Die Bundesnetzagentur hat heute die erste Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt gegeben.
„Mit dem Pilotverfahren zur Ausschreibung der Förderung der Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen schlagen wir ein neues Kapitel der Förderung der erneuerbaren Energien auf. Die Förderung wird von einem administrativ festgelegten Fördersatz auf wettbewerblich ermittelte Fördersätze umgestellt,“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Die Bundesnetzagentur wird genau darauf achten, dass die Bieter die Spielregeln einhalten. Wir sind zuversichtlich, dass sich die bisherige Akteursvielfalt in den Geboten wiederspiegelt.“
Die finanzielle Förderung erneuerbaren Stroms soll nach dem EEG 2014 nicht mehr gesetzlich vorgegeben werden, sondern in einem Marktmechanismus ermittelt werden. Ziel der Ausschreibungsverfahren ist die Reduzierung der Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien unter Wahrung der heute vorhandenen Vielfalt der Akteure. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Ausbauziele erreicht werden. Das Pilotverfahren für PV-Freiflächenanlagen dient der Erprobung des Verfahrens, bevor ab spätestens 2017 auch für alle anderen erneuerbaren Energieträger Ausschreibungsverfahren eingeführt werden sollen. Präsident Homann führt aus: „Es gilt, die im Pilotverfahren gewonnenen Erkenntnisse umfassend zu bewerten und klug weiterzuentwickeln.“
Die Ausschreibung der Förderung von PV-Freiflächenanlagen findet in drei jährlichen Runden statt. Jede Gebotsrunde wird etwa acht Wochen vor dem Gebotstermin auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Die zwingend einzuhaltenden Formatvorgaben für die Verfahren sind dort ebenfalls abrufbar.
Investoren können ihre Gebote für die erste Ausschreibung bis zum 15. April bei der Bundesnetzagentur abgeben. Für diesen Gebotstermin beträgt das Ausschreibungsvolumen 150 MW, das Höchstgebot beträgt 11,29 Cent pro Kilowattstunde. Den Geboten sind Angaben und Unterlagen zu den Flächen beizufügen, auf denen die Anlagen errichtet werden sollen. Die Gebote müssen sich auf eine bestimmte Förderhöhe in Cent pro Kilowattstunde für den in den Anlagen erzeugten Strom sowie auf eine Anlagengröße in Kilowatt beziehen. Die Gebote, in denen die niedrigste Förderhöhe angeboten wird, erhalten den Zuschlag, solange bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist.
Die Ausschreibung sind hier veröffentlicht. Generelle Fragen zu den Ausschreibungs-Verfahren sind an ee-ausschreibungen@bnetza.de zu richten.