Mit Beschluss vom 23. November 2021 hat die Landesregierung von Baden-Württemberg die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 24. November 2021 in Kraft.

 

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick

Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 24. November 2021) (PDF)

Corona-Verordnung des Landes in der ab 24. November 2021 gültigen Fassung

Die Dritte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach Artikel 2 Satz 1 tritt sie am Tag nach dieser Notverkündung, also am morgigen Mittwoch, den 24. November 2021, in Kraft. Abweichend von Artikel 2 Satz 1 treten Artikel 1 Nummern 1, 15 und 19 nach Artikel 2 Satz 2 am Tag dieser Notverkündung, also am Dienstag, den 23. November 2021, in Kraft.

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)

Vom 15. September 2021
(in der ab 24. November 2021 gültigen Fassung)

Aufgrund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147, 4152) geändert worden ist, wird verordnet:

Teil 1 – Allgemeine Regelungen

Teil 2 – Besondere Regelungen

Teil 3 – Schlussvorschriften

Stuttgart, den 15. September 2021 (in der ab 24. November 2021 gültigen Fassung)

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

Kretschmann, Strobl, Dr. Bayaz, Schopper, Bauer, Walker, Dr. Hoffmeister-Kraut, Lucha, Gentges, Hermann, Hauk, Razavi, Hoogvliet, Bosch

Verordnungen im PDF-Format

Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung, gültig ab 24. November 2021 (PDF)

Dritte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 23. November 2021 (PDF)

Corona-Verordnung in anderen Sprachen
Corona Ordinance in other Languages

Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der ab 24. November 2021 gültigen Fassung in mehrere Sprachen übersetzen lassen:

Ausschnitt der Landesflagge von Baden-Württemberg mit Wappen
  • RECHTSVERORDNUNG

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in der aktuellen Fassung

Grundschule Schülerin schreibt Satz an die Tafel
  • SCHULE

Corona-Verordnung Schule

Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen

Abiturienten lesen sich kurz vor Beginn der Prüfung die Abituraufgaben im Fach Deutsch durch. (Foto: © picture alliance/Felix Kästle/dpa)
  • SCHULE

Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung

Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung des Kultusministeriums

Eine Erzieherin ließt drei Kleinkindern aus einem Buch vor (Bild: © dpa).
  • KINDERTAGESSTÄTTEN

Corona-Verordnung Kita

Verordnung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter Pandemiebedingungen

Studierende vor einem Gebäude der Universität Heidelberg. (Bild: Universität Heidelberg, Kommunikation und Marketing)
  • HOCHSCHULEN

Corona-Verordnung Studienbetrieb

Verordnung des Wissenschaftsministeriums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums.

Ein Kind spielt eine Flöte.
  • MUSIK- UND KUNSTSCHULEN

Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen

Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über den Betrieb von Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen

Ein Mann trainiert auf einem Laufband in einem Fitnessstudio.
  • SPORT

Corona-Verordnung Sport

Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung

Ein junges Mädchen mit Mund-Nasen-Schutz liegt krank auf der Couch.
  • QUARANTÄNE UND ISOLATION

Corona-Verordnung Absonderung

Verordnung zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen.

Ein Arzt bedient eine Beatmungsmaschine auf einer Intensivstation.
  • VULNERABLE EINRICHTUNGEN

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie Unterstützungsangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege

Mitarbeiter einer Behindertenwerkstatt fertigen Aufsteller für Plakate. (Foto: © dpa)
  • BEHINDERTENWERKSTÄTTEN

Corona-Verordnung Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Verordnung des Sozialministeriums zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für behinderte Menschen und anderen Angeboten zur Eindämmung der Infektionen mit SARS-CoV-2

Im Kinder- und Jugendhilfezentrum der Heimstiftung Karlsruhe gehen unbegleitete minderjährige Ausländer, kurz UMA, einen Flur entlang. (Foto: © dpa)
  • KINDER- UND JUGENDARBEIT

Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

Im Kinder- und Jugendhilfezentrum der Heimstiftung Karlsruhe gehen unbegleitete minderjährige Ausländer, kurz UMA, einen Flur entlang. (Foto: © dpa)
  • FAMILIEN

Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen

Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) bei Angeboten der Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und der Frühen Hilfen

Datenschutz

DATENVERARBEITUNG

Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung

Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Corona-Verordnung Datenverarbeitung durch das Landesgesundheitsamt für die Gesundheitsämter und die Ortspolizeibehörden

Ein hölzernes Vorhängeschloss und drei hölzerne Figuren stehen vor einer blauen Wand.
  • DATENVERARBEITUNG

Corona-Verordnung Datenverarbeitung

Verordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden, Ortspolizeibehörden und Polizeivollzugsdienst aus Gründen des Infektionsschutzes

Ein Schild mit der Aufschrift „Flüchtlingserstaufnahmestelle“ (Bild: © dpa)
  • ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNGEN

Corona-Erstaufnahme-Schutz-Verordnung

Verordnung des Innenministeriums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in Erstaufnahmeeinrichtungen

Ein Mann mit Mundschutz steht an einer Kasse in einem Restaurant.
  • ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNG

Corona-Stabilisierungshilfe Hotel- und Gaststättengewerbe

Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Zuständigkeitserweiterung im Rahmen der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Nov. 2021 | Heidelberg, Gesundheit, InfoTicker aktuell, Junge Rundschau, Politik, Sapere aude, Senioren, Zeitgeschehen, Wo aber Gefahr ist, wächst / Das Rettende auch | Kommentieren