Am 21. Februar 2008 fand eine Besprechung zwischen dem ersten Bürgermeister und GGH-Aufsichtsratsvorsitzenden Raban von der Malsburg und Vertretern des Bürgerbegehrens für den Erhalt der städtischen Wohnungen in Heidelberg statt. Ziel war die Entwicklung eines gemeinsamen Zeitplans zum Abschluss des Bürgerbegehrens, mit dem sich sowohl Anhänger wie Gegner des geplanten Wohnungsverkaufs einverstanden erklären können.
Der eingangs vorgebrachte Vorschlag der Vertreter des Bürgerbegehrens war, die Unterschriftensammlung Mitte März abzuschließen, damit der Gemeinderat auf seiner Sitzung vom 3. April 2008 abschließend über das Bürgerbegehren und den geplanten Wohnungsverkauf entscheiden kann. Dagegen wurde von Seiten Malsburgs eingewandt, dass die Zeit zwischen dem Ende der Unterschriftensammlungen und der Gemeinderatssitzung am 3.4.2008 zu knapp bemessen sei. Vor der Gemeinderatssitzung, die über das Bürgerbehren entscheide, müsse auch noch der Haupt- und Finanzausschuss, der regulär zwei Wochen vorher tagt, die Angelegenheit behandeln, und davor sollte der Stadtverwaltung noch etwa 4 Wochen Zeit bleiben, um alle Unterschriften zu prüfen bzw. um Anträge vorzubereiten. Malsburg schlug deshalb vor, dass erst die Gemeinderatssitzung im Mai 2008 über das Bürgerbegehren entscheiden solle. Daran sollte sich dann auch der Zeitplan für den Abschluss des laufenden Bürgerbegehrens orientieren, wobei der Abschluss der Unterschriftensammlungen noch innerhalb des Monats März erfolgen solle. Damit erklärten sich die Vertreter des Bürgerbegehrens einverstanden, unter der Voraussetzung, dass die GGH den Wohnungsverkauf bis dahin noch nicht vollzieht. Sie sicherten zu, auf der Vollversammlung der Bürgerbegehrensinitiative am Abend des 21.2.2008 einen Beschluss zu erwirken, der einen konkreten und verbindlichen Termin für den Abschluss der Unterschriftensammlungen festlegt.
Auf der Vollversammlung der Bürgerbegehrensinitiative am 21.2.2008 wurde daraufhin festgestellt und beschlossen: Die Gemeinderatssitzung im Mai findet am 29. Mai 2008 statt. Die Bürgerbegehrensinitiative erachtet es im Rahmen des von Raban von der Malsburg skizzierten Zeitplans jedoch als möglich, bereits die Gemeinderatssitzung am 29. April 2008 als Termin für die Entscheidung des Gemeinderats über das Bürgerbegehren vorzusehen. Jedenfalls verpflichtet sich die Initiative freiwillig, die Unterschriftenversammlung so frühzeitig zu beenden, dass im Rahmen des oben skizzierten Zeitplans auch der 29. April 2008 als Termin für die Gemeinderatssitzung möglich wird. Da der dieser Gemeinderatssitzung vorgängige Haupt- und Finanzausschuss am 16. April 2008 tagt, bedeutet dies konkret, dass die Unterschriftensammlungen für das Bürgerbegehren 4 Wochen vorher, also zum 20. März 2008 beendet werden.
Am 20. März werden also die letzten Unterschriften der Stadt Heidelberg zur Prüfung übergeben. Sind an diesem Stichtag die notwendigen 10.000 Unterschriften nicht zusammen gekommen, kann die GGH den Wohnungsverkauf am 21. März 2008 vollziehen. Das „Bündnis für den Emmertsgrund“ würde unter diesen Umständen das Bürgerbegehren als gescheitert ansehen, den Wohnungsverkauf deshalb dann auch akzeptieren und keine weiteren Unterschriften mehr sammeln.
Liegen am 20. März hingegen mehr als 10.000 gültige Unterschriften vor, würde der Gemeinderat voraussichtlich am 29. April 2008 über das Bürgerbegehren entscheiden. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird bereits am 20. März 2008 definitiv feststehen, ob die notwendigen 10.000 gültigen Unterschriften erreicht wurden oder nicht, denn die Prüfung der Unterschriften wird – wie mit dem Bürgeramt bereits vereinbart – großteils schon vorher begleitend zur laufenden Unterschriftensammlung vorgenommen. Die ersten 1000 Unterschriften wurden bereits am 15.2.2008 dem Bürgeramt zur Prüfung übergeben, und weitere Unterschriftenpakete folgen in etwa wöchentlichem Abstand. Nur für den Fall eines sehr knappen Ergebnisses würde die Stadtverwaltung nach dem 20. März ggf. noch einige Tage zur Unterschriftenprüfung benötigen, um sicherzugehen, ob nun knapp mehr oder knapp weniger als 10.000 gültige Unterschriften eingereicht wurden. Der Stadtverwaltung und den Gemeinderäten bliebe auf jeden Fall noch ausreichend Zeit, um die Konsequenzen rechtzeitig vor der Hauptund Finanzausschusssitzung am 16. April 2008 zu beraten.
Da die Bürgerbegehrensinitiative mit dieser freiwilligen Selbstfestlegung auf einen letzten Abgabetermin – juristisch gesehen wäre sie an keine Frist gebunden – alle von Bürgermeister von der Malsburg genannten Forderungen erfüllt hat, geht sie davon aus, dass sich Herr von der Malsburg auch in seiner Funktion als GGH-Aufsichtsratsvorsitzender für diese einvernehmliche Lösung einsetzen und bis dahin noch keinem Wohnungsverkauf zustimmen wird.
Wir bedanken uns bei Oberbürgermeister Würzner und Bürgermeister von der Malsburg für ihr Bemühen um einen fairen Umgang mit unserem Bürgerbegehren. Auch zahlreiche Befürworter des Wohnungsverkaufs, insbesondere aus den Reihen der FDP, haben sich bei dieser Suche nach einem einvernehmlichen Zeitplan und angemessenen Umgang mit dem laufenden Bürgerbegehren als wahre Demokraten erwiesen, denen ein fairer demokratischer Prozess wichtiger ist als die notfalls skrupellose Durchsetzung der eigenen politischen Position. Dafür gebührt ihnen unser ausdrücklicher Respekt. Auch wir werden stets dialogbereit bleiben.