesetzliche Frist
für die Einreichung der Unterschriften besteht nicht. Jedoch hat sich die
Bürgerbegehrens-Initiative bereits vor Wochen freiwillig gegenüber der
Öffentlichkeit verpflichtet, die letzten Unterschriften am 20. März bei der
Stadt abzugeben. „An diese Selbstverpflichtung werden wir uns natürlich
auch halten“, so der Sprecher des Bürgerbegehrens, Dr. Edgar Wunder.
„Alle anderen ins Spiel gebrachten vermeintlichen Fristen haben keine
gesetzliche Grundlage und werden deshalb von uns ignoriert. Die Stadt ist
gesetzlich dazu verpflichtet, jede bis dahin von wahlberechtigten Bürgern
eingereichte Unterschrift entgegen zu nehmen und als gültig zu
akzeptieren.“

Die GGH hatte Ende Februar angekündigt, den umstrittenen Verkauf der
Wohnungen im Emmertsgrund womöglich schon am 17. März vollziehen
zu wollen. Dazu Dr. Edgar Wunder: „Auch die GGH weiß ganz genau, dass
die für einen Bürgerentscheid gesetzlich vorgeschriebene
Unterschriftenzahl in Kürze erreicht sein wird und die große Mehrheit der
Heidelberger Bevölkerung den Verkauf der städtischen Wohnungen klar
ablehnt. Sollte sich die GGH wirklich erdreisten, die Wohnungen nur ein
oder zwei Tage vor dem erfolgreichen Abschluss des Bürgerbegehrens zu
verkaufen, werden wir all jene Gemeinderatsfraktionen, die ein derart
skandalöses, undemokratisches und bürgerfeindliches Vorgehen decken,
für diese Verhöhnung der Bürgerschaft in einem Volksentscheid zur
politischen Rechenschaft ziehen.“

Durch einen eventuellen voreiligen Verkauf verfallen die für das
Bürgerbegehren gesammelten Unterschriften nämlich nicht, sondern die
Heidelberger Bürgerschaft könnte dann immer noch in einem
Buürgerentscheid ein vernichtendes politisches Urteil über die
Verantwortlichen fällen. „Wir rufen hier“, so Wunder, „vor allem die
Heidelberger CDU-Gemeinderatsfraktion zum Umdenken auf, die in den
letzten Wochen immer wieder mit inakzeptablen Methoden versucht hat,
das Bürgerbegehren zu boykottieren und somit den Souverän – das Volk!
– zu entmündigen.“ Die 10.000 Unterschriften bzw. Stimmen für das
Bürgerbegehren würden bei einer Kommunalwahl übrigens 9
Gemeinderats-Sitzen entsprechen.

Anstatt die Politikverdrossenheit auf diese Weise immer weiter zu schüren,
solle endlich akzeptiert werden, dass die Heidelberger Bürgerschaft zu
diesem Thema einen Bürgerentscheid wünscht und dafür in wenigen
Tagen auch alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein werden. „Ohne
jede Rechtsgrundlage ist hingegen der Versuch der GGH, unter Verweis
auf eine gesetzlich gar nicht gegebene Frist die Wohnungen 2-3 Tage vor
dem erfolgreichen Abschluss des Bürgerbegehrens doch noch voreilig
verkaufen zu wollen. Die Heidelberger Bürger sollten durch möglichst viele
Unterschriften für das Bürgerbegehren zeigen, was sie von diesem üblen
Spiel halten.“

Bündnis für den Emmertsgrund 9.3.2008

Mrz 2008 | Heidelberg, Allgemein, InfoTicker aktuell, Politik | Kommentieren