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Auf dass (wird nämlich teuer) Niemand sagen kann, „das habe ich (wirklich) nicht gewußt …“

[1]In Deutschschland wird das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch an bis zum 10. Januar heruntergefahren werden, um die Ausbreitung des Coronavirus noch stärker einzudämmen. Vorerst sollen die neuen Regeln laut Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder bis zum 10. Januar gelten. Am 5. Januar will die Runde beraten, wie danach verfahren werden soll. Folgende Schritte wurden vereinbart:

Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten etwa für Lebensmittelmärkte, Abhol- und Lieferdienste auch der Gastronomie, Apotheken, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Autowerkstätten, Banken, Post, Reinigungen und Weihnachtsbaumhändler. Der Verkauf von anderen Produkten als Lebensmitteln in Supermärkten kann eingeschränkt werden.

Kinder sollen von Mittwoch an „wann immer möglich“ zu Hause betreut werden. Die Schulen werden geschlossen, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt, wobei es eine Notfallbetreuung, Distanzunterricht und Möglichkeiten für bezahlten Urlaub der Eltern geben soll. In Kindertagesstätten wird genauso verfahren.

Arbeitgeber werden aufgerufen, Betriebsferien auszurufen oder die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen, damit die Menschen bundesweit grundsätzlich zu Hause bleiben können.

Private Zusammenkünfte werden auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember sollen Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Menschen möglich sein. Allerdings soll dies auf den engsten Familienkreis beschränkt sein: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Zudem gilt der Appell, Kontakte in der Woche davor auf ein Minimum zu beschränken.

Das Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Die Kommunen sollen festlegen, wo das Zünden von Feuerwerk verboten ist. De facto soll das Böllern generell unterbunden werden. Wo das doch möglich sein sollte, wird vom Zünden von Feuerwerk dringend abgeraten.

Dienstleistungsbetriebe für Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.

Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden. Weitere Details sollen mit den Religionsgemeinschaften besprochen werden.

Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Die Länder werden eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Tests für Besucher verbindlich werden.

In allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche, derzeit also im Großteil des Bundesgebiets, sollen zusätzliche Einschränkungen gelten, spätestens ab einem Inzidenzwert von 200 sollen Ausgangsbeschränkungen geprüft werden.

Ι

Die neuen Corona-Regeln ab dem 16. Dezember
Diese Beschlüsse von Bund und Ländern sollen vorerst bis zum 10. Januar gelten (Auswahl):


Einzelhandel wird geschlossen

Schul- und Kindergartenkinder bleiben zu Hause
Schulen werden geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt (Möglichkeit der Notfallbetreuung bzw. Distanzunterricht). In Kindertagesstätten wird genauso verfahren.
Arbeitnehmer sollen dem Betrieb möglichst fernbleiben
Arbeitgeber sollen Homeoffice ermöglichen oder Betriebsferien ausrufen.
Private Kontaktbeschränkungen
2 Haushalte und max. 5 Personen (Kinder unter 14 Jahren ausgenommen). Über Weihnachten (24.-26.12.) sind Treffen mit maximal 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Menschen erlaubt.
Gastronomie, Bars, Clubs, Alkohol
Gastronomische Betriebe bleiben für Publikum geschlossen, nur noch Lieferung und Speisen zum Mitnehmen. Das Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum ist untersagt.
Kein Silvesterfeuerwerk
Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird verboten. Bundesweites An- und Versammlungsverbot am 31.12. und 01.01.
Frisöre müssen schließen
Dienstleistungsbetriebe für Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.
Medizinisch notwendige Behandlungen (z.B. Physio, Ergotherapien usw.) bleiben möglich.
Gottesdienste bleiben grundsätzlich möglich
Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind nur unter Auflagen zulässig (Mindestabstand von 1,5m Metern, Maskenpflicht auch am Platz, kein Gemeindegesang).
Schutz von Alten- und Pflegeheimen
Verpflichtende Testung des Personals in Alten- und Pflegeeinrichtungen mehrmals pro Woche. In Regionen mit erhöhter Inzidenz: Besuch nur noch bei Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Tests.