
Freischaffende wie Journalisten, Grafiker und Fotografen trifft die Corona-Krise wirtschaftlich besonders hart …
die Mitarbeiter der RUNDSCHAU haben nicht nur deshalb beschlossen, auch während „Corona“ die interessierten Leser zu informieren – wir gehen davon aus, dass nicht Alle an alle für sie wichtigen Informationen oder Beiträge auf ihren üblichen Nachrichtenbeschaffungswegen herankommen. Auch wollen wir – und jetzt erst recht – neue Bücher vorstellen. Undsoweiter, wegklicken geht leichter als Suchen! Neben dem Bund haben die Länder bereits erste Soforthilfen aufgelegt. Hier erfahren Sie, wie Sie sich wie und wo bewerben können. Alsdann: ran an die Bouletten:
Was anfänglich nicht jedem klar war, wird spätestens jetzt sehr deutlich: Die Coronakrise ist eine Wirtschaftskrise. Und die treibt vor allem viele Freischaffende in Existenznot. Wegbrechende Aufträge sind nicht gedeckt, neue werden nicht vergeben, Einnahmen fallen teilweise komplett aus. Dieser prekären Lage möchte die Bundesregierung jetzt mit Soforthilfen entgegenwirken. Die beinahe fünf Millionen sogenannten Soloselbstständigen und Klein- und mittelständische Unternehmer (KMU) sollen in Kürze Zugriff auf einen speziellen Rettungsfonds der Bundesregierung in Höhe von 40 Milliarden Euro haben. Zehn Milliarden Euro sollen als Zuschüsse vergeben werden, die restliche Summe als Darlehen. Das Hilfspaket ist am heutigen Montag (23. März 2020 um 14.00 Uhr) vom Bundeskabinett beschlossen worden. Bereits am Mittwoch soll das Vorhaben im Bundestag und am Freitag vom Bundesrat verabschiedet werden. Aktuell sind Zuschüsse von 9.000 bis 10.000 Euro für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern geplant. Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten sollen mit 15.000 Euro rechnen können, jeweils für eine Dauer von maximal drei Monaten.
Soforthilfen für Solounternehmer aus den Bundesländern
Steuerstundungen
Schneller als der Bund handeln derzeit die Länder. Auf der Landesebene wurden angesichts der Coronakrise bereits erste Maßnahmen für Freischaffende und KMUs beschlossen. Eine erste Erleichterung ist die Steuerstundung. Die Maßnahme, die die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer betrifft hat das Bundesfinanzministerium zusammen mit den Landesfinanzministerien beschlossen. Säumniszuschläge werden nicht erhoben. Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung. Im Fall der Gewerbesteuer muss man mit seiner jeweiligen Gemeinde in Kontakt treten.
Auslgeichszahlungen für Freiberufler in Quarantäne:
Wer sich aufgrund einer Corona-Erkrankung oder eines Verdachts in Quarantäne befindet und seiner Arbeit nicht nachgehen kann, der hat die Möglichkeit über § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz finanzielle Entschädigungen zu beantragen. Das gilt ebenso für Selbstständige und Freiberufler. Grundlage für die Entschädigung ist das Jahreseinkommen des letzten Jahres.
Generelle private Maßnahmen, die jeder in wirtschaftlicher Not wegen Corona ergreifen sollte
Bevor es zu Mahnungen oder Zwangsvollstreckungen wegen offener Forderungen kommt, gehen Sie mit Ihren Zahlungsempfängern ins offene Gespräch. Kontaktieren Sie also Vermieter, Stromanbieter, Handy- und Internetanbieter, Banken, Krankenkasse, Geschäftspartner und informieren Sie über Ihre wirtschaftliche Situation. Stundungen sind auch hier möglich.
Hier finden Sie alle Hilfsprogramme der Länder im Überblick mit Link auf die jeweilige Seite
Soforthilfen aus Baden-Württemberg
Allgemein: Insgesamt stehen 1,2 Milliarden Euro Rücklagen aus einem Härtefallfonds und bis zu 5 Milliarden Euro aus Krediten zur Verfügung.
Was: Direkte Zuschüsse aus branchenoffenem Fonds
Wer: Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte
Höhe: bis zu 15.000 Euro nach Einzelfallentscheidung
Wann: Ab Mittwoch dieser Woche können Anträge gestellt werden. Über die Details werde das Wirtschaftsministerium zeitnah informieren.
Kontakt und weitere Informationen: Informationen für Freiberufler finden sich auf den Seiten des Finanzamts wie auch auf den Seiten der L-Bank und der Bürgschaftsbank.
Soforthilfen aus Bayern
Allgemein: Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Was: einmalige Zuschüsse
Wer: Gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige)
Höhe: Eine Einmalzahlung in folgender Staffelung:
- bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
- bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
- bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
- bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.
Wann: Ab sofort
Kontakt und weitere Informationen: Der Förderantrag PDF (1,51 MB) ist als Download auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf den Websites der sieben Bezirksregierungen und der Stadt München abrufbar und online ausfüllbar. Alle Details dazu finden Sie auf den Seiten der Wirtschaftsministeriums.
Soforthilfen aus Berlin
Allgemein: Die Hauptstadt hat ein Maßnahmenpaket in Höhe von 600 Millionen Euro für Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige ins Leben gerufen. Für Soloselbstständige und KMUs mit bis zu fünf Mitarbeitern sind dabei im laufenden Jahr 100 Millionen Euro eingeplant. Der Hilfsfonds kann noch auf bis 300 Millionen aufgestockt werden. Auch hier soll es ein verschlanktes Antragsverfahren geben.
Was: Direkter finanzieller Zuschuss
Wer: Kleinunternehmer und Soloselbstständige
Höhe: maximal 5.000 Euro. Wiederholte Beantragung für Einzelpersonen nach sechs Monaten und für Mehrpersonenbetriebe nach drei Monaten möglich.
Wann: Der Antrag für Einzelpersonen soll Anfang der Woche folgen und über die Investitionsbank Berlin abrufbar sein.
Soforthilfen aus Brandenburg
Allgemein: Maßnahmen für KMUs und Freiberufler werden aktuell vorbereitet. Vorerst werden 7,5 Millionen Euro bereitgestellt, eine Aufstockung des Rettungsschirms auf 500 Millionen Euro soll ab dem 1. April erfolgen.
Was: einmalige Zuschüsse
Wer: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler
Höhe: gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
- bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000 EUR
- bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000 EUR
- bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR
- bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR
- bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR
- Wann: Ab kommenden Mittwoch.
Wie: Die Anträge können ab Mitte der dieser Woche über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden.
Kontakt und weitere Informationen: Die vollständige Richtlinie wird in den nächsten Tagen online bei der ILB veröffentlicht. Informationen über weitere Hilfsmöglichkeiten finden sich auf den Seiten der ILB. Außerdem ist die ILB für Soloselbstständige und Unternehmen telefonisch erreichbar über Tel: 0331 – 660 2211 oder per E-Mail: beratung@ilb.de
Soforthilfen aus Bremen
Allgemein: Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) hat vorsorglich für Hilfsmaßnahmen im Kontext der Coronavirus-Krise zusätzliches Budget bereitgestellt (10 Mio. Euro). Die BAB hat dazu zusätzlich Personal in einer Task Force konzentriert.
Was: Soforthilfe in Form von Direktzuschüssen
Wer: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler in Bremen und Bremerhaven
Höhe: Einmalig bis zu 5.000 EUR, bei besonderem Bedarf bis 20.000 EUR
Wann: Antragsstellung ab Montag, 23. März 2020
Kontakt und weitere Informationen: Anträge können in Bremen bei der Task Force der BAB und in Bremerhaven bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
Weitere Informationen über den Corona-Liveticker der Stadt Bremen
Telefonische Erreichbarkeit der Taskforce Bremen: Tel. 0471/ 94646-640
Telefonische Erreichbarkeit der BIS: Tel. 0421/9600-333
Soforthilfen aus Hamburg
Allgemein: Der Senat legt mit der Investition und Förderbank (IFB) ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler (Hamburger Corona Soforthilfe, HCS) auf.
Was: Direkte Zuschüsse
Wer: Unternehmen und Soloselbstständige
Höhe: nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt
- 2.500 € (Solo-Selbständige)
- 5.000 € (weniger als 10 Mitarbeiter)
- 10.000 € (10-50 Mitarbeiter)
- 25.000 € (51-250 Mitarbeiter)
Wann: Im Laufe der Woche. Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren startet nach dem Beschluss des Notfallfonds des Bundes.
Kontakt und weitere Informationen: Weitere Informationen über die Seiten der Firmenhilfe und über die Info-Seiten der Stadt Hamburg.Für KMU steht eine eigene Hotline (42841 1497) und Email-Adresse zur Verfügung (unternehmenshilfen.kmu@bwvi.hamburg.de).
Soforthilfen aus Hessen
Allgemein: Kurzfristig will Hessen zur Bekämpfung der Corona-Krise 7,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Der Landtag soll in dieser Woche seine Zustimmung zu einem Nachtragshaushalt in Höhe von einer Milliarde Euro geben.
Was: Erleichterte Kreditvergabe “Kapital für Kleinunternehmen” (KfK),
Wer: Kleine Gewerbeunternehmen und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Mio. Euro Jahresumsatz
Höhe: Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro, die von der Hausbank um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden. Bankübliche Sicherheiten sind nicht notwendig.
Kontakt und weitere Informationen: Über die Webseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen oder telefonisch unter 0611 774-7333.
Soforthilfen aus Mecklenburg Vorpommern
Allgemein: Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat bereits am 13.3. ein 100 Millionen-Euro-Maßnahmenpaket für die lokale Wirtschaft verkündet.
Was: zinsfreie Darlehen
Wer: Freiberufler und KMU
Höhe: Bis zu 20.000 Euro zinsfrei. Die Laufzeit des Kredits beträgt 5 Jahren. Darlehen zwischen 20.001 EUR und 200.000 EUR sind im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 % p.a. an. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.
Wann: Antragsvormerkung ab sofort. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 als Download zur Verfügung.
Kontakt und Informationen: Das Wirtschaftsministerium hat eine Unternehmens-Hotline (0385/588-5588) geschaltet. Weitere Informationen über Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung Schwerin.
Soforthilfen aus Niedersachsen
Allgemein: Damit in Not geratenen Kleinstunternehmen geholfen werden kann, legt Niedersachsen ein sechsmonatiges Landesprogramm in Form einer Zuschussförderung in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes auf.
Was: Zuschuss, gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen
Wer: Freiberufler und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten.
Höhe: voraussichtlich einmalig 20.000 Euro
Wann: Eine Antragstellung ab Mitte dieser Woche möglich. Vormerkung bereits möglich
Kontakt und weitere Informationen: Unternehmen können sich bei Fragen an folgende E-Mail-Adresse wenden: mw-corona@mw.niedersachsen.de: oder via Hotline
0511 120 5757. Weitere Informationen bietet die NBank.
Soforthilfen aus Nordrhein-Westfalen
Allgemein: NRW spannt einen Rettungsschirm von rund 25 Milliarden. Das Land setzt zudem auf eine Verzahnung mit dem Bundesprogramm zur Unterstützung von Kleinunternehmern, Solo-Selbständigen und Kulturschaffenden.
Kontakt und weitere Informationen: Bitte verfolgen Sie den aktuellen Stand auf der Seite des Wirtschaftsministeriums
Soforthilfen aus Rheinlandpfalz
Allgemein: Das Land möchte den Bund bei der Umsetzung des Hilfsprogramms unterstützen. Ein weiterer Bedarf an Hilfsangeboten soll nach der verabschiedeten Bundeshilfe identifiziert werden.
Kontakt und weitere Informationen: Die Stabsstelle Unternehmenshilfe im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Branchen. Die Stabsstelle können Sie erreichen per E-Mail unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de oder unter der zentralen Telefonnummer 06131 / 16-5110.
Soforthilfen aus dem Saarland:
Allgemein: Neben steuerlichen Hilfestellungen wird ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 30 Millionen Euro aufgelegt.
Was: Bedingt rückzahlbarer Zuschuss, gestaffelt.
Wer: Unternehmen und Freiberufler
Höhe: 3.000 bis 10.000 Euro. Rückzahlungen nur im Falle der fehlender Fördervoraussetzungen nötig.
Wann: Nach offiziellem Beschluss im Ministerrat am Dienstag dieser Woche soll die Soforthilfe beantragt werden können.
Kontakt und weitere Informationen: Ab dem 24.3. sind auch alle Formulare auf corona.wirtschaft.saarland.de verfügbar. Darüber hinaus wurde ein Notrufportal für die saarländische Wirtschaft eingerichtet ( 0681/501-4433), E-Mail: corona@wirtschaft.saarland.de.
Soforthilfen aus Sachsen
Allgemein: “Sachsen hilft sofort“: Mit diesem Soforthilfe-Darlehen werden Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.
Was: zinsfreies Sofortdarlehen, das drei Jahre lang nicht zurück gezahlt werden muss
Wer: wirtschaftlich gesunde Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmer und Freiberufler
Höhe: von 5.000 Euro bis 50.000 Euro für zunächst vier Monate. In begründeten Ausnahmefällen auf bis zu 100.000 Euro aufstockbar.
Wann: Die Antragsstellung kann ab Montag, 23. März 2020, bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) erfolgen.
Kontakt und weitere Informationen: Anträge können über ein Onlineportal der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden: www.sab.sachsen.de. Weitere Fragen werden über die Hotline 0351 4910-1100 sowie unter der E-Mail corona@sab.sachsen.de beantwortet.
Soforthilfen aus Sachsen-Anhalt
Allgemein: Das Sofortprogramm für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen wird gegenwärtig im Wirtschaftsministerium erarbeitet und soll in dieser Woche gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten Rainer Haseloff und dem Finanzminister vorgestellt werden.
Kontakt und weitere Informationen: Eine Zentrale Anlaufstelle für betroffene Unternehmen ist telefonisch via 0391/567-4750 werktags zwischen 8.30 und 16 Uhr erreichbar. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums unter mw.sachsen-anhalt.de
Soforthilfen aus Schleswig-Holstein
Allgemein: In Ergänzung zu den angekündigten Hilfsprogrammen des Bundes hat das Land Schleswig-Holstein am 18. März ein 500 Millionen-Euro-Nothilfepaket auf den Weg gebracht. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat in einem ersten Schritt eine Sofort-Hilfe organisiert, insbesondere für Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
Was: Direkte Zuschüsse
Wer: Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige
Höhe: Bis zu 10.000 Euro
Wann: Die Hilfsprogramme sollen ab dieser Woche laufen. Entsprechende Antragsformulare existieren in Schleswig-Holstein noch nicht, daher ist es aktuell noch nicht möglich, einen Antrag zu stellen.
Kontakt und weitere Informationen: Ansprechpartner sind die “Förderlotsen” Jürgen Wilkniß (Mail: juergen.wilkniss@bb-sh.de; Telefon: 0431 5938-133) und Matthias Voigt (Mail: matthias.voigt@ib-sh.de; Telefon 0431/9905-3330).
Weitere aktuelle Informationen finden sich unter: schleswig-holstein.de.
Soforthilfen aus Thüringen
Allgemein: Das Land startet das “Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft”
Was: einmaliger Zuschuss, gestaffelt
Wer: Gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft
Höhe: Gestaffelt nach Beschäftigten
- bis zu 5.000 Euro (bis 5 Beschäftigte)
- Bis zu 10.000 Euro (6 bis 10 Beschäftigte)
- Bis zu 20.000 (11 bis 25 Beschäftigte)
- Bis zu 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte)
Wann: Anträge können ab Montag, 14 Uhr über die Seiten der Thüringer Aufbaubank gestellt werden
Kontakt und weitere Informationen: Alle Information finden sich auf den Seiten der aufbaubank.de und über die Hotline der TAB: 0800-534-5676