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Auf diese fragwürdige Karriere anspielend, erklärte der Rechtswissenschaftler Stefan Huster vergangene Woche in einem Gastbeitrag für die FAZ seine Absage an den Verlag mit folgenden Worten: »Wer als CDU-Mitglied Sympathien für eine Zusammenarbeit mit einer Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, formuliert, ein ›Covid-Impfverbot‹ fordert und sich dafür auf beim besten Willen nicht mehr ernst zu nehmende Coronaleugner beruft, die Rettung von Flüchtlingen aus Seenot als ›Shuttleservice‹ verhöhnt, dem Bundesgesundheitsminister Geisteskrankheit oder Drogenkonsum unterstellt, auf die bizarren Verschwörungstheorien rund um das Weltwirtschaftsforum anspringt und seine Ansichten auch auf fragwürdigen ›Querdenker‹-Plattformen verlautbart, muss sich schon fragen lassen, ob er nach Art, Inhalt und Kontext seiner Äußerungen noch zu den verlässlichen Unterstützern der freiheitlichen Ordnung gezählt werden kann.«
Auch die Rechtsanwältin Kati Lang kündigte eine offenbar geplante Zusammenarbeit mit dem Beck-Verlag auf. »Jemand, der unter anderem die Unabhängigkeit der Presse bezweifelt und rassistische Argumentationsmuster nutzt, neben dem will ich nicht veröffentlichen«, schrieb sie auf Twitter.
Verbände sind empört
Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften, der die Interessen von mehr als 110.000 Studierenden vertritt, teilte dem Portal lto.de mit: »Herr Maaßen hat in der Gesamtschau seiner öffentlichen Auftritte im politischen Diskurs unzweifelhaft zu erkennen gegeben, dass er mit rechtsradikalen und verschwörungstheoretischen Ansichten sympathisiert.« Damit unterstützte er die antidemokratischen Bestrebungen verschiedener Gruppierungen. »Dass er nun mit seinen Kommentierungen zu den Artikeln 16 und 16a GG das Verständnis unserer freiheitlichen Verfassung maßgeblich prägen kann, ist äußerst beschämend.«
Der Verlag untergrabe mit seiner Kooperation die freiheitlichen Werte, für die er angeblich einsteht und »verliert jegliche Glaubwürdigkeit in den Willen einer kritischen Beschäftigung mit der eigenen Geschichte«. Die unreflektierte Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Herrn Maaßen sei für die Studierendenschaft beschämend.
Ähnlich kommentierten die Personalie Verbände wie der Deutsche Anwaltverein, der Republikanische Anwaltverein und die Neue Richtervereinigung. »Maaßen hat sich mit seinen rechtsradikalen und verschwörungstheoretischen Äußerungen vom demokratischen Diskurs verabschiedet. Seine Auffassungen haben in einem seriösen Standardkommentar nichts verloren. CH Beck sollte die Zusammenarbeit mit Maaßen sofort beenden«, schrieb etwa der Republikanische Anwaltverein auf Twitter.
Der Verlag selbst zeigte sich lto.de zufolge unbeeindruckt von der Kritik: »Als juristischer Fachverlag stehen wir für eine pluralistische und freie wissenschaftliche Diskussionskultur, solange sich diese im verfassungsrechtlichen Rahmen bewegt«, heißt es demnach in einer Mitteilung. Bei Maaßen seien diese Voraussetzungen erfüllt, heißt es bei lto.de weiter: »Der Verlag C.H. Beck arbeitet ausschließlich mit Personen zusammen, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.«