Tausende NS-Verbrecher flohen nach dem Zweiten Weltkrieg über die sogenannte Rattenlinie vor allem nach Südamerika – mit Hilfe des Vatikans. Am 2. März wurden jetzt die (bislang geheimen) Archive von Pius XII. geöffnet. Wie viel wusste der Papst darüber – Und was werden die nun für Wissenschaftler und Theologen geöffneten Archive davon preisgeben? (mehr …)
Wer auf den Einfall käme, nach Shakespeare John Donnes Elegien und Sonette zu lesen, könnte – es sei mal so halblaut geflüstert – es auf deutschen Laken selbst bei weitschweifig geführtem Liebesleben mit jeder Geliebten in einer anderen Übersetzung tun. Und in zahlreichen guten, eigensinnigen. John Donne aber, dessen Gedichte die seines Zeitgenossen in ihrem Informationsgehalt für solche und ähnliche Umstände weit übertreffen, ist im Deutschen fast unbekannt. Schliefen die deutschen Romantiker in Wahrheit doch allein? Und, wenn, weshalb konnten sie dann nicht wenigstens in einer Lyrik, die dort, wo sie nicht von der Frauenfrage handelt, katholische und protestantische Gewissensfragen so lange gedanklich hin- und herdrehen, bis man denkt, man sei schon in Deutschland, und dann ihre eigenen religiösen Querelen erkennen?
Eigentlich ist die Heuschrecke ein Einzelgänger. Wie und warum sie zum Schwarmtier wird, ist eine Frage der Neurobiologie.
Am Horn von Afrika bahnt sich eine Heuschreckenplage an: In Äthiopien, Kenya und Somalia haben die gefrässigen Tiere bereits Tausende Hektaren Ackerland und Weiden zerstört, die Ernährungsgrundlage vieler Millionen Menschen ist bedroht. Denn Heuschreckenschwärme grasen die gesamte Vegetation eines Landstrichs ab; schon ein kleiner Schwarm kann Nahrungsmittel für 35 000 Menschen vertilgen. (mehr …)
Mit diesem Urteil zum (StGB § 117) hat es sich das Bundesverfassungsgericht nicht leicht gemacht, die Karlsruher Richter beschränkten sich nicht nur etwa auf das Schicksal Schwerstkranker, sondern geben jedem Bürger mit ihrem Urteil die Möglichkeit, von ihrem Recht auf einen selbstbestimmten Tod Gebrauch machen zu können. Und, ausdrücklich schliessen sie damit auch alle – nicht nur unheilbar – Kranke mit ein, womit die Richter einen so weiten Freiraum öffnen, dass das in der Tat an eine Zumutung grenzt. Eine – muss allerdings gedacht werden dürfen – längst notwendige Zumutung. (mehr …)
1.b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.