Auch diesmal wird es kommen, wie es schon mal war und wie es wieder zu befürchten ist: Mögliche V-Leute des Verfassungsschutzes entpuppen sich im laufenden NPD-Verbotsverfahren als tickende Zeitbomben.Die Zweifel der Karlsruher Richter sind nachvollziehbar. Schließlich scheiterte schon das erste NPD-Verbotsverfahren im Jahr 2003 wegen der Durchsetzung der neofaschistischen Partei mit Geheimdienstspitzeln an ‚fehlender Staatsferne‘.
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow wertet die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach mehr Beweisen für die Abschaltung von V-Leuten als Alarmzeichen für das laufende NPD-Verbotsverfahren. Er appellierte an die übrigen 15 Bundesländer, klare Zeichen zu setzen und sich komplett von den Informanten zu trennen. Darauf warteten die Karlsruher Richter.
Die von ihm geführte rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen hat die V-Leute des Verfassungsschutzes abgeschaltet. Das waren keine Vertrauensleute, sondern vielfach staatlich alimentierte Nazis.
Die Innenminister müssen nun alle Informationen über frühere und möglicherweise neue V-Leute im NPD-Umfeld rücksichtslos offenlegen. Es geht nicht an, dass das laufende Verbotsverfahren gegen diese offen menschenverachtend auftretende Nazipartei mit der Ausrede ‚Quellenschutz‘ gefährdet wird.“
Die Lehre aus dem NSU-Komplex muss sein, dass neonazistische V-Leute die Strukturen mit aufgebaut haben, die u. a. die Mord- und Anschlagsserie des NSU ermöglicht haben. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren ist eine Bestätigung dafür, dass die Thüringer Landesregierung mit dem Verzicht auf neonazistische V-Leute die richtigen Konsequenzen gezogen hat.
Mitglieder der Union hingegen (wir – immer mal wieder – auch) sehen sich durch den Beschluss des Verfassungsgerichts in ihrer Skepsis bestätigt. Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, sagt der Berliner Zeitung: „Man schafft nur Probleme, wenn man eine Partei von Staats wegen verbieten will.“ Ein Verbot sei überflüssig, weil die Rechtsextremisten ohnehin im Sinkflug seien. CDU-Vize Thomas Strobl sagt der Leipziger Volkszeitung, es habe Gründe, weshalb der Bundestag sich dem Antrag des Bundesrats nicht angeschlossen habe. „Unser Unbehagen, ein Verbotsverfahren anzustrengen, bleibt“, so Merkels Stellvertreter.
Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau warnt – und dem schließen wir uns nachdrücklich an: „Offenbar laufen die Antragsteller für ein NPD-Verbot in dieselbe V-Mann-Falle, an der das Verbotsverfahren 2001 bis 2003 gescheitert ist. Dies war absehbar. V-Leute sind und bleiben vom Staat gekaufte Spitzel und Täter, im konkreten Fall Nazis ohnehin.“
07.Feb.2016, 16:13
Leute bzw. Nazis zu kaufen, die in der Parteispitze sind, um an Informationen heran zu kommen, ist sowieso eine Sache über die man sich streiten kann. Man hofft ja dadurch Informationen zu kriegen, an die man sonst nicht heran kommt um z.B. einen Mord bzw. einen Anschlag zu verhindern. Im konkreten Fall ist das jedoch blödsinnig, weil wenn es wirklich einen Anschlag oder einen Mord gäbe, würden die V-Leute eher wieder zu ihrer Partei halten, weil sie die gleiche Überzeugung teilen.