Da hat wer ein Foto vom „Areal Hamburger Hafen“ bei Nacht gemacht, und eine Rechnung über 28 Euro für eine Aufnahme während der Lichtkunst-Installation „Blue Port“ erhalten. Wer, wie, was, warum? Alle zwei Jahre wird das Hamburger Hafenareal in blaues Licht getaucht. Der Hamburger Hafen trug insbesondere zur hohen Zeit des Handelsbundes Hanse stark zum Aufstieg der Stadt bei. Sowohl für Einwohner als auch für Touristen ist er beliebtes Fotomotiv. Und dies zumal in den letzten Jahren, in denen die Gegend um den Hafen herum des Nachts in blaues Licht gehüllt wird.

Der Hinweis auf der Website des „Blue Port“-Projekts.
Bild: Blue Port Hamburg

Das Kunstprojekt „Blue Port“ von Michael Batz gibt es seit 2008. Im Zweijahrestakt kommt die Lichtinstallation zum Einsatz. Derzeit begleitet sie die Kreuzfahrtschiff-Parade „Cruise Days“, die noch bis 15. September läuft. Auch die Instagram-Nutzerin Saskia Kreutzmann hatte ein Foto des in Blau getauchten Hafens aufgenommen und auf Instagram gepostet. Bald darauf erhielt sie unerwartet eine Rechnung zugesandt, berichtet die „Hamburger Morgenpost„.

Geld soll Rechteabtretung an Plattformen kompensieren

Für die Veröffentlichung des Bildes sollte sie nun 28 €uro zahlen, so die Aufforderung der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. „Blue Port“ nämlich sei ein „urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk“, heißt es in dem Schreiben. Daher müsse für die Verbreitung von Aufnahmen der Installation Lizenzkosten bezahlt werden.
Statt zu bezahlen, löschte Kreutzmann das Foto von ihrem Instgram-Auftritt mit rund 2.000 Followern.

Künstler Batz selbst sagt, er habe überhaupt kein Problem damit, wenn jemand private Aufnahmen vom „Blue Port“ anfertige. Für Veröffentlichungen gebe es aber „eine Rechtslage“, weshalb man sich vorab an die VG Bild-Kunst zu wenden habe. Diese wiederum zog es vor, gegenüber der „Morgenpost“ keinen Kommentar abzugeben.

Nichtkommerzielle Verbreitung erlaubt

Mittlerweile hat Batz allerdings selbst die Initiative ergriffen, schreibt „Heise. Auf der Website seines Projekts ist nun ein Hinweis zu lesen, dass man gemeinsam mit Hamburg Tourismus zu einer Lösung gekommen sei. Fotos des blauen Hafens könnten nun auch lizenz- und gebührenfrei auf sozialen Medien geteilt werden, allerdings nur in nichtkommerziellem Rahmen.

„Wer“ (nota bene tut das die Neue Rundschau nicht!) „selbst in irgendeiner Form Geld mit den Aufnahmen verdient“, muss weiter bei der Verwertungsgesellschaft vorstellig werden. Die Verrechnung von Fotos auf Instagram und Co war ursprünglich dafür gedacht, einen „Ausgleich“ dafür zu bekommen, dass mit dem Hochladen der Fotos ein Teil der Rechte daran vom Nutzer an die jeweilige Plattform abgegeben wird.

Keine Panoramafreiheit für temporäre Kunst

Wenngleich es hier so etwas Ähnliches wie ein „Happy End“ gibt, zeigt der Fall eine problematische Stelle im Urheberrecht auf. Für Sehenswürdigkeiten gilt in vielen Ländern die sogenannte „Panoramafreiheit“. Sie sorgt dafür, dass etwa der Wiener Stephansdom oder das Brandenburger Tor in Berlin (oder das Heidelberger Schloss – mit oder ohne Beleuchtung) und andere Bauwerke ohne kostenpflichtige Lizenz abgelichtet und die Fotos beliebig verwendet werden können.

In diesem konkreten Fall allerdings steht diese Panoramafreiheit in Konflikt mit „Blue Port“. Denn sie gilt nur für Bauwerke und bleibende Kunstwerke, nicht für temporäre Installationen wie „Blue Port“. Den Hamburger Hafen darf man in der Regel immer fotografieren und die Bilder teilen, wenn er eben nicht gerade durch eine Kunstinstallation beleuchtet wird. „Blue Port“ ist auch nicht der einzige Streitfall. Dessen dürften sich wohl viele Hobbyfotografen nicht bewusst sein.

Sep. 2019 | Allgemein, Feuilleton, In vino veritas, Junge Rundschau, Sapere aude, Senioren, Zeitgeschehen, Was sonst noch geschah | Kommentieren