Die Polizei reißt ein Trennungskind aus dem sozialen Umfeld, um es dem Elternteil zuzuführen, das es nicht sehen will? Klingt absurd, ist aber kein Einzelfall. Das zeigt die Studie „Familienrecht. Eine Bestandsaufnahme“. Verdachtsmomente auf sexuellen Missbrauch blieben dabei auch oft unberücksichtig. Es klingt unfassbar: Weil Trennungskinder den Kontakt zum Vater ablehnen, den Umgang verweigern, werden sie von ihrer Mutter, ihrem Zuhause, ihrem sozialen Umfeld getrennt.
Alles, was ihr Leben bisher bestimmte, wird ihnen genommen. Laut Gerichtsbeschluss werden sie, gegen ihren Willen, zum Vater umplatziert oder gar in eine Heimeinrichtung gebracht. Dort sollen sie dann auf den Vater „vorbereitet“ werden. Immer wieder wurde über solche Fälle berichtet und anhand derer eine Schieflage im deutschen Familienrecht aufgezeigt.
Eine neue Studie des Soziologen und Kinderschutzexperten Wolfgang Hammer bestätigt dies nun. Dieser liegen rund 1.000 Fälle zugrunde, Hammer wertete zudem 92 Fälle aus, die vor dem Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof anhängig waren.
Experte: „Handfester, rechtsstaatlicher Skandal“
Obwohl der Report „Familienrecht. Eine Bestandsaufnahme“ keine repräsentative Studie ist, vermittelt der Bericht einen Einblick, was vor deutschen Familiengerichten schiefläuft: Kinder werden in Obhut genommen und gegen ihren Willen beim Vater untergebracht, ohne dass es Anzeichen von Gewalt oder Vernachlässigung durch die Mutter gibt. Müttern wird gedroht, ihnen das Kind wegzunehmen, sollten sie einem Wechselmodell mit dem Kindsvater nicht zustimmen. Gewalt an Kindern und Müttern wird ignoriert oder bagatellisiert, selbst wenn pädophile Neigungen im Spiel sind oder Kinderärzte vor einem sexuellen Missbrauch warnen.
„Was hier in Deutschland geschieht, steht im Widerspruch zum Grundgesetz. Wir haben es mit einem handfesten rechtsstaatlichen Skandal zu tun“, betont der frühere Abteilungsleiter der Kinder- und Jugendhilfe im Hamburger Sozialministerium. Bis zu 86.000 Kinder sind laut Hammer jährlich an hoch konflikthaften Verfahren beteiligt. Dabei gibt es ein deutliches Ost-West-Gefälle: Während Westdeutschland von 2010 bis 2019 laut Statistik einen Anstieg von Verfahren zur elterlichen Sorge von 23,6 Prozent aufweist, sind es in Ostdeutschland 53,8 Prozent.
Verdacht auf sexuellen Missbrauch bleibt oft unberücksichtigt
Am beunruhigendsten sind die von Hammer aufgezeigten Mängel in Verfahren, in denen psychische oder physische Gewalt oder Missbrauch eine Rolle spielt. Hammer zeigt an zahlreichen Beispielen, dass Familiengerichte und Jugendämter sie bei ihren Entscheidungen nicht nur nicht berücksichtigen. – Es kommt trotz Gewalthintergründen dazu, dass die Kinder von der Mutter zum Vater umplatziert, ins Heim gebracht oder gerichtlich sogenannte Wechselmodelle angeordnet werden, bei denen die Kinder also zu jeweils 50 Prozent bei Mutter und Vater leben. Und dann gibt es sogar Fälle, in denen Väter wegen Gewalttaten rechtskräftig verurteilt wurden, Familiengerichte aber keinen Zusammenhang mit der Elternrolle sehen. In einer Gerichtsakte, die Hammer zitiert, steht dieser Satz: „Pädophile Neigungen des Vaters oder der begründete Verdacht des sexuellen Missbrauchs rechtfertigen nicht von sich aus einen Ausschluss des Umgangs.“
„Ideologische Leitbilder“ beeinflussen Rechtsprechung
Wie es zu dieser Entwicklung kommen konnte, führt der Autor der Studie, auf „ideologische Leitbilder“ zurück, die die Entscheidungen von Familiengerichten und Jugendämtern zunehmend beeinflussen. Dahinter stünden mehrere Narrative, die sich in der Regel gegen die Mütter richten: Es seien die Mütter, die nach Trennung oder Scheidung dem Vater die Kinder entfremden. Gewalt und sexueller Missbrauch würden von ihnen nur als Vorwand genutzt, um den Umgang mit den Vätern zu verhindern.
Kinder brauchten Elternteile immer zu gleichen zeitlichen Anteilen, um gut aufwachsen zu können. Solche „Dogmen“ würden auch in Schulungskonzepten für Verfahrensbeteiligte vermittelt, obwohl sie fachlich nicht haltbar seien. Das Umfeld der Familiengerichte sei zudem durch „Lobbyorganisationen“ beeinflusst.
Kinderrechtsexperten wie Prof. Ludwig Salgo fordern schon seit Jahren mehr quantitative Forschung und bessere Qualifikation aller Verfahrensbeteiligten, damit auch im Familienrecht weniger nach Ideologie sondern mehr nach Datenlage entschieden werden könne.
Der Autor der Studie dringt zudem darauf, dass seine Erkenntnisse bei der geplanten großen Familienrechtsreform der Ampelkoalition Berücksichtigung finden müssen.