Zur umfassenden Aufklärung der Causa „Bluttest/HeiScreen“ hat der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Heidelberg am 5. April eine externe, unabhängige Kommission eingesetzt. Die siebenköpfige Kommission steht unter der Leitung von Bundesverfassungsrichterin a.D. Dr. Christine Hohmann-Dennhardt und Professor Dr. Matthias Kleiner, Präsident der Leibniz-Gemeinschaft. Diese Kommission stellte nun – „nach monatelanger intensiver Arbeit“ – dem Aufsichtsrat einen ersten Zwischenbericht zur Sachverhaltsaufklärung vor, die dem Aufsichtsrat am Dienstag (16. Juli) vorgestellt wurde.

Die Kommission erhält von verschiedenen Stellen – unter anderem der Innenrevision und dem Vorstand des Uniklinikums, dem Ministerium – fortlaufend Unterlagen zur Durchsicht und Auswertung oder fordert diese auf Basis neuer Erkenntnisse an. Insgesamt liegen bereits rund 30 Ordner und mehr als 10.000 Seiten Dokumentation vor. Zudem wurden Gespräche mit beteiligten Personen geführt. Einige Gespräche stehen noch aus. Eine abschließende Beurteilung sei daher derzeit noch nicht möglich.

Mehrere Beteiligte hätten Christof Sohn, den Chef der Frauenklinik,  vor der Pressekonferenz am 21. Februar vor der frühzeitigen Veröffentlichung gewarnt. „Sohn hat von der mangelnden Validität der Testergebnisse gewusst“, sagte Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, die „öffentliche Vorstellung des Bluttests ist erkennbar zu früh gewesen“.

„Gleichwohl“ – so die Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Simone Schwanitz – sei es ihr jetzt „ein Anliegen, den Prozess der Aufklärung transparent zu machen und auch über erste Zwischenergebnisse der Kommission zu informieren“.

„Das Universitätsklinikum Heidelberg ist eine der leistungsfähigsten und forschungsstärksten Kliniken in Deutschland. Seine fast 11.000 Mitarbeiter leisten täglich hervorragende Arbeit, auf die sie stolz sein können. Die Universitätsmedizin Heidelberg ist so zu einer internationalen Marke geworden. Patienten vertrauen auf eine erstklassige Behandlung und der wissenschaftlichen Redlichkeit. Die Forschungsergebnisse setzen weltweit Standards. Das Universitätsklinikum Heidelberg und der gesamte Medizinstandort Heidelberg genießt – zu Recht – einen international hervorragenden Ruf. Dieser Ruf hat durch den voreilig angekündigten Bluttest auf der Basis noch nicht tragfähiger Forschungsergebnisse Schaden genommen. Wir werden alles daransetzen, dass dies ein einmaliger Vorgang bleibt“, so Dr. Simone Schwanitz.

„Die Kommission ermöglicht uns einen Blick auf die Genese der Causa Bluttest – ausgehend von einem Forschungsprojekt bis hin zum Reputationsschaden des Medizinstandorts Heidelberg – und die Treiber dahinter. Was wir deutlich sehen: Der Fall ,Bluttest HeiScreen‘ hat früher begonnen als bisher thematisiert. Der Start war nicht die groß angelegte Pressekampagne vom 21. Februar 2019. Der Start war bereits die nicht auf triftige Gründe gestützte Trennung von der ursprünglichen Forschergruppe und ihrer Leitung durch die tth und den Dienstvorgesetzten der Forschergruppe im Frühjahr 2017″, betonte die Aufsichtsratsvorsitzende.

Die Kommission hat sich mit mehreren Sachverhaltskomplexen befasst und für diese erste Zwischenergebnisse abgeleitet:

Ausscheiden der ersten Projektleitung

Mit dem Ausscheiden der ersten Projektleiterin ist ein Verlust in doppelter Weise eingetreten: Es ist Wissen verloren gegangen und die Finanzierung durch das eXist-Programm des Bundes. Wenn auch divergierende Angaben zu der Frage bestehen, wer für die Entscheidung über die Entbindung von der Projektleitung zuständig war, liegt die Entscheidungszuständigkeit nach Einschätzung der Kommission beim Leitungs- und Budgetverantwortlichen für das Forschungsprojekt, dem Ärztlichen Direktor der Klinik, bei dem die Forschungsleitung angestellt war.

Die technology transfer heidelberg GmbH (tth) war in die Entscheidung eingebunden und hat diese nach gegenwärtigem Erkenntnisstand forciert.

Nach der derzeitigen Einschätzung der Kommission handelt es sich bei der Entscheidung, die Forscherin vollständig vom Projekt auszuschließen, um eine Überreaktion der Entscheidungsverantwortlichen. Zudem stellt sich der Umgang mit der Forscherin als fragwürdig dar.

Investment

Der Leitungs- und Budgetverantwortliche für das Forschungsprojekt setzte sich sehr intensiv für ein (alleiniges) Investment des Investors ein, der keine Erfahrung im Bereich Lebenswissenschaften hat, obwohl es Alternativen dazu gab. Der Vorstand war bereits im Frühsommer 2017 über die potentiellen Investments informiert. Nach gegenwärtiger Einschätzung der Kommission geht die Entscheidung des Vorstands bezüglich des Investors maßgeblich auf den ausgeübten Einfluss durch den Projektverantwortlichen zurück. Die Vertragsgestaltung mit dem Investor wirft weitere Fragen auf.

Pressekampagne 2019

Die Vorstellung der Bluttests im Rahmen einer Pressekonferenz und breit angelegten Pressekampagne im Februar 2019 erfolgte zu früh – es gab keine hinreichende Anzahl an untersuchten Proben, keine abgeschlossene klinische Studie, keine einschlägige Publikation in einem wissenschaftlichen Fachjournal (mit Peer Review), dafür Boulevard und bunte Blätter statt seriöser Wissenschaftskommunikation, auch die Erkenntnisgenauigkeit war nicht ausreichend. Die Angaben zur Markteinführung des Tests im Jahr 2019 waren nicht realistisch.

Nach gegenwärtiger Einschätzung der Kommission hatten die wissenschaftlich Verantwortlichen wie auch sämtliche der befassten Vorstandsmitglieder einen hinreichenden Kenntnis- und Informationsstand, um die Umstände und die daraus resultierende Problematik in Bezug auf die Veröffentlichung des Bluttests erkennen und einschätzen zu können (u. a. die Problematik der Erkenntnisgenauigkeit). Trotz mehrerer Warnhinweise wurde die Pressekampagne nicht gestoppt bzw. darauf hingewirkt, diese zu stoppen.

Wissenschaftliche Verantwortung

Die primäre wissenschaftliche Verantwortung für die Erforschung, Entwicklung, Veröffentlichung und Vermarktung des Bluttests liegt nach Einschätzung der Kommission primär bei dem Projektverantwortlichen und danach auch der derzeitigen Projektleiterin. In Bezug auf die Projektleiterin ist zu berücksichtigen, dass diese hierarchisch untergeordnet war und sowohl gegenüber dem Projektverantwortlichen wie auch gegenüber weiteren Personen wiederholt wissenschaftliche Bedenken geäußert und um ein Stoppen der Veröffentlichung der bisherigen Forschungsergebnisse gebeten hat.

„Für die Kommission ist schwer nachvollziehbar, dass trotz des Verlustes der Wissensträger die Investorensuche und der Vertragsabschluss für HeiScreen von der tth und dem Projektverantwortlichen in großer Eile weiter vorangetrieben worden ist. Und dies – soweit uns bekannt ist – ohne die vorliegenden Forschungsergebnisse gegengeprüft zu haben“, sagten Dr. Christine Hohmann-Dennhardt und Professor Dr. Matthias Kleiner.

Im Namen des Aufsichtsrats dankte die Vorsitzende der Kommission und besonders Frau Dr. Christine Hohmann-Dennhardt und Herrn Professor Dr. Matthias Kleiner für die bereits geleistete Arbeit. „Der Aufsichtsrat wird die neuen Erkenntnisse umgehend beraten und Schlussfolgerungen ziehen“, so Dr. Schwanitz.

Die externe Kommission wird sich nach Abschluss der Sachverhaltsaufklärung in einem zweiten Schritt mit Empfehlungen zu Strukturen und Standards im Bereich Technologietransfer befassen.

Ergänzung zu:

Aufhebung der Freistellung von Markus Jones

Das Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) hebt die Freistellung von Markus Jones zum 19.07.2019 auf. Die Freistellung erfolgte im Zuge der Sachverhaltsaufklärung der Causa HeiScreen / Bluttest.

Am 16. Juli hat die unabhängige Kommission ihren Zwischenbericht vorgelegt. Insofern ist der Sachgrund für die Freistellung nicht mehr gegeben.
Der Rechtsanwalt von Herrn Markus Jones, Herr Michael Eckert, kommentiert diese Entscheidung folgendermaßen:
„Bekanntlich haben Untersuchungen stattgefunden. Die Freistellung von Herrn Jones ist aufgehoben worden. Herr Jones befindet sich derzeit im Urlaub.“

Ergänzung

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2019 unter Berücksichtigung einer Anhörung von Herrn Jones beschlossen, Herrn Jones mit sofortiger Wirkung als Stellvertretenden Kaufmännischen Direktor abzuberufen. Der Aufsichtsrat ist zum Ergebnis gekommen, dass ein ausreichendes Vertrauen in die Ausübung dieser Position durch Herrn Jones nicht mehr gegeben ist.

Juli 2019 | Heidelberg, Allgemein, Gesundheit, Wirtschaft, Wissenschaft | Kommentieren