Haus Doorn mit Büste des ehemaligen Kaisers

Wie derzeit in Deutschland versuchten die Hohenzollern in der Vergangenheit auch in den Niederlanden, enteigneten Besitz vom Staat zurückzuerhalten. Wir veröffentlichen Dokumente, die die Bemühungen der Adelsfamilie zeigen – und warum sie aussichtslos waren.
Es ist gar nicht so einfach herauszufinden, worüber genau Bund und Länder mit den Hohenzollern eigentlich bisher verhandelt haben. Während in Medien über verschiedene Entschädigungs-Forderungen der Adelsfamilie zu lesen ist – und Herr Prinz von Preußen regelmäßig in diesem Zusammenhang Medien abmahnen und verklagen lässt – gibt sich die Bundesregierung zugeknöpft.

Um die Verhandlungen nicht zu gefährden, hält die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Dokumente aus den Verhandlungen geheim. Zwar versucht Herr Prinz von Preußen weiterhin, mit gerichtlichen und außergerichtlichen Mitteln ihm unerwünschte Berichterstattung zu bekämpfen. Am 18. Mai steht beispielsweise in seiner Klage gegen uns die Verhandlung in der Hauptsache vor dem Landgericht Berlin an, am 19. August in der Eilsache vor dem Kammergericht. Die Bundesregierung sieht in ihm aber offenbar weiterhin einen geeigneten Verhandlungspartner.

An der niederländischen Regierung abgeblitzt

Anders ist es in den Niederlanden: Dort versuchten die Hohenzollern im Jahr 2014 mithilfe einer Anwaltskanzlei, Ansprüche im Zusammenhang mit dem Haus Doorn durchzusetzen, in dem der ehemalige Kaiser Wilhelm II. seine letzten Tage im Exil verbrachte. Die Dokumente sind nach einer Anfrage auf Basis des niederländischen Informationsfreiheitsgesetz WOB öffentlich geworden und können hier eingesehen werden. Der Spiegel hatte zuerst darüber berichtet.

Die niederländische Regierung hatte allerdings im Gegensatz zur deutschen offensichtlich keine Muße, um mit den Hohenzollern in Verhandlungen einzutreten. Sie ließen die Hohenzollern mit ihren Forderungen abblitzen. Hintergrund dabei ist der sogenannte Feindvermögenserlass (Besluit Vijandelijk Vermogen), den die niederländische Exilregierung im Jahr 1944 beschlossen hatte. Nach dem 2. Weltkrieg zogen die Niederlande das Vermögen von „Feindesstaaten“ ein, zu denen Deutschland gehörte.

Unterstützung der deutschen Nachkriegsregierung

Ganz leer gingen die Hohenzollern allerdings nicht aus. Anfang der 1960er-Jahre setzte sich die Bundesregierung aufwändig dafür ein, dass der Adel einige Gegenstände aus dem Haus Doorn von der niederländischen Regierung zurückerhielt. Wie Dokumente aus dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amts zeigen, die wir nach einer Anfrage ans Archiv veröffentlichen, erhielten die Hohenzollern über das Auswärtige Amt im Jahr 1964 nach jahrelangen diplomatischen Verhandlungen unter anderem Gemälde, Einrichtungsgegenstände, Bücherschränke und Schnupftabakdosen von Friedrich dem Großen zurück, die vorher im Haus Doorn gelagert waren.

Auf weitere Herausgaben aus dem niederländischen Haus Doorn können die Hohenzollern 50 Jahre später nicht mehr hoffen. Das Haus bleibt ein öffentliches Museum. Anders könnte es für die Hohenzollern in der Bundesrepublik ausgehen, deren geheime Verhandlungen mit Herrn Prinz von Preußen nicht abgeschlossen sind. Unter anderem die Berliner Grünen wollen die Verhandlungen jetzt aber stoppen – und die Frage der Entschädigung statt im Hinterzimmer vor Gericht klären lassen.

Dokumente:

1

1

2

2

3

3

4

Apr. 2021 | Allgemein, In vino veritas, Politik, Sapere aude, Senioren, Zeitgeschehen | Kommentieren