Lazarus von Bethanien wird von Jesus wieder erweckt

Zunächst wird man für tot erklärt, um dann – eine grausige Vorstellung – kurze Zeit später auf dem Obduktionstisch wieder aufzuwachen. Das sogenannte Lazarus-Phänomen kommt zwar so gut wie nie vor – ganz selten aber eben doch. Benannt ist es nach dem biblischen Lazarus, der von Jesus von den Toten auferweckt worden sein soll. Das Phänomen kann bei Menschen mit Herz-Kreislauf-Stillstand eintreten, die nach erfolglosen notfallmedizinischen Maßnahmen anhand von unsicheren Todeszeichen – Abkühlung des Körpers, Leichenblässe, Puls nicht mehr nachweisbar – und einer Nulllinie im Elektrokardiogramm (EKG) für klinisch tot erklärt wurden – und deren Kreislauf und Atmung plötzlich wieder einsetzen.


Bei dem extrem seltenen Phänomen müsse „das Herz über einige Zeit stillgestanden haben“, erläutert ein Notarzt. In Ausnahmefällen könne es aber trotzdem wieder anfangen zu schlagen. Wichtig für die Leichenschau-Routine sei deshalb, dass der Tod eines Menschen zunächst anhand von sicheren Todeszeichen wie Leichenflecken, Leichenstarre, Leichenfäulnis und nicht mit dem Leben vereinbaren Verletzungen festgestellt werden müsse.
„Die ersten 20 Minuten nach Kreislauf-Stillstand sind eine unsichere Zeit, da muss man im Zweifelsfall immer reanimieren“, betont ein Facharzt der Rechtsmedizin. Erst wenn die Reanimation sicher erfolglos sei, könne man den Vorgang abbrechen. „Was aber sicher erfolglos heißt, darüber gibt es eben noch keine ganz strengen Kriterien.“

Es ist noch nicht restlos geklärt, warum erfolglos wiederbelebte
Menschen wieder Lebenszeichen zeigen

Alsdann – Es wird halt gestorben …

Zur Häufigkeit dieses Phänomens gibt eine 2020 veröffentlichte Studie Hinweise: Für diese hat eine Forschungsgruppe die Fachliteratur nach bekannten Fällen seit 1982 durchforstet – damals wurde das Phänomen das erste Mal beschrieben.
Dabei fanden die Wissenschaftler weltweit nur 65 Fälle, etwa ein Drittel davon (22 Personen) überlebten den Kreislaufstillstand, 18 davon ohne neurologischen Dauerschaden. „Auch wenn es wenige scheinen, sind die Konsequenzen doch beträchtlich, wenn man an das beteiligte medizinische Personal, die Angehörigen, die rechtlichen Konsequenzen und die tägliche Anzahl der Patienten denkt, die Wiederbelebungsmaßnahmen benötigen“, erklärten die beiden Autoren und Mediziner Hermann Brugger und Peter Paal.

Wichtig für Notfallmedizin

Unter dem „Lazarus-Phänomen“ fassen Forscher alle Fälle von Notfallpatienten mit Herzkreislaufstillstand zusammen, die nach der Herz-Lungen-Wiederbelebung aufgegeben wurden und dann eine spontane Rückkehr des Kreislaufs hatten, also wieder atmeten und Puls hatten. In der Notfallmedizin kann dieses seltene Phänomen durchaus relevant sein. So wird empfohlen, Patientinnen und Patienten auch nach einer gescheiterten Wiederbelebung noch mindestens zehn Minuten mithilfe eines EKG zu beobachten.
„Die Tatsache, dass die Mehrheit der Überlebenden keine Folgeschäden aufwies, ist von allergrößter Bedeutung“, ergänzt der Mitautor. Ihrer Erkenntnisse wegen gaben die Forscher eine Reihe von Empfehlungen, darunter vor allem, nach Beenden einer Herz-Lungen-Wiederbelebung einen Patienten noch mindestens zehn Minuten mithilfe eines EKG zu überwachen.

Unterschied zu Scheintod

Ein etwas anders gelagerter Fall ereignete sich diesen Sommer in Südamerika. Eine in Ecuador irrtümlich für tot erklärte Frau hat Medienberichten zufolge während ihrer Totenwache wieder Lebenszeichen gezeigt. Angehörige seien gerade dabei gewesen, die vermeintliche Leiche im Sarg für die Beerdigung umzuziehen, als sie bemerkten, dass die ältere Frau noch atmete, hieß es. In diesem Fall spreche man von einem Scheintod.
Der Unterschied zum Lazarus-Phänomen sei, dass Ärzte bei einem Scheintoten nicht richtig untersucht und nach den sicheren Todeszeichen geschaut hätten. „Davon gibt es ja viele oder vergleichsweise mehr Fälle, wenn man die sicheren Todeszeichen eben nicht richtig festgestellt hat und jemand voreilig für tot erklärt wird“. „Dann kann der tatsächlich eventuell Stunden in einem Zustand eines tiefen Komas verharren und dann wieder wach werden.“ Im Extremfall könne dieses Phänomen auch in einer Leichenhalle auftreten. „Es wurden in der alten Literatur sogar Scheintod-Fälle beschrieben, bei denen jemand im Sarg herumkratzte.“

Aus solchen Geschichten speist sich Angst

Es ist die Furcht, lebendig begraben zu werden, auch Taphephobie genannt. Diese brachte im 19. Jahrhundert einen sehr speziellen Verkaufsschlager hervor: den Sicherheitssarg. Dieser gab Begrabenen die Möglichkeit, im Sarg zu überleben. „Wenn man aufgewacht ist, konnte man an einer Strippe ziehen und es hat dann oben gebimmelt – Luftzuleitung inklusive“. Solche Särge gebe es heutzutage eher nicht mehr, die Angst vor dem Scheintod aber schon.
Der Mediziner hat in seiner Laufbahn Tausende von Toten untersucht, wobei er einen Fall bis heute nicht vergessen hat: Damals sei eine 83-jährige Frau an einer Bushaltestelle in der Nähe der Klinik zusammengebrochen. Innerhalb weniger Minuten seien Rettungssanitäter und Notarzt vor Ort gewesen, um sie zu reanimieren. „Der Notarzt sagte auch, er habe ein EKG über längere Zeit abgeleitet und es sei eine Nulllinie gewesen“.
Vom Abschluss der Reanimationsmaßnahmen bis zum Eintreffen der Frau im Institut für Rechtsmedizin habe es weniger als eine halbe Stunde gedauert. Im Vorraum der Kühlzelle fing das Herz der Frau dann plötzlich wieder an zu schlagen. „Ich war zufällig der diensthabende Arzt und habe dann reanimiert. Wir haben die Anästhesisten des Klinikums gerufen, und diese haben dann tatsächlich die Frau noch kreislaufstabil auf die Intensivstation gebracht.“
Dort sei sie aber nach sechs Stunden gestorben. Ärzte fanden heraus, dass das sogenannte Lazarus-Phänomen Ursache für das Wiedereinsetzen der Herzaktionen war: Bei einem stehengebliebenen Herz kann das Herz neu zu schlagen anfangen, wenn sauerstoffreiches Blut an den sogenannten Sinusknoten gelangt.


Meist kein EKG-Gerät in der Nähe

Nach dem Vorfall habe man sich für das Rettungssystem auf eine eindeutige Richtlinie geeinigt: Die Todesfeststellung eines Patienten müsse demnach nach erfolglosen Reanimationsmaßnahmen dadurch erfolgen, dass man mindestens über zehn Minuten ein Nulllinien-EKG ableitet und aufzeichnet.

Leite man sicher eine Nulllinie im Elektrokardiogramm über zehn Minuten ab, sei die Wahrscheinlichkeit, dass jemand aufwache, gleich Null, so der Rechtsmediziner. Das Problem: Das sichere Ableiten einer Nulllinie finde bei der Todesfeststellung in der Regel nicht statt. „Man kann das im Rettungseinsatz machen, wenn man ein EKG-Gerät dabeihat. Wenn aber ein Hausarzt oder ein Bereitschaftsdienst zum Toten in die Wohnung geht, dann nimmt er ja meist kein EKG mit

Nov. 2023 | Allgemein, Essay, Gesundheit, Kirche & Bodenpersonal, Sapere aude, Senioren | Kommentieren