Erst verdienten Apotheker gut an den Erstattungen für FFP2-Masken. Nun sollen sie auch beim Ausstellen der digitalen Impfzertifikate kassieren. Kritik weist die Branche zurück.
Rund 19 Millionen Menschen sind in Deutschland bereits vollständig geimpft – und haben dafür eine Bestätigung auf Papier erhalten: einen Zettel oder einen Stempel in ihrem Impfpass. Dieser Nachweis, der inzwischen zu einem Passierschein für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geworden ist, soll künftig auch per Smartphone erbracht werden können. Um die Digitalisierung, die dann wiederum eine Übertragung in die Corona-Warn-App oder der gerade von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgestellte App CovPass ermöglicht, sollen sich neben den Impfzentren und Arztpraxen auch Apothekerinnen und Apotheker kümmern.

Mit der Ausstellung der dazu benötigten QR-Codes hat das Bundesgesundheitsministerium damit genau jene Berufsgruppe beauftragt, die bereits bei der Bereitstellung der FFP2-Masken im Frühjahr laut Bundesrechnungshof »eine deutliche Überkompensation« aus Steuermitteln erstattet bekam. Nun ist erneut eine üppige Vergütung für sie vorgesehen. Für die Erstellung eines Impfzertifikats fließen künftig nämlich 18 Euro an sie. Wird dabei auch noch die Zweitimpfung zertifiziert, soll es weitere sechs Euro geben. Nach Rekordumsätzen 2020 könnte diese Erstattung 2021 dazu beitragen, weitere Hunderte Millionen Euro in die Kassen der Apotheker zu spülen. Die nachträgliche Ausstellung erfordere eine besondere Sorgfalt, um das tatsächliche Vorliegen einer Impfung zu plausibilisieren und Missbrauch zu verhindern, hatte es im Verordnungsentwurf des Ministeriums zur Begründung geheißen. Der Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände teilte mit, der Service müsse kostendeckend sein. Und: »Wir gehen davon aus, dass viele Menschen die nachträgliche und für sie kostenfreie Ausstellung digitaler Impfnachweise in Anspruch nehmen werden.« Sprich: Viele Menschen bedeuten viel Arbeit. Aber eben auch viel Umsatz. Entsprechend kann längst nicht jeder die Höhe der Vergütung nachvollziehen.

»Mehr, als ich für eine Krebsfrüherkennung bekomme«

Auf Twitter schreibt ein Nutzer mit dem Namen »Landurologe«: »18 Euro für das Ausstellen des digitalen Impfzertifikats sind mehr, als ich für eine Krebsfrüherkennung bekomme. Und die Damen und Herren von und zu Apotheker müssen sich nicht mal Handschuhe anziehen und in eine fremde Unnerbüx greifen.«

Der Grünenpolitiker Christopher Lauer, der früher für die Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus saß, scherzte: »Können wir das mit den Schnelltests verrechnen, die ich in zwei Wochen nicht mehr machen muss?« Und anders als die Schnelltests dürfte, selbst wenn die Apotheken technisch womöglich etwas aufrüsten müssten, die Dokumentation des Impfnachweises ja noch ohne größeren Materialaufwand vonstattengehen.

»Da fehlt die Verhältnismäßigkeit und vor allem gründliches Regierungshandeln«, sagte Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen dem »Handelsblatt«. »Dass aus dem digitalen Nachtrag der Impfungen nun nach den Gutschein-Masken im Winter auch noch ein neuerliches, lukratives Geschäft für die Apotheken werden soll, setzt dem ganzen die Krone auf.«

Der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann verlangte der Zeitung zufolge Transparenz, wie die Summe von 18 Euro zu rechtfertigen sei – und warnte vor der Verschwendung weiterer Steuergelder. Mehrkosten hätten grundsätzlich auch durch die schnellere Einführung eines elektronischen Impfnachweises vermieden werden können.

Apothekerverband will – noch – mehr

Gesundheitsminister Spahn dagegen verteidigte die Kosten für die nachträgliche Ausstellung: »Die Vergütung sollte den Aufwand widerspiegeln«, sagte der CDU-Politiker. Er sehe die Gefahr, dass sich sonst zu wenige Apotheken die angebotene Software besorgten und an der Zertifizierung der Impfnachweise beteiligten. Die Arztpraxen wiederum können das Zertifikat zwar im Zuge der Impfung nebenbei erzeugen, allerdings sollen sie laut Spahn auch nur einen »niedrigen einstelligen« Betrag dafür erhalten.

Dem Vorsitzenden des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Thomas Dittrich, geht die Vergütung sogar noch nicht weit genug – die Apotheken würden durch die Umsatzsteuerregelung bei der Erstattung der Kosten benachteiligt. Es sei erstaunlich, dass für die Zertifikate wieder »Bruttobeträge in der Coronavirus-Impfverordnung verankert sind«.

… auch nicht immer leicht ist!

Thomas Preis vom Apothekerverband Nordrhein wiederum verwies laut »Pharmazeutischer Zeitung« darauf, dass die Erzeugung der Impfnachweise gar nicht so leicht sei. Schließlich hätten seine Kollegen überhaupt erst sehr kurzfristig von ihrer neuen Aufgabe erfahren.

Hinzu kommt: Apothekerinnen und Apotheker müssen künftig nicht nur Impfbuch und Ausweisdokument prüfen, sondern sich vorher auch erst mal mit der neuen Software bekannt machen – und sich auf einem Portal des Apothekerverbands registrieren und authentifizieren lassen.

Trotz dieser Hürden soll der für die Kunden kostenlose Service bereits ab Montag in den Apotheken verfügbar sein – aber dem Vernehmen nach schaffen die das – was Wunder – dann aber auch. Dies, obgleich das:

Juni 2021 | Allgemein, Gesundheit, In vino veritas, Junge Rundschau, Politik, Sapere aude, Senioren, Zeitgeschehen, Wo aber Gefahr ist, wächst / Das Rettende auch | Kommentieren