Das Urteil ist auch für ein mögliches AfD-Verbot relevant, erklärt Christian Rath in der taz, denn: „Erstens ist das Instrument des Ausschlusses einer verfassungsfeindlichen Partei von der staatlichen Finanzierung jetzt voll einsetzbar. Letzte Zweifel an der Zulässigkeit hat das Bundesverfassungsgericht beseitigt. Zweitens hat das Gericht klargestellt, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbot und einen Finanzierungsausschluss fast identisch sind. Einziger Unterschied: Beim Parteiverbot ist eine gewisse Stärke/Potenzialität erforderlich. Drittens kommt es für die Verfassungsfeindlichkeit nicht nur auf die Partei- und Wahlprogramme einer Partei an, sondern auf die ‚wirklichen Ziele‘ der Partei. Hier muss die Partei sich auch Äußerungen der Parteiführung zurechnen lassen. Auch das Verhalten führender Funktionäre von Teilorganisationen wie Landesverbänden sind der Partei zuzurechnen.“
Gerade die Demos in kleineren ostdeutschen Ortschaften sind bemerkenswert, erkennt der Chemnitzer Protestforscher Piotr Kocyba im Spiegel-Interview an, denn: „In mancher dieser kleineren Ortschaften bedarf es sehr viel Mut, öffentlich gegen die AfD Gesicht zu zeigen. Da haben die Rechten die Vorherrschaft. In diesen Orten kennt man sich persönlich. Da ist schnell klar, wer bei der Demo gegen die extreme Rechte war und wer öffentlich Kritik an der AfD geäußert hat.“ Und: „Da geht es nicht nur um Beleidigungen, sondern tatsächlich auch ans Eingemachte. Es sind nicht immer physische Übergriffe, es sind manchmal Angriffe auf das Wohneigentum. Es kann Stress bei der Arbeit geben. Ich kenne Aktivisten aus der prodemokratischen Zivilgesellschaft, die nicht mehr ins Restaurant gehen, weil sie angespuckt werden von anderen Gästen.“
Als „historisch“ sieht Nils Minkmar in der SZ die Rede an, die Emmanuel Macron anlässlich des Trauerstaatsakts für Wolfgang Schäuble gehalten hat. Macron plädierte für eine intensivere Kooperation mit Deutschland (an der, bedauert Minkmar, die Bundesregierung in den letzten Jahren kein großes Interesse gezeigt habe). Auch weil Macron die Rede in weiten Teilen auf Deutsch gehalten habe, sei der französische Präsident das Risiko eingegangen, vor seinen französischen Wählern als „Agent deutscher Interessen“ dazustehen. Gesprächsbedarf gebe es reichlich: „In den vergangenen Wochen mehrten sich die Frust-Signale aus Paris bezüglich der zögerlichen deutschen Haltung bei der Taurus-Lieferung für die Ukraine. Und man könnte es verstehen, wenn auch das allzu hanseatisch-lauwarme Engagement für die deutsch-französische Sache allmählich zu einer Gereiztheit bei Macron führen würde. Zwar soll es auf der Arbeitsebene zwischen den Ministern wieder besser funktionieren, aber niemand wird die Jahre der Ampel als Blütezeit der exekutiven Verbrüderung zwischen Paris und Berlin beschreiben. Von deutscher Seite verzeichnet die Chronik das Fischbrötchen von Hamburg und die von der grünen Außenministerin angestoßene Schließung gleich dreier Goethe-Institute in Frankreich.“