Der Gemeindevollzugsdienst (GVD) der Stadt Heidelberg hat in der Woche vor Weihnachten gemeinsam mit der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) eine Schwerpunktaktion auf den Linienwegen der Busse durchgeführt.
Dabei fuhren GVD-Mitarbeiter zu verschiedenen Zeiten in den Bussen der rnv mit und kontrollierten, ob in den Haltestellenbereichen verbotswidrig Fahrzeuge abgestellt waren.
Im Fokus standen besonders die Linienwege und Stadtteile, für die in der Vergangenheit häufiger Beschwerden über zugeparkte Haltestellen eingegangen sind – etwa die Altstadt, der Boxberg, der Emmertsgrund und Ziegelhausen. Die positive Bilanz der Schwerpunktaktion: Die große Mehrheit hält sich an das Parkverbot im Haltestellenbereich. Lediglich ein Fahrzeug hatte der GVD zu beanstanden: Es war verkehrsbehindernd in der Haltestelle Mombertplatz auf dem Boxberg geparkt und wurde sofort abgeschleppt. Die Schwerpunktaktion soll im nächsten Jahr wiederholt werden.
Hintergrund: wichtige Parkregeln
Bis zu 15 Meter vor und hinter einem Haltestellenschild darf nicht geparkt werden, außer Markierungen verlängern oder verkürzen den Haltestellenbereich.
In den Straßen muss eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern unbedingt freibleiben. Bis fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen sowie auf Sperrflächen und Grenzmarkierungen darf nicht geparkt werden.
Vor und gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten darf nicht geparkt werden, außer die Straße ist ausreichend breit.
An engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten, ist das Halten nicht erlaubt.
Radverkehrsanalagen sind grundsätzlich freizuhalten, ebenso Gehwege, soweit das Parken nicht durch Beschilderung zugelassen ist.
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten halt, der parkt.
Ergänzend: www.heidelberg.de/sicherheit